Hallo,
angenommen ein Ehepaar finanziert sich ein Haus ohne Eigenkapital- Nach ca. 3 Jahren geht Person W.
Person M bezahlt allles! Hauskredit und Nebenkosten. Person W will
nun anwaltlich aus dem Hauskredit raus, beide 50%. Person M bediente bis
dahin alles alleine, nun ca. 7 Monate.
Person M hat nun allerdings einen Bürgen an der Hand der für ca.
200.000€ gerade stehen würde falls das schlimmste kommt. Bürge wäre
allerdings die „Erbtante“ von Person M. Die geht in ca. 2 Jahren in
Rente. Bürgin war immer alleinstehend, keine Kinder, immer gearbeitet.
Der Bürgin geht es finanziell nicht schlecht. Eigentumswohnung in
München, Erdgeschoss mit Garten. Alles abbezahlt! Person M wurde schon
seit längerem als Alleinerbe angesetzt. Bürgin wohnt nicht in dieser
Wohnung!
Nun die doffe Frage: Nimmt die Bank sie als Bürgen? Da ja nur noch
ca. 2 Jahre regelmäßiges Einkommen fließt? Es muss finanziell von der
Bürgin noch einiges da sein! Da die Bürgin ihrem „Lieblingsneffen“ ein
Auto für 14.000€ bar bezahlz hat und letztes Jahr die Rede von Bank war,
da sie sich im Jahr fast 20.000€ angespart hatte.
Ich danke schon mal für hilfreiche Antworten. Auf so was wie, du
lebst von deiner Tante usw. kann ich gerne verzichten! Ich mache gerade
genug durch, habe meine Tante noch nie betrogen, usw. !!! Sie hilft
leider allen aus der Familie und ich bin der einzige der zurückzahlt!
(Macht aber glaub ich hier nicht viel aus.)
Ich bräuchte nur Infos, falls einer was hat.
Und ja, RA ist eingeschaltet, konnte mir allerdings nach mangelnder Unterlagen wenig sagen. (Unterlagen hat meine Verflossene!)
Mfg Otis
Wenn die Bürgin und ihr Eigentum der Bank 200.000 € wert ist und die Bürgin bereit ist im Ernstfall (Bürgschaftsbegünstigter wird arbeitslos) 200.000€ einfach so in den Sand zu setzen - warum nicht?
Ob die Bank die Eigentumswohnung der Bürgin akzeptiert …Kann dir die Bank sagen
Hallo,
W will aus dem Kredit heraus, M wäre damit einverstanden, die Bank nur unter der Voraussetzung eines Bürgen, die Tante würde als Bürge bereit stehen. Soweit richtig verstanden?
Na, ob die Bank die Tante als Bürgen akzeptiert, das weiß wohl nur die Bank.
Eine vollständig abbezahlte ETW in München kann ja durchaus wertvoll und auch einfach verwertbar sein. Aber auch das Gegenteil kann der Fall sein.
Mal ehrlich: Frag nicht uns, frag die Bank!
Hallo,
der Kredit muss abbezahlt werden, vom regelmaessigen Einkommen des (uebrigbleibenden) Kreditnehmers. Die Buergschaft kann bei Zweifeln sowas unterstuetzen, aber nicht ersetzen. Zusaetzlich wird die Bank eine Lebensversicherung des Buergen fordern.
Unbekannt ist die tatsaechliche Rest-Kredithoehe, vielleicht deutlich ueber 200ooo.
Egal wie, die Bank entscheidet.
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Eine Problemloesung waere der Verkauf des Hauses. Am besten deutlich vor einer Teilungsversteigerung, die das investierte Geld nicht sicher hereinbringt.
Gruss Helmut
Die Bank ist grundsätzlich nicht verpflichtet, einen Schuldner aus dem Vertrag zu lassen, auch trotz Trennung nicht. Das vorhandensein eines Bürgen kann hilfreich sein. Inweiweit der aber in Betracht kommt, entscheidet allein sie.