Hausmeister kooperierte nicht mehr mit EIgentümer, entzog der Hausmeistertätigkeit bei gleichzeichtiger Mieterhöhung für die Hausmeisterwohnung möglich ?

Hallo zusammen,

Es geht um eine Hausmeisterwohnung. Folgende Konstellation: Ich habe vor ca. 2 Jahren ein Mehrfamilienhaus (6 Parteien) geerbt. In einer der Wohnung lebt der Hausmeister zu einer günstigen Miete, dafür kümmert er sich um das Haus und die Grünanlagen. Dieser Hausmeister kooperiert mit mir als Eigentümer überhaupt nicht. Nun meine Frage: Wenn ich ihm die Aufgabe als Hausmeister entziehe, inwieweit kann ich die Kaltmiete für seine Wohnung anpassen. Die anderen Mieter zahlen ca. 380 EUR kalt und er EUR 200. Für Tips und Hinweise wäre ich sehr dankbar.

VG
Chris

Das kommt darauf an, welche Art des Mietvertrags geschlossen wurde. Bei einen normalen Wohnraummietvertrag zählt da das ganz normale Erhöhungsverlangen nach BGB. Wurde der Vertrag als Dienstwohnung / Werkwohnung rechtsgültig abgeschlossen und ist dieser zwecke nicht mehr erfüllt, kommt man in den Genuss eines Kündigungsrechtes, was nicht daran hindert einen neuen Mietvertrag mit den Exhausmeister zu machen. sieh dazu § 576 BGB.

Aber ohne den Vertrag zu kennen ist das ein Fischen in trüben.