Hausmeister nebenbei: scheinselbstständig?

Hallo,

ich bin Bewohner eines 11-Parteien-Hauses und wurde von den anderen Eigentümern als „Hausmeister“ bestellt. Weil ich mich ohnehin viel um alles kümmere, wollten sie mich ordentlich dazu benennen und das freundlicherweise mit 200 EUR pro Monat vergüten.
Ich mache (auch aus versicherungstechnischen Gründen) keinen Winterdienst, sondern fege den Hof, fahre die Mülltonnen raus, mähe den Rasen etc. Dafür bekomme ich wie gesagt jetzt dann pauschal 200 EUR brutto pro Monat.

Jetzt wollte ich alles korrekt machen und hab ein Gewerbe angemeldet. Bin gerne bereit dieses kleine Zusatzeinkommen zu versteuern und will ja auch ordentlich mit der Hausveraltung (über die läuft das, hab da einen Vertrag auch bzgl. der Leistung und der Vergütung unterschrieben) abrechenen können.

Jetzt heißt es: Vorsicht, Scheinselbstständigkeit! Ja, ich hab bereits gegoogelt und kenne die Kriterien. Ich bin nur für einen Auftraggeber tätig und das bringt mich in die Bredouille?
Aber: Was/wie soll ich es denn sonst machen?

Ich bin hauptberuflich Angestellter und muss mich bei dem geringen Umfang für die Hausmeistertätigkeit nicht extra krankversichern etc. (Arbeitsaufwand ca. 2 Std./Woche)

Ich darf aber auch nicht „einfach so“ auf Honorarbasis abrechnen (als Freiberufler) und das als Zusatzeinkommen in meiner privaten EkSt.erklärung angeben, weil diese Tätigkeit lt. UStG nicht unter die gelisteten „freien Berufe“ fällt.

Also was soll ich tun? Hat jmd. einen Rat? Wo sind ggf. meine Gedanken/Ausführungen falsch?

Und noch 2.: Muss ich bei 2400 EUR brutto im Jahr überhaupt Gewerbesteuer zahlen oder fällt das wg. einer Pauschale quasi weg?

Danke für jeden Tipp/Rat!

Christoph

Professionelle Informationen solltest du beim Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater erhalten.

  • Ein Gewerbetreibender darf keine Liquidationen (Honorare), sondern nur Rechnungen erstellen.

  • Als Gewerbetreibender musst du Umsatzsteuer ausweisen und die Zahllast ans FA abführen.

  • die Tätigkeit hat möglicherweise Auswirkungen auf private Berufsunfähigkeitsversicherungen, Unfallversicherungen, Krankenversicherungen, etc. und sollte dort gemeldet werden.

  • Grundsätzlich handelt es sich zwar um eine Scheinselbständigkeit, aber da du ja ein Haupteinkommen hast, hat das meiner Meinung keine Relevanz, du benötigst ja keinen Schutz vor einem ausbeuterischen Arbeitgeber.

Servus,

Nö, da hast Du einen Rechtsstand ergoogelt, der vor ungefähr fünfzehn Jahren galt. Kriterium für Scheinselbständigkeit im Sinn des § 7 Abs 1 SGB IV ist heute nur noch „eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers“.

Ein Gewerbe hättest Du nicht anmelden brauchen, aber das ist schon recht - dann haben die Leute vom Ordnungsamt den Zettel, den sie zu brauchen meinen, und Du brauchst Dich nicht mit Bürokratiemäuselein streiten.

Den Scheinselbständigen selber bringt Scheinselbständigkeit niemals in die Bredouille, sondern immer nur seinen Auftraggeber, dem Krankenversicherung und Sozialversicherung eine riesige Rechnung aufmachen, wenn er erwischt wird, die er dann bis auf die letzten drei Monate komplett selber zahlen darf, ohne irgendwas vom Scheinselbständigen einbehalten oder zurückverlangen zu dürfen.

Bitte vergiss die Sache mit dem Freien Beruf ganz schnell wieder. Das ist einer der am meisten missbrauchten Begriffe aus dem EStG - dass Du glaubst, er stünde im UStG, zeigt, dass Du dich nicht weiter darum gekümmert hast. Also einfach vergessen.

