Hallo!
Man nehme ein Haus (Bahujahr 1974) samt Grundstück, auf dem auch noch ein kleines Holzgartenhäuschen steht. Das Haus hat aufgrund eines, vor Jahren bereits behobenene Regenrohrbruchs und anschließender Unterspülung, Rissbildungen, die vom Statiker aber abgesegnet worden sind. Das Grundstück gehört zu einem großen Grundbesitz, im Vertrag als „Gartenland“ betitelt, der kürzlich neu bemessen und aufgeteilt wurde, die entsprechenden neuen Vermessungsergebnisse und die „Fortführungsmitteilung des Amtes für Bodenmanagement“ des Grundbesitzes sollen vor Vertragsunterzeichnung dem Käufer eingereicht werden. Das Haus ist nur in einem kurzen satz erwähnt " Der grundbesitz iost mit einem im Jahre 19974 errichteten Wohnhaus bebaut."
Im Notar-Vertrag findet sich folgende zu hinterfragende Sätze:
„Der Verkäufer übernimmt keine Gewähr für eine bestimmte Grenze. größe, Güte und beschaffenheit oder bebaubarkeit des Kaufgegenstandes wie auch des damit erworbenen Gebäudes.“
und
„Der Verkäufer übernimmt keine Gewähr für eine bestimmte Verwendbarkeit des Kaufgegenstandes oder des damit erworbenen gebäudes für steuerliche oder sonstige Zwecke der Käufer.“
Folgende Sorgen:
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Das Ursprungsland, aus dem das Grundstück, auf dem das Haus steht, hervorgeht, ist laut Vertrag Gartenland.
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Laut Vertrag keine Gewährleistung für die Nutzung des Kaufgegenstands für irgendwelche Zwecke.
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Ergo: Keine Gewähr dafür, dass das Haus da überhaupt stehen darf?
Danke!