Hallo,
ich werde nicht wirklich im Internet schlau und hoffe hier Antwort zu finden.
Wir haben ein Mehrfamilienhaus gekauft mit 3 Wohnungen.
Wir leben im EG und waren vorher schon Mieter ein paar Jahre.
Im Mai meldete oben im DG der Mieter dem vorigen Eigentümer, dass sein Küchenfenster nicht mehr richtig schließt. Der Notar meinte alle Schäden die entstehen wären er noch Eigentümer ist muss er Regeln bis wir mit Grundbucheintrag Eigentümer sind. Dies ist aber nicht geschehen. Er hat da nie darauf reagiert und redet sich raus der Mieter hätte das 30Jahre alte Fensterkaputt gemacht. Gewartet wurden die Fenster auch nie soweit mir bekannt.
Nächster Punkt ist, dass alles was für ihn brauchbar war von ihm noch entfernt wurde. Jedoch alte Teerpappe vom Dachüberstand nicht. Im Kaufvertrag steht…„Gekauft wie es steht und liegt“.
Schließt es das aus, dass er diesen glaube Sondermüll entfernen muss? Im Keller stehen auch noch alte Gebinde mit Farbe.
Hoffe uns kann wer helfen.
LG
Steve
Das beantwortet doch so ziemlich alles.
Sondermüll kann man so einfach wen anders anhängen?
Es sei denn ihr könnt ihm nachweisen, dass er den erst nach Vertragsunterzeichnung da gelagert hat. Ohne gerichtliche Auseinandersetzung wird das aber wahrscheinlich nicht verschwinden. ramses90
Farbeimer öffnen, austrocknen lassen, dann ab in die Restmülltonne, vollkommen legal. Dachpappe ebenso, brennt gut in der Müllverbrennung, die freuen sich sogar über so etwas, dann müssen sie nicht anheizen. Jeder Siedlungsrestmüll muß vor der Deponierung „thermisch verwertet werden“, also verbrannt. Alles was brennt, in die Restmülltonne und Elektromüll, wie Glas und Metalle ins Recycling.
Schau noch mal ganz genau in den Kaufvertrag. Vielleicht besser mit jemandem, der sich mit Kaufverträgen auskennt.
Wenn der Notar was „meinte“, müsste das eigentlich auch im Kaufvertrag abgesichert sein.
LG
Amokoma1
Es gibt noch Wunder. Er hat seine Teerpappe gestern abgeholt.
Vielen Dank . Die Antworten haben mir weiter geholfen!