Hauskauf: Was passiert mit dem Heizöl?

Hallo ihr Heimwerker und damit ja vielleicht auch Hausbesitzer!

Problem eines Freundes: Er hat ein Haus gekauft,etwas älter.Im Moment hat das Haus Ölheizung. Er wird eine Holzpelletheizung einbauen lassen (falls das so heißt??). Nun ist im Öltank noch Öl. Was passiert damit? Gehört das zum Haus und ist damit im Kaufpreis eingeschlossen? Der Vorbesitzer will es an ihn VERKAUFEN! MUSS er das übernehmen und selbst entsorgen? Wie kann man das entsorgen?
Gruß „Simone“

Hallo !

Problem eines Freundes: Er hat ein Haus gekauft,etwas älter.

Es ist also gekauft!!?

Im

Moment hat das Haus Ölheizung. Er wird eine Holzpelletheizung
einbauen lassen (falls das so heißt??). Nun ist im Öltank noch
Öl. Was passiert damit?

Das hätte im Kaufvertrag geregelt sein müssen!!
Steht dort nichts, das Öl betreffend, gehört es dem Käufer, wenn das Haus schon übergeben wurde.

Gehört das zum Haus und ist damit im

Kaufpreis eingeschlossen? Der Vorbesitzer will es an ihn
VERKAUFEN! MUSS er das übernehmen und selbst entsorgen? Wie
kann man das entsorgen?

Wenn es zu keiner Einigung kommt, soll der Käufer dem Verkäufer den Vorschlag machen, das Öl zu holen.
Holt er es ab, ist alles in Ordnung.
Holt er es nicht, so kann er es selbst verkaufen.
Entsorgen durch eine Anzeige in der Zeitung, dass Öl billig abzugeben ist.

Gruß max

Hallo Simone,
um welche Menge von Heizoel geht es denn überhaupt ??
fragenden Gruß
Dirk m.

Hallo Dirk,
da bin ich überfragt. er sprach von „ziemlich vollem Öltank“.
„Simone“

Hallo Simone,
dann hat sich meine Idee erledigt.
Schade, aber es kommen bestimmt noch weitere Hilfen.
Gruß und schönes WE
Dirk m.

Hallo Dirk,
da bin ich überfragt. er sprach von „ziemlich vollem Öltank“.
„Simone“

Hallo Simone,

zuerst klärt dein Freund, ob er das Öl im Tank mit gekauft hat. Wenn im Notarvertrag nichts weiter erwähnt ist und die Übergabe schon erfolgte, gehe ich davon aus, dass das Öl deinem Freund gehört, genauso wie das Wasser in den Heizkörpern…

Das eigentliche Problem seiner Entsorgung ist nicht das Öl im Tank, sondern der Tank selbst. Abhängig von der Größe ist das Teil beim Tüv gemeldet und muss ordnungsgemäß stillgelegt werden. Das kostet einiges, denn das muss ein nach dem Wasserhaushaltsgesetz zugelassener Fachbetrieb erledigen. Das Öl entsorgt der gleich mit und zwar mit Kusshand. Die meisten dieser Tankschützer leben auch davon, derartig „erworbenes“ Heizöl unter die Leute zu bringen. Also, lasst euch nicht aufschwatzen, das was noch im Tank ist, sei alles Sondermüll und müsse bezahlt werden. :wink:)
Bei der Entsorgung des Tanks solltet ihr daran denken, den Tank eventuell in einen Regenwasserspeicher umzuwandeln. Noch ist in den meisten Gemeinden Wasser zwar günstig, so dass es sich wirtschaftlich nicht lohnt, aber in einigen Jahren kann das schon anders aussehen. In jedem Fall kann auch ein in der Erde liegender Tank nicht einfach leergepumpt stehen bleiben, dann ist er in einigen Jahren durchgerostet und das Restöl aus dem Tank macht eine schöne Schweinerei.

Gruß
Burkh

Hallo Simone,

das habe ich noch nie gehört. Natürlich gehört das Heizöl dem Käufer. Auf so eine Idee kann nur ein Erbsenzähler kommen. Wenn der Vorbesitzer das Öl hätte haben wollen, dann hätte er es ja vor dem Verkauf abpumpen lassen können. Aber nach der Hausübegabe würde ich den zum Teufel jagen. Der will noch schnell ein paar Euro machen.

Gruß,
Stephan

Kein Problem
In unserem Vertrag stand auch nichts dazu.

Der Notar hat in der Vorbesprechung allerdings uns und dem Verkäufer folgendes erklärt: Das Haus wird so übergeben, wie es am Übergabetag ist. Der Verkäufer solle Tank- und Verbrauchsverhalten so planen, daß der Tank zur Hausübergabe fast leer ist. Wenn nicht könne er es vor dem Übergabetag abpumpen oder darauf verzichten. Von separatem Ölverkauf war nicht die Rede.

