Servus,
wenn der Hausmeister das Geld tatsächlich (in Geld) bekommt, geht es um steuerbare Einkünfte. Wenn er in einer Wohnung wohnt, die ihn z.B. 80 €/Monat Miete für vier Zimmer KBB kostet, und kein Geld für seine Arbeit sieht, wird das ein bissel schwieriger mit der Steuerpflicht, weil das, was gefühlsmäßig hier einrastet - „geldwerter Vorteil / Sachbezug“ - nur dann eindeutig definiert und greifbar ist, wenn der Mietvertrag sauber aufgesetzt ist.
Auch wenn der Vertrag sauber ist, könnte der Mann seine Einkünfte gem. § 4 Abs 3 EStG ermitteln, und hätte dabei kurioserweise Betriebseinnahmen von Null, alldieweil Geld, das man nicht (für Miete) ausgibt, nicht als Betriebseinnahme definiert ist, sondern bloß welches, das man kriegt.
Mir kommt das zwar in grauslichster Weise gegen alle ESt-Systematik verstoßend vor, aber formal finde ich keine Schuld an dem Mann. Wobei ich nicht in den Tiefen der Richtlinien und Rechtsprechung gestöbert habe.
Schöne Grüße
MM