Du erzielst - da Du nun das Ganze mal Gewerbe genannt hast, was auch nicht verkehrt ist, weil einfacher zu handhaben als Einkünfte aus einer sonstigen selbständigen Tätigkeit - ganz schlicht und einfach Einkünfte aus Gewerbebetrieb, und damit hat sichs.

Der Freibetrag für die Gewerbesteuer ist 24.500 €, bezogen auf den Gewerbeertrag (d.h. Deine Einnahmen abzüglich aller Betriebsausgaben, falls Du keine Maschinen oder Geräte gemietet hast). Du bist also sehr weit von der Gewerbesteuer weg, und auch wenn Du welche bezahlen müsstest, würde sie zum größten Teil auf die Einkommensteuer angerechnet.

Kurzer Sinn: Mach Dir keinen Kopp, das passt alles ganz gut so. Und wenn jemand mit

dahergebrabbelt kommt, brauchst Du ihm weiter nicht zuhören. Es sei denn, Du holst Dir allmorgendlich oder jeden Montag die Anweisungen bei der Hausgemeinschaft ab, wann Du was zu erledigen hast - aber das steht auf einem ganz anderen Blatt.

Schöne Grüße

MM

Unsinn. Was soll denn der Unterschied sein?

Großer Unsinn. Absoluter Blödsinn.

Wie sollten diese nebulösen „Auswirkungen“ denn aussehen? Bitte konkret!

Nö. Warum denn auch? Bitte Rechtsquelle dazu.

Brabbelbrabbel Blah Blah. Was hat denn das jetzt hier verloren?

Schöne Grüße

MM

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Und warum stellt dich die Gemeinschaft der Hausbewohner (Verwalter, Vermieter) nicht im Rahmen eines Minijobs fest an ?

Die Mehrkosten wären überschaubar, mal grob überschlagen bei 200 € kämen pauschalierte Steuern und Sozialabgaben (35 %) hinzu.
macht also 270 €.
Plus Beitrag zur Gesetzlichen Unfallversicherung, da habe ich keine Zahlen, geschätzt 120 - 150 €/Jahr.

Macht also statt 200 € nun 280 € für die Hausgemeinschaft.

MfG
duck313

???

Was rechnest Du denn da?

Der Hausmeister kostet 200 € pro Monat, keinen Cent mehr.

Ganz abgesehen von dem administrativen Gedöns, das damit im Gegensatz zu einer geringfügigen Beschäftigung von Dokumentationspflichten zu den gearbeiteten Stunden über DÜVO-Meldungen bis BG-Meldung auf die Hausgemeinschaft zurollen würde, und für das sie noch einen extra Sekretär einstellen und bezahlen müsste.

Es gibt keinen, ich wiederhole keinen Anlass, dem Chris die Pferde scheu zu machen. Er ist als Hausmeister nicht weisungsgebunden tätig und vollkommen frei in der Gestaltung seiner Arbeitsabläufe, Scheinselbständigkeit kommt überhaupt nicht in Frage.

Schöne Grüße

MM

Ich rechne aus, was die Gemeinschaft ausgeben müsste, wenn ihr Hausmeister als Minijobber angestellt wäre.

Hi,

vielen vielen Dank für die z. T. wirklich hilfreichen Antworten!

Ja, da gäb’s bzw. gibt es eigentlich noch viel mehr zu schreiben und zu bedenken, aber es scheint alles doch seinen richtigen Gang genommen zu haben.

Gerade die ETG bzw. die Hausverwaltung wollte nur äußerst ungern mich als Minijobber beschäftigen (eben wg. des ganzen bürokratischen Krams).
Auch an eine Betriebshaftpflich habe ich gedacht bzw. mich darum gekümmert, denn man weiß ja nie - auch wenn ich keinen Winterdienst mache (das ist outgesourct) - kommt irgendjmd. daher, fällt über einen stehen gelassenen Besen oder rutscht auf Laub aus und ich hätte nicht ordentlich gekehrt usw. … Das braucht man nicht.

Die Berufsgenossenschaft hat sich auch schon gemeldet (mich dann aber auch gleich wieder zurückgestellt) und die IHK wrd wohl auch noch kommen??!

Ist trotzdem ganz schön was los wenn man sich da das erste Mal versucht … Aber soll ja alles korrekt sein.

