Hallo, mal angenommen, jemand (A) kauft mit Notarvertrag ende 2016 ein Haus für 300.000€ 70% Kredit. plus 20.000 Grunderwerbsteuer + 5.000 für Heizungsanlage (Kessel erneuern).
Das Geld fließt 2017 ab. Nun verkauft er das Haus 2018 weiter für 315.000€.
A hat nur Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit.
Für 2016 und 2017 hat A in der Einkommensteuererklärung keine Angaben zum Hauskauf gemacht.
Wie müsste A den Hausverkauf in der Einkommensteuererklärung angeben?
Dazu gibt die Anlage SO, richtig?
Aber wo trägt man das genau ein?
Gewinn hat A ja keinen gemacht, wenn mann den Kaufpreis + Grunderwerbsteuer (320.000) + evtl. sogar die Heizung nimmt und gegen den Verkaufspreis (315.000) stellt. So gesehen dürften doch keine Steuern auf 315.000 Euro als Einkünfte/Einkommen anfallen?
Viele Grüße
Yoda