Hallo Max,
schau dir bitte meine Antwort über dem Nachtrag an! Ich habe da zwei Urteile + Palandt-Stelle genannt, in denen dem im/am Haus befindlichen Vorrat an Brennstoff (Öl/Holz) ganz klar die Zubehöreigenschaft zugesprochen wird.
Und damit klärt sich dann auch dein neuer Einwand. Es geht nur um die vorhandenen Vorräte. Ist Öl da, egal wieviel, ist es Zubehör und geht damit an den neuen Eigentümer, sofern keine abweichende Regelung getroffen wird. Ist kein Öl mehr im Tank gibt es aber auch keine Pflicht für einen vollen Tank bei Übergabe zu sorgen. Wie gesagt, es ist nach dem Vorrat bei Übergabe zu fragen und nicht mehr.
Der Zubehörbegriff dient überhaupt zur Vereinfachung der Übergabe-Thematik. Damit man nicht jede Schraube extra im Vertrag erwähnen muss, wird alles gängige Zubehör per Gesetz zunächst einmal mitverkauft (und der Zubehörbegriff umfasst nach Rechtsprechung und Kommentar weit mehr als der Laie meint, z.B. komplette Gaststätten- oder Apothekeneinrichtungen, also bei höherwertigem „Zubehör“ dessen Schicksal immer im Vertrag ausdrücklich erwähnen!).
Oma und Katze sind übrigens kein Zubehör. Oma schon deshalb weil keine Sache (bei Katze greift § 90a BGB), und Katze könnte man zwar annehmen, wenn sie z.B. auf einem Hof als Mäusefänger tätig ist (und damit dem wirtschaftlichen Zweck des Grundstücks gewidmet ist), aber da spricht dann wohl die Verkehrsanschauung dagegen, wenn sie auch „Mitglied der Familie“ ist. Ansonsten haben Gerichte durchaus schon ganze Maschinenparks von Bauunternehmen, Bagger von Kiesgruben, etc. als Zubehör bezeichnet. Palandt/Heinrichs oder ein anderer Kommentar zu § 97 BGB ist da eine wahre Fundgrube!
Gruß vom Wiz, der zugeben muss zunächst einmal auch nur mit der dunklen Erinnerung ans Studium geantwortet zu haben, und erst auf deinen ersten Einwand hin den Kommentar zu Rate gezogen, sich dann aber bestätigt gesehen hat
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]