Nochmals vielen Dank und frohes Fest! So feiert sich’s leichter! :smile:

Christoph

Servus,

in der BG musst Du als Unternehmer nicht versichert sein, aber Du kannst das tun - frag die Brüder mal, welche Mindestbeitragssätze da für Dich in Frage kämen. Unfallfolgen kriegst Du sonst von niemandem billiger versichert, auch wenn die Berufsgenossenschaften sich überaus hartleibig zeigen, wenn es ums Leisten geht, kann das z.B. bei Invalidität wegen eines Treppensturzes bei der Arbeit schon interessant sein.

Die meisten IHKn haben nach zähen, jahrelangen Protesten am Anfang dieses Jahrhunderts für solche Mini-Unternehmer Beitragsbefreiungen installiert, das dürfte bei der Deinigen ebenfalls passen. Die Leistungen der IHKn in Sachen Fortbildung sind übrigens auch für frischgebackene Mini-Unternehmer ganz interessant und wohlfeil zu haben - auch wenn Du jetzt keinen großen Facility-Management-Service aufziehen möchtest, kannst Du bei einem Existenzgründerkurs der IHK den ganzen Formalkack lernen, der mit Aufzeichnungen, Steuer usw. zu tun hat.

Und wer weiß, vielleicht wird aus der mal ad hoc angeheuerten Urlaubsvertretung dann doch ein „zweites Standbein“? Viele der „Hausmeisterservice“-Unternehmen bauen ihr Geschäft darauf auf, dass Leute, die mit zwei rechten Händen, mindestens Grundkenntnissen aller Handwerke und Hilfs- und Einsatzbereitschaft zu jeder Tages- und Nachtzeit ausgestattet sind, öfter mal auch vor dem Formalkram, der an so einer Unternehmung hängt, mehr Angst haben als nötig - obwohl sie immer beim Brötchenholen in der Bäckerei schneller im Kopf rechnen, was die Brötchen kosten, als das Mäuselein das in die Kasse eintippen kann. Zwischen dem „handyman“ (wundervolles Wort im Englischen, in seiner wörtlichen Bedeutung unübersetzbar) und der Hausverwaltung sitzt dann so ein „Service“-Unternehmer, der eigentlich nichts macht als dafür zu sorgen, dass die beiden Partner keine Angst mehr voreinander haben.

Schöne Grüße

MM

Ah ja, jetzt hab ich das verstanden - obwohl die Zahlen eher trivial sind, hatte ich die 200 nicht erkannt und zuerst geglaubt, Du verglichest SV-pflichtige Beschäftigung mit geringfügiger Beschäftigung.

Nun gut - das ist der übliche Weg vom Brutto aus Chef-Sicht und dem Netto aus Büezer-Sicht, die halt immer mehr oder weniger weit voneinander weg sind. Der Vergleich würde aber erst vollständig, wenn der Grenzsteuersatz von Chris bekannt wäre. Übern Daumen gepeilt nehmen sich die beiden Alternativen nicht viel.

Schöne Grüße

MM

Hi,

ich mache auch (wie du) nebenberuflich die Hausmeister Dienste in dem Haus mit 14 Wohnungen, in dem ich zur Miete wohne.

Die Hausverwaltung hat mich als Minijobber angestellt und zahlt auch Beiträge an die Renten Versicherung und an die Krankenkasse.
Wäre das eine Möglichkeit für dich?

Warum sollte das eine bessere Möglichkeit sein?

Abgesehen davon, dass Du den Grenzsteuersatz von Chris nicht kennst, weißt Du auch nicht, wie die Eigentümergemeinschaft und die Hausverwaltung in dem fraglichen Objekt aufgestellt sind: Wenn sie so eine geringfügige Beschäftigung extern verwalten lassen müssen, bleibt von den 200 € nach Abzug der pauschalen Beiträge und Pauschallohnsteuer fast nichts mehr für Chris übrig.

Und dazu kommt noch: Nicht jeder Hausmeister ist so gewissenhaft wie Du. Wenn ich die Wahl habe zwischen der Option, jemanden nach gelieferter Leistung zu bezahlen und derjenigen, das nach abgesessener Zeit zu tun, überlege ich mir recht genau, ob ich ihn als Stundenlöhner beschäftigen möchte. Klar ist das kein Punkt, wenn ich ihn kenne und weiß, wie er arbeitet. Aber dennoch kann man das nicht von vornherein über einen Leisten schlagen.

Schöne Grüße

MM

Lieber AuWeia,

wenn man von einem Thema keine Ahnung hat, dann sollte man nichts schreiben.