Gruß
Günter

Hallo Simone,

Heizöl ist Zubehör und daher qua gesetzlicher Definition immer im Kaufpreis eines Hauses mit drin.

Gruß vom Wiz

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Hallo Simone,

Heizöl ist Zubehör und daher qua gesetzlicher Definition immer
im Kaufpreis eines Hauses mit drin.

Hallo !

Das ist es ganz sicher nicht!!! Es hätte im Kaufvertrag erwähnt werden müssen.
Zubehör ist die Heizung, aber nicht das Öl bzw Brennmaterial.

Erst bei Nichterwähnung verfällt es an den Käufer.

Gruß max

Hallo Max,

Heizöl ist Zubehör und daher qua gesetzlicher Definition immer
im Kaufpreis eines Hauses mit drin.

Das ist es ganz sicher nicht!!! Es hätte im Kaufvertrag
erwähnt werden müssen.
Zubehör ist die Heizung, aber nicht das Öl bzw Brennmaterial.

Woher nimmst du diese Erkennnis? Palandt/Heinrichs zu § 97 BGB Rz 12 sieht die Sache mit Verweis auf RG 77, 38; Düss NJW 66, 1714 jedenfalls anders.

Gruß vom Wiz

Nachtrag: Mitverkauf des Zubehörs nach § 926 BGB
Hallo Max,

und dass das Zubehör, wenn hierüber keine abweichende Vwreinbarung getroffen wurde, natürlich mitverkauft wird, ergibt sich ganz klar aus § 926 I Satz 2 (war eben zu schnell mit dem Abschicken).

Gruß vom Wiz

Hallo Max,

und dass das Zubehör, wenn hierüber keine abweichende
Vwreinbarung getroffen wurde, natürlich mitverkauft wird,
ergibt sich ganz klar aus § 926 I Satz 2 (war eben zu schnell
mit dem Abschicken).

Das ist richtig, habe ich ja auch schon geschrieben. Nur Zubehör ist Öl ganz bestimmt nicht. Der Tank darf auch leer sein beim Verkauf. Da könnte der Käufer kein Geld verlangen, um den Tank aufzufüllen. Zubehör ist die Heizung selbst, ohne wäre das Haus nicht vollständig.

Wenn Öl Zubehör wäre, wäre auch die Hauskatze oder die Oma Zubehör.
Gruß max

Hallo Max,

schau dir bitte meine Antwort über dem Nachtrag an! Ich habe da zwei Urteile + Palandt-Stelle genannt, in denen dem im/am Haus befindlichen Vorrat an Brennstoff (Öl/Holz) ganz klar die Zubehöreigenschaft zugesprochen wird.

Und damit klärt sich dann auch dein neuer Einwand. Es geht nur um die vorhandenen Vorräte. Ist Öl da, egal wieviel, ist es Zubehör und geht damit an den neuen Eigentümer, sofern keine abweichende Regelung getroffen wird. Ist kein Öl mehr im Tank gibt es aber auch keine Pflicht für einen vollen Tank bei Übergabe zu sorgen. Wie gesagt, es ist nach dem Vorrat bei Übergabe zu fragen und nicht mehr.

Der Zubehörbegriff dient überhaupt zur Vereinfachung der Übergabe-Thematik. Damit man nicht jede Schraube extra im Vertrag erwähnen muss, wird alles gängige Zubehör per Gesetz zunächst einmal mitverkauft (und der Zubehörbegriff umfasst nach Rechtsprechung und Kommentar weit mehr als der Laie meint, z.B. komplette Gaststätten- oder Apothekeneinrichtungen, also bei höherwertigem „Zubehör“ dessen Schicksal immer im Vertrag ausdrücklich erwähnen!).

Oma und Katze sind übrigens kein Zubehör. Oma schon deshalb weil keine Sache (bei Katze greift § 90a BGB), und Katze könnte man zwar annehmen, wenn sie z.B. auf einem Hof als Mäusefänger tätig ist (und damit dem wirtschaftlichen Zweck des Grundstücks gewidmet ist), aber da spricht dann wohl die Verkehrsanschauung dagegen, wenn sie auch „Mitglied der Familie“ ist. Ansonsten haben Gerichte durchaus schon ganze Maschinenparks von Bauunternehmen, Bagger von Kiesgruben, etc. als Zubehör bezeichnet. Palandt/Heinrichs oder ein anderer Kommentar zu § 97 BGB ist da eine wahre Fundgrube!

Gruß vom Wiz, der zugeben muss zunächst einmal auch nur mit der dunklen Erinnerung ans Studium geantwortet zu haben, und erst auf deinen ersten Einwand hin den Kommentar zu Rate gezogen, sich dann aber bestätigt gesehen hat

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1 Like

Hallo Wiz und Max. und all,Danke für die Mühen!
ich konnte mit euren umfangreichen Infos ganz gut weiterhelfen. Gewappnet mit §§ kann nun die Verhandlung über das Öl bzw. den Tank starten!
Merci
„Simone“