Hausmeister zahlen keine Steuern

hallo,

hatte gestern eine diskussion:

das geld, was ein hausmeister für seine tätigkeit im anteilig eigenen objekt von den anderen miteigentümern bekommt, wäre nicht der einkommensteuer zu unterwerfen ?

finde da keinen befreiungstatbestand oder so ?

einer ne ahnung, wie das zu behandeln ist ?

gruß inder

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Hallo, vielleicht stehe ich mit meiner Meinung allein da; aber m.W.
kann der Vermieter, wenn er selbst Arbeiten für das Mietwohngrund-
stück erbringt, gar nichts geltend machen. Ich bin selbst Vermieter
und zahle deshalb Kindern und Enkelkindern (die nicht in meinem
Haushalt leben) für geleistete Arbeiten ein Entgelt, das mir
quittiert werden muß. Diese Beträge mache ich in der Nebenkosten-
abrechnung geltend bzw. bei nicht umlagefähigen Kosten in der
Steuererklärung. Man sollte aber auch variieren, damit die Kinder usw.
nicht in die Steuerpflicht kommen (Grenze 412 E) Gruß

Hallo, vielleicht stehe ich mit meiner Meinung allein da; aber
m.W.
kann der Vermieter, wenn er selbst Arbeiten für das
Mietwohngrund-
stück erbringt, gar nichts geltend machen.

glaube, du hast mich falsch verstanden…

es geht darum, dass jemand einnahmen hat aus der tätigkeit als hausmeister in einem objekt, dass er teilweise selbst bewohnt.

also z.b. 5 parteien, einer kümmert sich um den ganzen kram und bekommt dafür von den anderen 4 jeweils 100 € pro monat. wären dann im jahr 4.800 an einnahmen, die eigentlich m.e. zu versteuern wären…

gruß inder

[MOD] Komplettzitat gelöscht

hallo, pardon, in dem Falle bin ich der Meinung, dass die 4800 Euro
versteuert werden müssten. Gruß

Servus,

wenn der Hausmeister das Geld tatsächlich (in Geld) bekommt, geht es um steuerbare Einkünfte. Wenn er in einer Wohnung wohnt, die ihn z.B. 80 €/Monat Miete für vier Zimmer KBB kostet, und kein Geld für seine Arbeit sieht, wird das ein bissel schwieriger mit der Steuerpflicht, weil das, was gefühlsmäßig hier einrastet - „geldwerter Vorteil / Sachbezug“ - nur dann eindeutig definiert und greifbar ist, wenn der Mietvertrag sauber aufgesetzt ist.

Auch wenn der Vertrag sauber ist, könnte der Mann seine Einkünfte gem. § 4 Abs 3 EStG ermitteln, und hätte dabei kurioserweise Betriebseinnahmen von Null, alldieweil Geld, das man nicht (für Miete) ausgibt, nicht als Betriebseinnahme definiert ist, sondern bloß welches, das man kriegt.

Mir kommt das zwar in grauslichster Weise gegen alle ESt-Systematik verstoßend vor, aber formal finde ich keine Schuld an dem Mann. Wobei ich nicht in den Tiefen der Richtlinien und Rechtsprechung gestöbert habe.

Schöne Grüße

MM

hallo, pardon, in dem Falle bin ich der Meinung, dass die 4800
Euro
versteuert werden müssten. Gruß

Hallo,

wenn die Eigentümergemeinschaft oder eine Hausverwaltung als Arbeitgeber des Hausmeisters auftritt,dann stellen die 4800 Euro jährlich exakt einen steuerfreien 400-Euro-Job dar.
Der Arbeitgeber führt dann Steuern und SV-Beträge pauschal ab und alles ist rechtens.

Gruß
Lawrence

wenn der Hausmeister das Geld tatsächlich (in Geld) bekommt,
geht es um steuerbare Einkünfte. Wenn er in einer Wohnung
wohnt, die ihn z.B. 80 €/Monat Miete für vier Zimmer KBB
kostet, und kein Geld für seine Arbeit sieht, wird das ein
bissel schwieriger mit der Steuerpflicht, weil das, was
gefühlsmäßig hier einrastet - „geldwerter Vorteil / Sachbezug“

  • nur dann eindeutig definiert und greifbar ist, wenn der
    Mietvertrag sauber aufgesetzt ist.

Nach meiner Ansicht ist es völlig wurscht, was im Mietvertrag steht und ob dieser diesbezüglich überhaupt geändert wird. Habe ein ähnl. Beispiel zur Hand: Vermieter Eigentum 8-Familienhaus in Großstadt. Der bisherige Hausmeister ist verstorben und nun wird der andere alte Mann im EG gefragt, ob er diesen Job übernehmen möchte. Er bejaht dies und fortan wird mündlich vereinbart, dass er im Monat 200 € weniger Miete überweist.

Wir befinden uns hier auch nicht bei den Betriebseinnahmen sondern bei Einnahmen und Einkünften im Sinne § 2 Abs. 1 Nr. 7 EStG. Und da gilt § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG ebenso wie beim Arbeitnehmer.

Für mich ändert das also nichts daran, dass hier ein Sachbezug von 200 € vorliegt, der natürlich zu versteuern ist denn ob der Vermieter nun dem Hausmeister im Monat 200 € zahlt oder 200 € Miete erlässt, das kommt aufs Gleiche hinaus. Vielleicht könnte man sogar mit dem abgekürzten Zahlungsweg argumentieren.

wenn die Eigentümergemeinschaft oder eine Hausverwaltung als
Arbeitgeber des Hausmeisters auftritt,dann stellen die 4800
Euro jährlich exakt einen steuerfreien 400-Euro-Job dar.
Der Arbeitgeber führt dann Steuern und SV-Beträge pauschal ab
und alles ist rechtens.

…dann muss es aber erstmal angemeldet werden…

danke gruß inder

Nach meiner Ansicht ist es völlig wurscht, was im Mietvertrag
steht und ob dieser diesbezüglich überhaupt geändert wird.

es geht hier ja nicht um ein mieverhältnis, sondern um eigentümergemeinschaft. 5 parteien und einer bekommt von den anderen 4 geld für die hausmeistertätigkeit, also kann man nicht einmal richtung sachbezug argumentieren, sondern er bekommt tatsächlich bares von der hausverwaltung…

gruß inder

In dem Fall wären es sogar deutlich sonstige Einkünfte. Da hier keine Vermieter/Mieter vorliegen sondern Eigentümer geht es ja nicht um Mieterlass.

Diese sonstige Einkünfte sind steuerpflichtig, wenn sie 256 € im Jahr übersteigen und dann auch die ersten 256 € (Freigrenze, kein Freibetrag).