Hauskredit trotz insolventem Ehepartner?

An alle Bankangestellten oder Leidensgenossen:
Mein Mann steckt gerade in der Eröffnung seines Insolvenzverfahrens. Wir beide jung und Beamte wollen gerne ein Immobilieneigentum erwerben. Nun stellt sich natürlich folgendes Problem, mein Mann und ich verdienen ca. 3000 Euro netto, da ich aber lediglich einen Kreditvertrag unterschreiben kann wird die Bank eine Gehaltsabrechnung von 1650 Euro netto sehen. Was mein Mann dazu verdient ist ihnen wohl „schnurz-piep-egal“ ohne Unterschrift?! Nun stell ich mir die Frage:
Kann ich mir ein Haus (Kreditaufnahme ca. 200.000 €) für die nächsten 6 Jahre von der „Backe“ schmieren? Und wir müssten uns maximal auf eine Eigentumswohnung (Kreditaufnahme ca. 100.000 Euro) gedanklich einrichten?
Ich bitte (lieb gemeint) um ernst gemeinte Antworten und keine Mutmaßungen, vielleicht hat ja jemand genau dieses Problem mal gehabt oder befasst sich beruflich damit?
Vielen lieben Dank im voraus! :smile:

Kann ich mir ein Haus (Kreditaufnahme ca. 200.000 €) für die
nächsten 6 Jahre von der „Backe“ schmieren?

Jede Bank entscheidet individuell. Hilfreich wäre, wenn Du z.B. 20% Eigenkapital hättest. Evtl. kannst Du den Kredit alleine stemmen.

Und wir müssten uns maximal auf eine Eigentumswohnung (Kreditaufnahme ca. 100.000 Euro) gedanklich einrichten?

Wie wäre es mit Mieten statt kaufen?

Hallo,

An alle Bankangestellten oder Leidensgenossen:
Mein Mann steckt gerade in der Eröffnung seines
Insolvenzverfahrens.

Privat-Insolvenz ???

Wir beide jung und Beamte wollen gerne
ein Immobilieneigentum erwerben.

Beamte ? a.W / a.P / a.L ??
Welche Gehaltsstufen ?

Nun stellt sich natürlich
folgendes Problem, mein Mann und ich verdienen ca. 3000 Euro
netto, da ich aber lediglich einen Kreditvertrag
unterschreiben kann wird die Bank eine Gehaltsabrechnung von
1650 Euro netto sehen. Was mein Mann dazu verdient ist ihnen
wohl „schnurz-piep-egal“ ohne Unterschrift?!

Das kann man so pauschal nicht sagen.

Für den Kreditgeber sind alle Informationen über Schulden, Kredite,
sonstige Ausgaben. Abgeschlossene Verträge usw. wichtig.

Nun stell ich mir
die Frage:
Kann ich mir ein Haus (Kreditaufnahme ca. 200.000 €) für die
nächsten 6 Jahre von der „Backe“ schmieren? Und wir müssten
uns maximal auf eine Eigentumswohnung (Kreditaufnahme ca.
100.000 Euro) gedanklich einrichten?

Auch hierzu ist keine Aussage möglich, da viele wichtige Informationen fehlen.
z.B. aus welchem Grund eine Insolvenzverfahren eröffnet wird.

Ich bitte (lieb gemeint) um ernst gemeinte Antworten und keine
Mutmaßungen, vielleicht hat ja jemand genau dieses Problem mal
gehabt oder befasst sich beruflich damit?

Ein Tipp - zuerst die Geschichte mit der Insolvenz lösen und bestehende Schulden/Kredite zurück zahlen.

Ein Mietobjekt sollte für den Anfang genügen.

Vielen lieben Dank im voraus! :smile:

Gruß Merger

Hallo,

ich wollte mal -reine berufliche Neugierde- nachfragen, was der Dienstherr zur Privatinsolvenz sagt? Vor allem hinsichtlich einer Disziplinarstrafe bzw Eintrag in die Personalakte.

Grüße
miamei

Hallo!

ich wollte mal -reine berufliche Neugierde- nachfragen, was
der Dienstherr zur Privatinsolvenz sagt? Vor allem
hinsichtlich einer Disziplinarstrafe bzw Eintrag in die
Personalakte.

