Hausrat- oder priv. Haftpflichtvers

Hallo,
in einer Mietwohnung ist durch den Mieter ein Wasserschaden an einer Einbauküche entstanden. Welche Versicherung ist zuständig?
Hausrat- oder priv. Haftpflichtversicherung?
Danke für die Antworten.
Grüssle Ursula

Hallo,

Guten Abend,

in einer Mietwohnung ist durch den Mieter ein Wasserschaden an
einer Einbauküche entstanden. Welche Versicherung ist
zuständig?
Hausrat- oder priv. Haftpflichtversicherung?

Wem gehört diese Küche, dem Mieter oder dem Vermieter?
Bei gemieteten Küchen: Einbauküchen gelten meist als Inventar und sind nicht über die Mietsachschadenklausel in der Privathaftpflichtversicherung gedeckt.
Bei eigener Küche: grundsätzlich eigene Hausratversicherung.

Um was für eine Art von Küche handelt es sich, eine „normale“ Einbauküche oder eine Maßanfertigung (fest mit dem Gebäude verbunden). Im letzten Fall ggf. wieder über Mietsachschadenklausel in der Privathaftpflicht, falls Eigentum des Vermieters.

Ob die sonstigen Voraussetzung für eine Leistungspflicht eines Versicherers bestehen, kann aus den bisherigen Angaben nicht geschöussfolgert werden.

Danke für die Antworten.

Gerne.

Grüssle Ursula

Servus
U. Wolff

Hallo U.Wolff,

was spielt es denn für eine Rolle wem die Küche gehört ?

In den Vertragsbedingungen zur Hausratvers. steht folgendes:

§ 1 Versicherte und nicht versicherte Sachen

  1. versichert ist der gesamte Hausrat. Dazu gehören alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers dienen.

Bitte auf das Wörtchen dienen achten!
hier steht nicht gehören.

Gruß Merger

Hallo Ursula,

melden Sie den Schaden ihrer Hausratversicherung.

Viele Grüße!

Merger

Hi

was spielt es denn für eine Rolle wem die Küche gehört ?

Eine ziemlich Große

§ 1 Versicherte und nicht versicherte Sachen

  1. versichert ist der gesamte Hausrat. Dazu gehören alle
    Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers dienen.

Das ist richtig.

Aber wenn man den $ 1 zu Ende liest steht in Absatz 6

  1. Nicht versichert sind
    a) Gebäudebestandteile, es sei denn, sie sind in Nr. 4 genannt. Nicht zum Hausrat gehören vom Gebäudeeigentümer eingebrachte Sachen.

Da der Vermieter die Küche nicht verkauft sondern mit der Wohnung vermietet hat trägt er auch das Risiko. ich glaube die Juristen würde sagen das der Vermieter der wirtschaftlich Berechtigte ist, nämlich vor, währen und nach Beendigung des Mietverhältnisses.

Greetz

zahao

Hallo Zahao,

eine Einbauküche wird allerdings nicht als Gebäudebestandteile gesehen.

Und bisher habe ich von keinem Versicherer gehört,
der den Schaden bei einer teilmöblilierten Wohnung (an der Küche)
abgelehnt hat.

Oder hast Du hier andere Erfahrungen gemacht.

Gruß Merger

eine Einbauküche wird allerdings nicht als Gebäudebestandteile
gesehen.

Wenn Sie speziell auf die Wohnung angefertigt wurde, dann zählt sie als Gebäudebestandteil.

Nicht zu verwechseln mit einer ANbauküche. Diese wird zwar auch auf die Gegebenheiten konfiguriert, ist aber keine Maßanfertigung. Die ANbauküche zählt dann zum Hausrat (wenn man sie selbst gekauft hat).

Den vorliegenden Fall könnte ich „aus dem Stehgreif“ auch nicht beantworten. Ich wollte nur mal Ein- und Anbauküche erklären.

Hi Merger

eine Einbauküche wird allerdings nicht als Gebäudebestandteile
gesehen.

Wenn es sich um eine Kücheneinrichtung handelt nicht, wenn die Küche aber passgenau gefertigt wurde und auch so eingebaut wurde dann ist diese ganz sicher Gebäudebestandteil.

Und bisher habe ich von keinem Versicherer gehört,
der den Schaden bei einer teilmöblilierten Wohnung (an der
Küche)
abgelehnt hat.

Oder hast Du hier andere Erfahrungen gemacht.

