Du schreibst sehr allgemein… -ich falle in die gruppe 1. die mit einem echten Schaden, den die Versicherung auch schnell und in der Regel unkompliziert reguliert, das ende passt nicht. Die versicherung hat den schaden nicht beglichen. Was meiner meinung vertragsbruch ist… die polizei hat alles von aussen begutachtet… die tür war abgeschlossen… das innere des schlosses wurde nicht begutachtet. Die beispiele die du aufführst finde ich lächerlich. Du unterstellst mir indirekt betrug finde ich nicht korrekt. Nochmals danke für dein kommentar… kann schon sein das es betrugsfälle gibt. Das interessiert mich aber nicht ich hattexden finanziellen schaden abgesehen von dem immateriellen schaden…
Tür war abgeschlossen. Zylinderschloss.
Polizei hat das schloss von aussen begutachtet…
Hallo,
das war ev. mal so, vor 40 - 50 Jahren vielleicht.
Ich habe in den letzten 30 Jahren keine prompte, uneingeschränkte Schadensregulierung bei mir oder im Bekanntenkreis mehr erlebt (abgesehen von der PKW-Haftpflicht bei Beträgen unter 10.000).
Versicherungen haben auch dann Kunden, wenn Sie sich bei größeren Schadensfällen drücken - schon weil die größeren Schadensfälle selten sind und nur wenige Kunden betreffen.
PKW-Haftpflicht ist eh Pflicht und wer wird schon sein Haus unversichert lassen oder die Privathaftpflicht aufgeben? Ich habe immerhin meine nutzlose Hausrat gekündigt, aber einiges habe ich trotz meiner schlechten Erfahrungen weiterhin - in der vagen Hoffnung, er könnte zumindest ein wenig helfen oder man hat die Chance, einen Anspruch rechtlich durchzusetzen.
Gruß, Paran
Willst Du damit sagen, daß es bei Dir und in Deinem Bekanntenkreis nur größere Schadensfälle gab, bei denen sich dann gedrückt wurde? Erscheint mir etwas komisch, weil größere Schadensfälle (was auch immer Du genau darunter verstehst) bei Privatpersonen eher selten sind. Geschäftskunden würden das Drücken ohnehin kaum zulassen, weil sie über die entsprechenden Mittel und Wege verfügen, sich dagegen zur Wehr zu setzen.
Da ich nun Deine Art, Sachverhalte aufzufassen und zu formulieren, seit ein paar Jahren kenne, würde ich eher vermuten, daß dort der Hase im Pfeffer liegt,
Ich könnte jetzt natürlich erwähnen, daß ich als Privatperson in den letzten zehn Jahren eine gute Handvoll Schadensfälle hatte, bei denen sich die Schadenssumme im Bereich der Hausrat-, Vollkasko-, Haushaltsglas- und Reiserücktrittsversicherung auf gut 20.000 Euro summieren dürfte. Aber auch das bringt Dich von Deiner Meinung ganz sicher nicht ab, daher verzichte ich auf Details. Was mich aber nicht daran hindern wird, Dir auch in Zukunft zu widersprechen, wenn Du behauptest, daß Versicherungen schon aus Prinzip die vertraglichen Leistungen verweigern.
Die Aufnahme des Sachverhaltes hat die Polizei durchgeführt. Aufgrund des Protokolls und Deiner Schadensmeldung hat die Versicherung den Fall beurteilt und entsprechend gehandelt. Mit Vertragsbruch hat das mal so rein gar nichts zu tun. Auch die Entscheidung der Versicherung ist an sich nicht zu bemängeln (vgl. dazu auch das bereits zitierte Urteil des OLG Köln). Wenn Du mit der Entscheidung nicht einverstanden gewesen bist (was offensichtlich der Fall war), hättest Du einen Sachverständigen hinzuziehen müssen und zwar kurzfristig und nicht erst die Einstellung des Verfahrens durch die StA.
Im übrigen unterstelle ich gar nichts. Hättest Du meinen Artikel aufmerksam und ergebnisoffen gelesen. wäre Dir auch die von mir genannte dritte Kategorie aufgefallen.
Wann war die Tür abgeschlossen? Vor dem Einbruch oder auch noch danach?
Ein vergessenes gekipptes Fenster ist noch keine grobe Fahrlässigkeit und gefährdet damit den Versicherungsschutz nicht. Im übrigen wird in den Versicherungsbedingungen nicht zwischen einsteigen und einbrechen unterschieden. Vielmehr ist beides in der Definition von Diebstahl enthalten:
Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Dieb
a) in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt oder mittels eines Schlüssel, dessen Anfertigung für das Schloss nicht von einer dazu berechtigten Person veranlasst oder gebilligt
worden ist (falscher Schlüssel) oder mittels anderer Werkzeuge eindringt(…)
Das habe ich ja vermutet.
Also liegt es an Dir zu versuchen, das Schloss auszubauen und technisch auf Aufbruchspuren untersuchen zu lassen, wenn Du Geld von der Hausrat-VS haben willst.
Mit Glück gelingt er Nachweis, es wurde mit Aufsperrwerkzeug geöffnet, nicht mit passendem Schlüssel. Oder es gelingt der Nachweis, es wurde ein Schlüssel verloren, vermisst oder kopiert.
Hallo,
wenn jemand „einsteigt“, muss er dazu nicht erst etwas aufbrechen. Klassiker ist das offene Fenster in einer warmen Sommernacht. Auch diese Schäden können durchaus versichert sein.
Zum hier geschilderten Fall erscheint es mir doch merkwürdig, dass die Tür offenbar nach dem Einbruch wieder abgeschlossen wurde. Welcher Einbrecher würde das tun?
Gruß
Tycoon
doch, sonst auch. Sie brauchen nur das richtige Werkzeug
Schäden hinterlassen solche Werkzeuge nicht, Spuren aber durchaus - nur eben keine von außen sichtbaren.
Gruß,
Kannitverstan
Stimmt , es wäre merkwürdig.
Aber sehr wahrscheinlich war auch gemeint, man selbst hatte beim Verlassen der Whg. abgeschlossen und eben nicht nur zugezogen.
Wer hat denn gesagt das die tür wieder verschlossen wurde ? Schwachsinn was du von dir gibst.
Hallo,
fällt wohl unter Lehrgeld.
Noja, dafür war die Versicherung billich, immerhin auch was.
Schöne Grüße
MM