Aus deiner Frage sprechen Vorstellungen vom Wesen einer Insolvenz, die so weit verbreitet wie falsch sind. Eine Insolvenz ist keine Straftat und nichts Ehrenrühriges, sondern ein vom Gesetzgeber vorgesehenes Verfahren zur geordneten Abwicklung finanziell nicht tragfähiger Verhältnisse einer Wirtschaftseinheit.

Ungeachtet dessen bedeutet eine Insolvenz in vielen Fällen einen schweren wirtschaftlichen Einschnitt. Aber oft ist es eine Befreiung und gar nicht so selten eine frei gewählte, gestalterische Maßnahme, zu der es durchaus Alternativen gegeben hätte. Das gilt für viele Unternehmen, die in Schieflage gerieten und eine Insolvenz für tiefgreifende Umstrukturierungen und Befreiung von erdrückenden Altlasten nutzen. Etliche Unternehmen von der Zahnarztpraxis bis zum Industriebetrieb arbeiten während des Insolvenzverfahrens weiter und können bald darauf von Lasten befreit erfolgreicher als je zuvor agieren.

Millionen Privatleute sind bis unter die Hutkrempe verschuldet und wursteln sich irgendwie durch. Die meisten kommen nie wieder auf einen grünen Zweig, weil sie den schönen Schein wahren wollen, statt einen bereinigenden Schnitt zu machen, der augenblicklich zu zunächst zwar bescheidenen, aber feinstens geordneten Verhältnissen führt.

Zu deiner Frage: Ein Arbeitgeber/Dienstherr, der einem Beschäftigten aufgrund einer Privatinsolvenz mit Disziplinarmaßnahmen kommt, ist ein schrecklich dummer Idiot hat dafür keine Rechtsgrundlage.

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

Zu deiner Frage: Ein Arbeitgeber/Dienstherr, der einem
Beschäftigten aufgrund einer Privatinsolvenz mit
Disziplinarmaßnahmen kommt, ist ein schrecklich dummer Idiot
hat dafür keine Rechtsgrundlage.

bevor ich lange rede:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Als-Berliner-Polizei…

Die Einleitung eines Disziplinarverfahrens wegen einer Privatinsolvenz ist also eher die Regel als die Ausnahme.

Gruß
Christian

Hallo Christian!

Ein Dienstherr, der einem Beschäftigten aufgrund einer ::stuck_out_tongue:rivatinsolvenz mit Disziplinarmaßnahmen kommt, ist ein ::schrecklich dummer Idiot hat dafür keine Rechtsgrundlage.

bevor ich lange rede:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Als-Berliner-Polizei…
Die Einleitung eines Disziplinarverfahrens wegen einer
Privatinsolvenz ist also eher die Regel als die Ausnahme.

Ich mach mal copy & paste aus der Antwort eines wohl Anwalts im von dir angegebenen Link:
Ein Dienstvergehen kann unter den besonderen Umständen des Einzelfalls auch außerhalb des Dienstes vorliegen, wenn es in besonderen Maße geeignet ist, Ansehen und Vertrauen in einer für das Amt oder das Ansehen des Beamtentums bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen.

Bei einer Privatinsolvenz und Überschuldung eines Beamten wird regelmäßig mit der Einleitung eines Disziplinarverfahrens zu rechnen sein. In der Regel geht der Dienstherr in solchen Fällen davon aus, dass zumindest der Verdacht besteht, dass der Beamte durch außerdienstliches Verhalten sein eigenes Ansehen bzw. das Ansehen des Berufsbeamtentums verletzt hat. Es ist als Verhaltensgrundsatz anerkannt, dass sich Beamte in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen befinden sollten, schon um der Gefahr der Bestechung vorzubeugen.

Ob mit der Einleitung eines Disziplinarverfahrens aber auch bereits eine disziplinarische Ahndung zu erwarten ist, hängt maßgeblich von den Gründen ab, die zur Zahlungsunfähigkeit geführt haben.

Ein „klassischer“ Fall ist etwa derjenige, dass sich ein Beamter beim Erwerb eines Einfamilienhauses und eines Pkw verschuldet hat und sich durch Scheidung oder Wegfall des weiteren Einkommens der Ehefrau nicht mehr in der Lage sieht, die Kredite zu bedienen. In solchen Fällen wird ein Disziplinarverfahren zumeist eingestellt werden, da dem Beamten häufig keine erhebliche Pflichtverletzung zur Last gelegt werden kann.