Das ist Hörensagen, wenn das Bedingungswerk sagt das kein Versicherungsschutz besteht (wie in unserem Beispiel, von dem wir aber noch keine Eigentumsverhältnisse kennen) dann ist das so.

Solche Erfahrungen habe ich schon gemacht.

Greetz

zahao

Hi zahao,

Wenn es sich um eine Kücheneinrichtung handelt nicht, wenn die
Küche aber passgenau gefertigt wurde und auch so eingebaut
wurde dann ist diese ganz sicher Gebäudebestandteil.

Das wird in unserem Haus auch anders gesehen. Das, was man gemeinhin als „Einbauküche“ bezeichnet, kann bei einem Wohnungswechsel mitgenommen werden. In der Praxis geschieht das auch recht häufig, dass man die Küche mitumzieht und den neuen räumlichen Gegebenheiten anpaßt. Wir werten „Einbauküchen“ daher auch als Hausrat und ich beziehe diese auch immer die die VSS des Mieters mit ein (neuerdings nicht mehr, da versichern wir Flächen und keine Summen). Da die Hausratversicherung nicht nur den eigenen Besitz versichert, sondern auch „Besucherhabe“, sehe ich nicht ein, warum ein Mieter die EBK des Vermieters nicht mitversichern kann.

Gruß

Nordlicht

Hallo zahao,

Hi Merger

eine Einbauküche wird allerdings nicht als Gebäudebestandteile
gesehen.

Wenn es sich um eine Kücheneinrichtung handelt nicht, wenn die
Küche aber passgenau gefertigt wurde und auch so eingebaut
wurde dann ist diese ganz sicher Gebäudebestandteil.

Und bisher habe ich von keinem Versicherer gehört,
der den Schaden bei einer teilmöblilierten Wohnung (an der
Küche)
abgelehnt hat.

Oder hast Du hier andere Erfahrungen gemacht.

Das ist Hörensagen, wenn das Bedingungswerk sagt das kein
Versicherungsschutz besteht (wie in unserem Beispiel, von dem
wir aber noch keine Eigentumsverhältnisse kennen) dann ist das
so.

Da muss ich dir aber widersprechen. Bei uns wie auch bei vielen anderen Versicherern, ist die Küche in der Hausratversicherung mitversichert.

Ausnahme besteht dann, wenn es sich um eine speziell angefertigte und eingebaute Küche (von einem Möbelschreiner) für diese Wohnung handelt.

Allerdings fertige Küchenteile wie man sie in Möbelhäusern erhält fallen hier nicht drunter. Auch zusätzliche Verblendungen an der Decke bzw. an der Seite ergeben keine Gebäudebestandteile.

Solche Erfahrungen habe ich schon gemacht.

Dann würde mich einmal der Name des Versicherers interessieren.
Oder hat evt. der Mitarbeiter des Versicherers den Schaden falsch
erfasst ?

Greetz

zahao

Gruß Merger

Hugh

Wenn es sich um eine Kücheneinrichtung handelt nicht, wenn die
Küche aber passgenau gefertigt wurde und auch so eingebaut
wurde dann ist diese ganz sicher Gebäudebestandteil.

Da muss ich dir aber widersprechen. Bei uns wie auch bei
vielen anderen Versicherern, ist die Küche in der
Hausratversicherung mitversichert.

Ausnahme besteht dann, wenn es sich um eine speziell
angefertigte und eingebaute Küche (von einem Möbelschreiner)
für diese Wohnung handelt.

Das mein ich doch…passgenau gefertigt…

Allerdings fertige Küchenteile wie man sie in Möbelhäusern
erhält fallen hier nicht drunter.

nix anderes hab ich behauptet :smile:)

Zahao

Da der Vermieter die Küche nicht verkauft sondern mit der
Wohnung vermietet hat trägt er auch das Risiko.

Das ist der Punkt - die Frage ist, wer die Gefahr trägt. Daher meine oben formulierte Frage nach den Besitzverhältnissen.

Nicht zum Hausrat gehören

b) vom Gebäudeeigentümer eingebrachte Sachen, für die dieser Gefahr trägt.

Will heißen, sofern die EBK vom Mieter nicht angeschafft oder (käuflich) übernommen wurde, bzw. nicht im Mietvertrag geregelt ist, dass der Mieter die Gefahr trägt, wäre die EBK gem. Ausschlussklausel nicht versicherter Hausrat des Mieters.

Viele Vermieter vereinbaren aber diesen Gefahrenübergang, damit sie beispielsweise nicht zur Instandhaltung alter EBK herangezogen werden.

