Hausrat: Arbeitsgeräte mitversichert, auch bei Betriebsvermögen?

Hallo allerseits,
hier https://www.versicherung-vergleiche.de/hausratversicherung/versicherte_sachen.htm kann man z.B. lesen, dass Arbeitsgeräte mitversichert sind. Ist das allerdings auch der Fall, wenn man die Geräte in das Betriebsvermögen der z.B. freiberuflichen Tätigkeit (Einzelunternehmen) eingelegt hat?
Ich schätze schon. Kennt jemand den üblichen Passus einer Hausratsversicherung, der das bestätigt?

Vielen Dank.

Der Gesamtverband der Versicherer gibt Muster-Versicherungsbedingungen heraus.
Da steht dann:
(Versichert sind)
A 8.3.7 Arbeitsgeräte, Einrichtungsgegenstände, Handelswaren, Musterkollektionen
und selbst hergestellte Sachen. Diese Sachen müssen dem Versicherungsnehmer
oder einer Person, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebt, zu
ausschließlich beruflichen oder gewerblichen Zwecken dienen

Am Ende ist das allerdings wertlos, wenn die jeweilige Versicherung dort von den Musterbedingungen abweicht.
Ich vermute, dass die Aufnahme eines Gewerbes mit zusätzlichen Arbeitsgeräten zu einer Erhöhung der Versicherungssumme führen kann und daher dem Versicherer mitgeteilt werden muss.

Danke, so steht das bei der GEV (Versicherung) auch drin.

So lange die Versicherungssumme aber über dem Gesamtwert aller Dinge im Haushalt ist/bleibt, müsste es aber keine Probleme geben, oder?

Das weiß ich nicht. Ich halte es mit meiner Versicherung immer so: Wer schreibt, der bleibt.
Am Ende kommen die auf die Idee, dass die Lagerung von Arbeitsgeräten nicht nur den Wert erhöht, sondern auch das Risiko des Versicherungsfalls. Aber wenn man denen schreibt, was man da im Haus lagert, werden die sich schon melden, wenn sie was wollen. Und wenn sie nichts wollen und keine Einwände haben: Umso besser. Mir kann jedenfalls meine Versicherung nicht sagen „Oh, wenn wir das gewusst hätten, dann…“

Danke, das mach ich dann auch so, falls mir die Angaben in den Unterlagen nicht eindeutig genug sind - hab gerade erst abgeschlossen und schau nochmal nach.