Im weiteren Text wird ausgeführt, in welchen Fällen tatsächlich mit disziplinarischen Maßnahmen zu rechnen ist, z. B. Suff, Spielsucht. Dabei geht es dem Dienstherrn um das Ansehen der Beamtenschaft. Dass von Beamten ein Leben in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen erwartet wird, halte ich für nachvollziehbar. Nun ist aber eine Insolvenz gerade das Mittel, zu geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen zu kommen. Ein etwa durch Scheidung, Bürgschaftsfall oder was auch immer über die Grenze seiner Leistungsfähigkeit hinaus finanziell belasteter Beamter könnte sich u. U. - wie so viele - irgendwie durchlavieren. Dann bleibt alles unter dem Teppich, aber nichts ist in Ordnung, gerade hinsichtlich Anfälligkeit für Bestechungsversuche.

Ein Insolvenzverfahren erledigt ungeordnete und/oder überfordernde finanzielle Verhältnisse und führt mit Gewissheit - keine Verstöße gegen Obliegenheiten während der Wohlverhaltensphase vorausgesetzt - zu geordneten Finanzen. Ein Beamter, der diesen ordnenden Weg geht und dafür vom Dienstherrn mit Disziplinarmaßnahmen bestraft wird, sollte sich schleunigst an den Personalrat wenden. Die Einschaltung des Personalrats erfolgt m. W. regelmäßig, spätestens auf Antrag des Betroffenen, bei Eröffnung eines Disziplinarverfahrens (das an sich noch nichts Schlimmes ist). Der Dienstherr wird nach aller Voraussicht mit Disziplinarmaßnahmen nicht durchkommen.

Für den betroffenen Beamten ist das alles dennoch belastend, aber bei weitem nicht so belastend wie erdrückende Schulden.

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

Für den betroffenen Beamten ist das alles dennoch belastend,
aber bei weitem nicht so belastend wie erdrückende Schulden.

ich halte ein Disziplinarverfahren in dem Kontext weder für sinnvoll oder gar notwendig noch für zielführend. Dummerweise ist das ein Automatismus, der heutzutage wohl weitverbreitet ist. Daß da am Ende im Regelfall keine Disziplinarmaßnahme bei herauskommt, spricht natürlich Bände. Dennoch wird halt das Verfahren eingeleitet. Warum auch immer.

Gruß
Christian

Hallo Wolfgang,

aus meiner beruflichen Tätigkeit, weiß ich schon, was eine Privat-Insolvenz ist.
Ich weiß aber auch aufgrund meiner vorherigen Stelle, daß der Disziplinarbeamte da sehr schnell Ermittlungen aufnimmt.
Auch wenn diese i. d. R. zu nichts führen, bleibt da immer was in der Akte zurück.
Und erst recht bei Beamten a. W. Aus meiner vorherigen Tätigkeit kenne ich einen Fall, der dazu geführt hat, daß der Anwärter nur als Angestellter übernommen wurde.
Der Ursprungs-Poster sollte darüber Bescheid wissen…

Grüße
miamei

Hallo,

jetzt mal ganz ehrlich: Warum muss man sich unbedingt in einer Situation ein Immobilieneigentum ans Bein nageln, wo man selbst schon mehr als nur ahnt, dass das eine schwierige Nummer werden dürfte?

Millionen Menschen leben glücklich und zufrieden ohne Immobilieneigentum, und brauchen sich keine Gedanken darüber machen, wer es bezahlt, wenn heute die Heizung ausfällt, und morgen Feuchtigkeit im Keller festgestellt wird, bevor übermorgen der Schornsteinkopf zur Hälfte runter kommt. Sie bezahlen eine 1A planbare monatliche Flatrate, und dürfen sich bequem zurücklehnen, und einfach nur vom Vermieter erwarten, dass der das Haus in Schuss hält, egal was ihn der Spaß kostet.

Sicherlich hat eine anständige eigene Immobilie auch ihren Charme und ihre Vorzüge, und wenn alle Parameter stimmen, und man insbesondere finanziell gut ausgestattet und auch ausreichend flexibel ist, dann spricht ja auch nichts dagegen, sich diesen „Luxus“ zu gönnen. Aber dieses hier immer wieder anzutreffende: „Vollkommen egal wie schwierige, unklar und knapp die aktuelle Situation auch sein mag, es muss unbedingt jetzt und sofort irgendwie unter Akzeptanz nahezu beliebiger Risike ein eigenes Haus her!“, lässt mich doch zunehmend zweifeln.

Gruß vom Wiz