Sie sollte es in jedem Fall probieren - wie gesagt, es gibt
durchaus Anbieter, die das regulieren. Und nur weil die
Mieterin ggf. keine Deckung über die PHV hat, heißt das ja
noch nicht, dass sie Dir gegenüber nicht
schadensersatzpflichtig ist - notfalls muss sie aus eigener
Tasche zahlen, wenn sie für den Schaden verantwortlich ist.
Die Schadenersatzpflicht bezieht sich aber immer nur auf den
Zeitwert. Weitere rechtliche Hinweise gehören hier aber sicher
nicht in dieses Forum.
Die Mieterin hat es schon probiert. Die Gutachterin hat den Schaden abgelehnt. Die Mieterin und ich wissen, daß sie mir gegenüber schadensersatzpflichtig ist.
Wir haben jetzt alle Versicherungsmöglichkeiten ausprobiert. Aber sie bleibt auf dem Schaden sitzen.
Nun, zur Schadensersatzpflicht habe ich ja etwas geschrieben.
Das Waschbecken ist grundsätzlich über die PHV der Mieterin
versichert, sofern Mietsachschäden versichert sind. Ansonsten
sollte eine Vermieterin die Beschädigung eines
Spiegelschrankes finanziell nicht aus dem Gleichgewicht
werfen. Falls doch: Wohnung ganz schnell verkaufen!
Natürlich haut mich der Spiegelschrank nicht um. Aber durch die ganze Situation sind Fragen aufgetaucht, die man bisher nicht beachtet hat.
Werde nächste Woche mal meine Versicherungsgesellschaft kontaktieren.
Auf jeden Fall bedanke ich mich recht herzlich für Deine Ausfühungen.
Grüssle Ursula