Hauskauf-Vertrag: Formulierung so üblich?

Hallo!

Man nehme ein Haus (Bahujahr 1974) samt Grundstück, auf dem auch noch ein kleines Holzgartenhäuschen steht. Das Haus hat aufgrund eines, vor Jahren bereits behobenene Regenrohrbruchs und anschließender Unterspülung, Rissbildungen, die vom Statiker aber abgesegnet worden sind. Das Grundstück gehört zu einem großen Grundbesitz, im Vertrag als „Gartenland“ betitelt, der kürzlich neu bemessen und aufgeteilt wurde, die entsprechenden neuen Vermessungsergebnisse und die „Fortführungsmitteilung des Amtes für Bodenmanagement“ des Grundbesitzes sollen vor Vertragsunterzeichnung dem Käufer eingereicht werden. Das Haus ist nur in einem kurzen satz erwähnt " Der grundbesitz iost mit einem im Jahre 19974 errichteten Wohnhaus bebaut."

Im Notar-Vertrag findet sich folgende zu hinterfragende Sätze:

„Der Verkäufer übernimmt keine Gewähr für eine bestimmte Grenze. größe, Güte und beschaffenheit oder bebaubarkeit des Kaufgegenstandes wie auch des damit erworbenen Gebäudes.“

und

„Der Verkäufer übernimmt keine Gewähr für eine bestimmte Verwendbarkeit des Kaufgegenstandes oder des damit erworbenen gebäudes für steuerliche oder sonstige Zwecke der Käufer.“

Folgende Sorgen:

  • Das Ursprungsland, aus dem das Grundstück, auf dem das Haus steht, hervorgeht, ist laut Vertrag Gartenland.

  • Laut Vertrag keine Gewährleistung für die Nutzung des Kaufgegenstands für irgendwelche Zwecke.

  • Ergo: Keine Gewähr dafür, dass das Haus da überhaupt stehen darf?

Danke!

Genau das !

Vor dem Kauf sind genaue und rechtsverbindliche Auskünfte beim Bauamt und/oder der Gemeinde einzuholen.

MfG
duck313

Ublich ist die Formulierung ‚wie besehen‘, damit kann der Käufer nur noch unter erschwerten Bedingungen Mangel geltend machen. Dass dieser Verkäufer so einen Wind macht, würde mich auch misstrauisch machen. Deshalb würde ich dem Rat oben folgen und Auskunft einholen

Ich schließe mich den beiden Antworten an und möchte noch auf einen ähnlichen Punkt hinweisen: Im Vertrag sollte auch festgehalten werden, dass das Grundstück samt Haus Lastenfrei ist.
Die Formulierung im Vertrag ist durchaus normal.
Vergewissere Dich, dass neben einer Baubewilligung auch eine Benützungsbewilligung vorliegt und welche Bauklasse im Flächenwidmungsplan vorgesehen ist.
MfG
airblue21

Hallo,

Ähnliche Formulierungen kenne ich auch. Sie sichern den Verkäufer ab. (Ohne wird er nicht verkaufen wollen.)

Kann möglich sein, muss aber nicht.

So ein Haus kostet schon ein paar Mark fuffzig. Da sollte der Notarvertrag erst unterschrieben werden, wenn alles - aber wirklich alles - geklärt ist.

Vom Verkäufer würde ich alle Unterlagen einsehen bzw. ausgehändigt bekommen wollen. Dazu sollten auch Baugenehmigungen usw. gehören.
Wenn Du Bedenken hast, sollten alle wichtigen Informationen vorher eingeholt werden.
Der Notar sollte alle Formulierungen des Kaufvertrages erklären, wenn das nötig ist, auch dafür wird er bezahlt.
Und erst dann wird unterschrieben.

Gruß
Jörg Zabel

Bei solch obskur formulierten Vertragsbedingungen solltest du auch die Widerrufsbelehrung nochaml genau lesen. Lässt sich wohl ne Menge Geld mit sparen, wenn du mal auf bessere Kreditkonditionen umsteigen willst. [Link entfernt - www Team] Ich wundere mich echt immer wieder was sich Banken so leisten …

Geht hier wohl um einen Notarvertrag, da is nix mit Widerruf!