Guten Tag,
nach dem Tornado am Mittwoche Abend ist mein Garten ziemlich verwütet. Die Hausrat sagte mir telefonisch zu, dass Trampolin, Folien Gewächshaus, Sonnenschirme, Tischtennisplatte usw. bezahlt wird. Man muss nur alles per Foto festhalten und einreichen. Da auch der Zwetschgenbaum umgefallen ist, welche Summe kann man hier eigentlich ansetzen? Und was macht man wenn die Rechnungen beispielsweise für die Tischtennisplatte fehlt?
Foto festhalten und einreichen. Da auch der Zwetschgenbaum
umgefallen ist, welche Summe kann man hier eigentlich ansetzen?
Keine, die Hausrat versichert keine Bäume.
Und was macht man wenn die Rechnungen beispielsweise für die Tischtennisplatte fehlt?
Dann den Preis einer vergleichbaren Platte feststellen und dokumentieren.
Aber die zerstörten Pflanzen im Gewächshaus schon, oder? Die Rechnung für die veredelten Tomatenpflanzen habe ich sogar noch.
Foto festhalten und einreichen. Da auch der Zwetschgenbaum
umgefallen ist, welche Summe kann man hier eigentlich ansetzen?Keine, die Hausrat versichert keine Bäume.
Das wäre dann etwas für die Gebäudeversicherung.
Hallo,
falls es keine Sonderbedingungen in Deinen Vers.-Bedingungen gibt…könnte es auch abgelehnt werden!
b) Nicht versichert sind Schäden an
…
bb) Sachen, die sich außerhalb von Gebäuden befinden.
Nach Nr. 1 versichert sind jedoch auf dem gesamten
Grundstück, auf dem sich die versicherte
Wohnung befindet, Antennenanlagen und Markisen,
wenn sie ausschließlich vom Versicherungsnehmer
genutzt werden.
Kannst ja mal Info geben, ob die nun doch reguliert haben!
Ich habe schon mit Versicherung telefoniert und denen meinen Schaden erzählt (Trampolin, Sonnenschirm, Tischtennisplatte, Foliengewächshaus) haben nicht erwähnt das sie nicht zahlen. Beim Gewächshaus hat er nachgefragt und gemeint wenn es aus Glas wäre müsste den Schaden die Gebäudeversicherung übernehmen.
Nochmal nachgefragt bei uns im Versicherungsschein steht:
Was gehört zum Versicherungsort?
Ihre Wohnung
a) Versicherungsort ist die im Versicherungsschein genannte Wohnung.
Zur Wohnung zählen auch …
– Loggien, Balkone und an das Gebäude unmittelbar anschließende
Terrassen, die auf demselben Grundstück wie die versicherte Wohnung
liegen;
Wie ist Ihr Hausrat außerhalb des Versicherungsorts versichert
(Außenversicherung)?
Zeitlich und der Höhe nach begrenzter Versicherungsschutz weltweit
a) Hausrat, der Ihr Eigentum oder das Eigentum einer mit Ihnen in häuslicher
Gemeinschaft lebenden Person ist, ist weltweit versichert, solange
er sich nur vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts befindet.
Zeiträume ab 12 Monate gelten nicht mehr als vorübergehend.
Sonnenschirme, Tischtennisplatte, Trampolin auch das Foliengewächshaus stehen nur im Sommer draußen im Winter wird alles abgebaut und kommt in den Keller. Also unter 12 Monate und somit vorübergehend draußen. Muss es doch eigentlich versichert sein.
Hallo Nordlicht,
worüber ich gerade grübel: ist ein Garten-Pavillion mit versichert?
Gruß, Detlev
Hallo,
Zur Wohnung zählen auch …
– Loggien, Balkone und an das Gebäude unmittelbar
anschließende Terrassen, die auf demselben Grundstück wie die versicherte Wohnung liegen
Und, ist da von Wiese, Sandkasten oder Gartenbeet etwas zu lesen?
Somit würde nur das ersetzt werden, was auf der Terrasse stand!
ist weltweit versichert,
solange
er sich nur vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts
befindet.
Und irgendwo steht…bei Sturm und Hagel gilt der Versicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden!
Sonnenschirme, Tischtennisplatte, Trampolin auch das
Foliengewächshaus stehen nur im Sommer draußen im Winter wird
alles abgebaut und kommt in den Keller. Also unter 12 Monate
und somit vorübergehend draußen. Muss es doch eigentlich
versichert sein.
Nöööö, siehe oben. Es sei denn Ihr habt in den besonderen Bedingungen dies mit abgesichert oder ALLES stand auf der Terrasse (wenn vorhanden)!
Aber wie gesagt, gib mal Meldung ob die nun reguliert haben oder nicht!
VG René
Aber die zerstörten Pflanzen im Gewächshaus schon, oder? Die
Rechnung für die veredelten Tomatenpflanzen habe ich sogar
noch.
Ein Blick in die Vertragsbedingungen hilft!
Guten Tag, ich habe heute extra nochmal bei meiner Hausrat angerufen. Der nette Herr bestätigte mir das Sonnenschirme, Tischtennisplatte, Trampolin usw. im Garten, bei ihnen auch zum Hausrat gehört. Es steht sogar so in den Versicherungsbedingungen.
Hallo Arberhex,
ich bin Versicherungsmakler und habe gerade die Antworten zu Ihrer Anfrage gelesen.
Ich bin doch erschrocken wie viel Dinge hier durcheinander geworfen wurden.
Jetzt auf jeden einzelnen Punkt einzugehen, würde zu lange dauern und meinen Eintrag deutlich zu lang werden lassen.
Deshalb meine Frage an Sie : Gibt es jetzt noch Unklarheiten bzw. Fragen die für Sie noch offen sind ?
Wenn ja kann ich Ihnen diese gerne beantworten.
mfg
A.Debock (vflman)
Hallo,
Ich bin doch erschrocken wie viel Dinge hier durcheinander
geworfen wurden.
Könntest Du bitte diese Aussage nicht so im Raum stehen lassen sondern konkretisieren?
Jetzt auf jeden einzelnen Punkt einzugehen, würde zu lange
dauern und meinen Eintrag deutlich zu lang werden lassen.
Würde mich aber schon mal interessieren!
VG René
Hallo,
mich auch.
Gruß
tycoon
Hallo, ich war auch erschrocken als es plötzlich hier im Forum heißt ich bekomme von der Versicherung nichts, obwohl der Schaden ohne Meckern von der Versicherung aufgenommen wurde. Nachdem ich jetzt nochmal bei der Versicherung angerufen habe und die mir sagten, ja es gehört bei ihnen dazu, dass auch Dinge die im Garten stehen über die Hausrat versichert sind, bin ich ruhiger. Er erwähnte das sogar draußen befindliche Sportgeräte wie eben die Tischtennisplatte über die Hausrat versichert sind. Also dürfte ich mich wirklich auf die Aussage verlassen dürfen, oder?
worüber ich gerade grübel: ist ein Garten-Pavillion mit
versichert?
bin mir ziemlich sicher-habs ja da stehen sehen:
Sowas steht bei der Gebäudevers.)drin aber ist ein Premium Paket mit Extra Schnäppsche !
muss zusätzlich rein genommen werden und kostet natürlich extra (Gebäudvers)
Gruß Mo