Für unser Mehrfamilienhaus gibt es eine Hausmeiserfirma die pauschal pro Monat 100,00 Euro kostet.
Der Hausmeister hat sich dieses Jahr ganze 2 x sehen lassen. Das erste mal als eine Beschwerde bei der Verwaltung einging, im März das Streugut zu entsorgen und 1 x um Rasen zu mähen. Die Verwaltung wurde mehrfach informiert. Die Mieter haben bereits selbst Hand angelegt. Im Haus wohnen 4 Parten macht für jeden Mieter 25,00 Euro pro Monat. Mein Mietverhältniss endet per 30.09.2010 in diesem Haus, es könnte mir eigentlich egal sein , ist es aber nicht. Ich sehe nicht ein das man solchen Leuten das Geld für nichts machen zuschiebt. Ich habe mir überlegt, bei der nächsten und letzten Mietzahlung pauschal einfach mal für 4 Monate die Kosten für den Hausmeister ab zu ziehen für nicht erfolgte Hausmeisertätigkeiten. Die Verwaltung würde ich davon in Kentniss setzen. Ich weiss nur nicht ob ich das so einfach machen kann. Wenn ich erst bei der NK Abrechnun Widerspruch einlege ist es zu spät, davon habe ich mich informiert .
Kürzungen für nicht erbrachte Leistungen sind Rechtmäßig, und oft die einzige Möglickeit etwas zu verändern. Wichtig jedoch bleibt das mit der Firma vereinbarte Leistungsverzeichniss. Bei einer Eigentümergemeinscht kann nur diese für Veränderungen sorgen. Hier hat sich auch die Verwaltung zu fügen. Sie bleibt durchsetzendes Organ der Eigentümer.
WICHTIG ist es jeden Mangel umgehend und schriftlich anzuzeigen.
Es giebt noch eine andere Möglichkeit:
wenn alle Mieter sich deswegen ärgern würde ich raten, gemeinsam ein Schriftstück zu verfassen wo alle Beschwerdepunkte aufgeführt sind und alle Mieter unerschrieben haben.
sollte im Mietvertrag ein Tätigkeitskatalog oder ähnliches aufgeführt ist würde ich dies extra betohnen und würde mit Kürzung oder Einstellung drohen, da für nicht erbrachter Leistung auch nicht bezahlt werden muß.
Dokumentierte Fotos mit Datum am besten in Täglicher Wiederholung zur Bestätigung.
einen 100%tigen Erfolg kann ich nicht versprechen, leider aber vieleicht lassen Sie sich dadurch erweichen
sonst fällt mir nur noch der Mieter-Schutz-Bund
Viel Glück
Hallo liebe Birgit leider habe ich deine Nachricht erst jetzt gelesen,da ich im Urlaub bin.
Ich denke dass du deine monatliche Nebenkostenpauschale an die Hausverwaltung oder direkt an deinen Wohnungsbesitzer bezahlst,diese Pauschale kannst du um die Hausmeistergebühr für nicht erbrachte Leistungen kürzen.Du musst aber unbedingt eine entsprechende Mitteilung per Einschreiben an die dafür zuständige Person schicken,damit die wissen worum es hier geht und entsprechend reagieren können.Die Angelegenheit muss nämlich danach mit der Hausmeisterfirma geregelt werden.Da du den Vertrag wohl nicht kennst,weisst du ja auch nicht was da ausgehandelt wurde.Der Verwaltung bleibt natürlich das Recht vorbehalten,die einbehaltenen Beträge notfalls gerichtlich ein zu fordern.
Ich hoffe ich konnte dir damit etwas helfen.
Gruss Heinz
Hallo,
wenn der Hausmeister nur 2x im Jahr kommt, kann er natürlich keine 100€ im Monat verlangen. Der Preis an sich ist schon gerechtfertigt, wenn man davon ausgeht, dass der Hausmeister 1x pro Woche da ist und im Schnitt ca. 1-1,5h Arbeit wöchentlich hat. Das ist halt der Nachteil an einem so kleinen Haus.
Einfach nicht bezahlen ist für einen Mieter IMMER eine Lösung, denn dann ist die Verwaltung bzw. der Vermieter am Zug. Ob man am Ende damit durchkommt ist fraglich, aber man hat sich erstmal gewehrt und erreicht in der Regel damit, dass die Verwaltung mal etwas genauer auf den Hausmeister achtet.
Auf jeden Fall die Verwaltung in Kenntnis setzen! Wichtig: von allen Mietparteien die Situation schriftlich bestätigen lassen!
sorry, wir waren eine Zeit lang nicht mehr online.