Hallo H. Wolff,

die Küche gehört dem Vermieter.
Was heißt Maßanfertigung? Die Einbauküche wurde nach Maß in die ca. 2,20 m große Lücke eingebaut mit einer durchgehenden Arbeitsplatte. An dieser Arbeitsplatte sind die Unterschränke angeschraubt. Man kann sie nicht einzeln herausnehmen, wie Einzelteile.
Mir ist klar, daß bewegliche Möbel nicht durch die priv. Haftplicht der Mieterin abgesichert sind.
Jedoch finde ich, ein fest an die Wand geschraubter Küchenblock ist mit der Mauer verbunden und gehört somit zum Versicherungsschutz.
Was ist eine Mietsachschadenklausel?

Danke für die Antwort.

Grüssle Ursula

Hallo H. Wolff,

Hallo Ursula,

die Küche gehört dem Vermieter.

Was ist denn bezüglich der Küche konkret im Mietvertrag geregelt?
Soweit nichts weiter vereinbart wurde, bliebe ich bei meiner Auffassung, dass die Gefahr für die EBK weiter beim Vermieter liegt und diese grundsätzlich nicht über Deine Hausratversicherung versichert ist. Das hindert aber selbstverständlich nicht daran, es - wie von Merger empfohlen - dennoch zu versuchen. Auch hier wären die genauen Ein- und Ausschlüsse Deiner Hausratversicherung zu prüfen. Es gibt nämlich Versicherer, die serienmäßig hergestellte Einbaumöbel / Küchen bedingungsgemäß und nicht nur aus Kulanz mitversichern, auch wenn diese nicht vom Versicherungsnehmer gekauft wurden.

Was heißt Maßanfertigung? Die Einbauküche wurde nach Maß in
die ca. 2,20 m große Lücke eingebaut mit einer durchgehenden
Arbeitsplatte. An dieser Arbeitsplatte sind die Unterschränke
angeschraubt. Man kann sie nicht einzeln herausnehmen, wie
Einzelteile.

Nach dieser Beschreibung handelt es sich m.E. nicht um eine Maßanfertigung, sondern „nur“ um eine eingepasste Fertigküche.

Mir ist klar, daß bewegliche Möbel nicht durch die priv.
Haftplicht der Mieterin abgesichert sind.
Jedoch finde ich, ein fest an die Wand geschraubter
Küchenblock ist mit der Mauer verbunden und gehört somit zum
Versicherungsschutz.

Auch angeschraubtes Inventar bleibt zunächst Inventar.

Was ist eine Mietsachschadenklausel?

Grundsätzlich sind Schäden an gemieteten Sachen ausgeschlossen und werden i.d.R. durch Klauseln wieder eingeschlossen (z.B. gemietete, geleaste, gepachtete Sachen). Die Mietsachschadenklausel besagt, dass Schäden an gemieteten Räumen teilweise wieder mitversichert sind - meist z.B. ohne Glasschäden, Abnutzung, Schimmelbildung u.ä. Manche Anbieter versichern auch das Inventar bei vorübergehend angemieteten Räumen (Ferienhaus, Hotelzimmer).
Und genau hier liegt das Problem: die o.g. Küche wäre m.E. keine Gebäudebestandteil, sondern Inventar, und damit nicht über diese Klausel versichert. Wie es bei Dir konkret aussieht, müsstest Du über das Studium Deiner konkreten Versicherungsbedingungen herausfinden.

Danke für die Antwort.

Gerne

Grüssle Ursula

Servus U. Wolff

Da der Vermieter die Küche nicht verkauft sondern mit der
Wohnung vermietet hat trägt er auch das Risiko.

Das ist der Punkt - die Frage ist, wer die Gefahr trägt. Daher
meine oben formulierte Frage nach den Besitzverhältnissen.

Nicht zum Hausrat gehören

b) vom Gebäudeeigentümer eingebrachte Sachen, für die dieser
Gefahr trägt.

Will heißen, sofern die EBK vom Mieter nicht angeschafft oder
(käuflich) übernommen wurde, bzw. nicht im Mietvertrag
geregelt ist, dass der Mieter die Gefahr trägt, wäre die EBK
gem. Ausschlussklausel nicht versicherter Hausrat des Mieters.

Dieser Text ist irreführend, denn in den Vertragsbedingungen zur Hausrat ist nicht ausschließlich aufgeführt, dass der Mieter die Küche käuflich übernommen haben muss.

Der richtige Text lautet:

  1. versichert sind auch
    a) Anbaumöbel/-küchen, die serienmäßig produziert und nicht individuell für das Gebäude gefertigt, sondern lediglich mit einem gewissen Einbauaufwand an die Gebäudeverhältnisse angepasst worden sind, die der VN als Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und für die er die Gefahr trägt.

Darunter fällt auch Schenkung.

Gruß Merger

Meinetwegen auch geschenkt, geliehen, einfach stehen gelassen oder wie auch immer. Solange die Gefahr nicht auf den Mieter (VN) übergegangen ist, ist die Küche nicht über die Hausratversicherung versichert - es sei denn, der Versicherer der Anfragerin hat in seinen Bedingungen eine abweichende Regelung. Und das war ja der Ausgangspunkt Ihrer Kritik. Die Eigentumsverhältnisse haben selbstverständlich einen Einfluss auf die Frage, ob der Schaden ggf. über die Hausratversicherung der Anfragerin versichert ist.

Gruß U. Wolff

Hallo U. Wolff

im Mietvertrag ist geregelt, …zur Benützung als Wohnung …
1 Küche mit Herd = Einbauküche im Flur mit Unter- und Hängeschränken sowie Kühlschrank mit Eisfach …

Ich als Vermieter habe für dieses Appartement weder eine Hausrat- noch eine Haftpflichtversicherung. Nur die Mieterin hat eine priv. Haftpflichtversicherung und wir gingen davon aus, daß der durch sie entstandene Schaden an meinem Eigentum abgesichert ist.
Dem scheint aber ja wohl nicht zu sein.

Die Frage ist jetzt für mich, was für eine Versicherung muß ich als Vermieter haben, um meine Einbauküche und evtl. auch die Teile im Bad abzusichern. (Waschbecken, WC, Bad sind aber fest mit der Mauer verbunden, Spiegelschrank jedoch nicht)Dies ist wohl wieder eine andere Sache. Entschuldigung ich werde schon ganz gaga.

Dank für Deine Bemühungen.

Grüssle Ursula

Hallo Ursula,

melden Sie den Schaden ihrer Hausratversicherung.

Hallo Merger,
ich habe für die von mir vermietete Wohnung keine Hausratversicherung.
Ich habe zwar für meine Wohnung, in der ich lebe, eine Hausratversicherung mit Anpassungsklausel, aber diese wird ja nicht einspringen für Schäden an der von mir vermieteten Wohnung.
Grüssle Ursula

Hallo Ursula,

dies ist richtig.

Nur konnte man aus der Fragestellung nicht entnehmen,
dass die Vermieterin den Text geschrieben hat.

Gruß Merger

Nur die Mieterin
hat eine priv. Haftpflichtversicherung und wir gingen davon
aus, daß der durch sie entstandene Schaden an meinem Eigentum
abgesichert ist.
Dem scheint aber ja wohl nicht zu sein.

Sie sollte es in jedem Fall probieren - wie gesagt, es gibt durchaus Anbieter, die das regulieren. Und nur weil die Mieterin ggf. keine Deckung über die PHV hat, heißt das ja noch nicht, dass sie Dir gegenüber nicht schadensersatzpflichtig ist - notfalls muss sie aus eigener Tasche zahlen, wenn sie für den Schaden verantwortlich ist. Die Schadenersatzpflicht bezieht sich aber immer nur auf den Zeitwert. Weitere rechtliche Hinweise gehören hier aber sicher nicht in dieses Forum.

Die Frage ist jetzt für mich, was für eine Versicherung muß
ich als Vermieter haben, um meine Einbauküche und evtl. auch
die Teile im Bad abzusichern. (Waschbecken, WC, Bad sind aber
fest mit der Mauer verbunden, Spiegelschrank jedoch nicht)Dies
ist wohl wieder eine andere Sache. Entschuldigung ich werde
schon ganz gaga.

Nun, zur Schadensersatzpflicht habe ich ja etwas geschrieben. Das Waschbecken ist grundsätzlich über die PHV der Mieterin versichert, sofern Mietsachschäden versichert sind. Ansonsten sollte eine Vermieterin die Beschädigung eines Spiegelschrankes finanziell nicht aus dem Gleichgewicht werfen. Falls doch: Wohnung ganz schnell verkaufen!

Dank für Deine Bemühungen.

Gerne

Grüssle Ursula

Gruß
U. Wolff