Hi hier der Frank. Folgende Frage hatte einen Einbruch… Einbruchsspuren waren innerhalb der Wohnung deutlich zu sehen. An der Wohnungstür war augenscheinlich nix zu sehen. Die Staatsanwaltschaft konnte leider niemanden ausfindig machen. Die Hausratversicherung hat nach Monaten geantwortet das sie keinerlei Schaden begleicht. Da keine Einbruchsspuren zu sehen waren. Finde mich ziemlich betrogen von der Hausratvers. Hat jmd tipps wie ich vorgehen könnte sitze derzeit auf meinem schaden…
hi,
wie geht das denn?
grüße
lipi
Hi… wie das geht ? In der wohnung waren schubladen durchwühlt schränke entleert etc… äußere spuren an der tür waren augenscheinlich nicht zu erkennen.
Hallo man kann auch ein Schloss öffnen ohne Einbruchsspuren zu hinterlassen . Das sollte man der Versicherung auch einmal mitteilen . Hier hilft nur zu einem Anwalt zu gehen . Schlüsseldienste öffnen auch Schlösser ohne Schäden zu hinterlassen.
viele Grüße noro
Dann hatte wohl jemand einen Schlüssel und es war ‚nur Vandalismus‘ ?
Wenn die Polizei den Einbruch aufgenommen hat gibt es einen Bericht über den Einbruch. Und mit diesem Bericht, indem natürlich auch stehen muß was für Schäden angerichtet und welche Gegenstände gestohlen wurden, kann - Mann - zur Versicherung gehen und um Schadensbegleichung bitten.
Wenn die dann nicht bezahlen geht - Mann - zu einem Rechtsanwalt.
MfG kheinz
Hallo,
es ist übliche Versicherungstaktik, erstmal abzulehnen was irgend geht - oder auch, was nicht geht. Manche bieten auch unangemessene Vergleiche an.
Immer erstmal Widerspruch einlegen, notfalls zur Verbraucherzentrale oder zum Anwalt.
Gruß, Paran
Herzlichen Dank für die Antworten… Rechtschutz habe ich jetzt… Greift leider nicht rückwirkend… anwakt so aus der tasche zahlen wird bzw kann teuer werden… verbraucherschutzzentrake klingt gut…
Die Tipps meiner Vorgängerinnen kann ich nur bestätigen. Ausserdem Schreiben an die Aufsichtsbehörde BaFin senden. Dann an den wenden, bei dem oder der Sie den Vertrag geschlossen haben. Vielleicht kennt er sie und legt ein gutes Wort für sie ein.
Schliessen Sie Verträge über Versicherungsmakler, dann stehen Sie im Schadensfall nicht alleine da.
Herzlichst sturm
Bafin ? Ok… was hat das für einen zweck ? Die hausrat habe ich persönlich im internet abgeschlossen… kein maklar… fällt also weg. Lg frank
Gibt keine weiteren Schlüssel…
Panzerriegel PR2700 mit Spezialschließzylinder vom Fachmann installiert und schon hast du:
-
überhaupt keinen Einbruch (über die Tür jedenfalls nicht)
-
auch für Versicherungen erkennbare Einbruchspuren
Hallo,
das ist der übliche (um die Vokabel zu übernehmen) Quatsch mit Sauce. Versicherungen leben davon, daß sie Kunden haben und das ist auf lange Sicht nur der Fall, wenn die Kunden zufrieden sind. Bei Versicherungskunden mit eingereichten Schäden gibt es im Grunde drei Gruppen:
- die mit einem echten Schaden, den die Versicherung auch schnell und in der Regel unkompliziert reguliert,
- die mit einem erfundenen Schaden, den die Versicherung (so es ihr denn auffällt) nicht reguliert und - kumulativ - eine Strafanzeige wegen Betruges anbietet und
- die mit einem Schaden, bei dem nicht ganz klar ist, in welche Kategorie er fällt.
Die Leute, die sich lauthals über die Leistungsunwilligkeit von Versicherungen beklagen, fallen meist in die zweite und gelegentlich in die dritte Kategorie.
Zum konkreten Fall: einen Einbruch ohne Einbruchsspuren gibt es in der Regel nur, wenn der Einbrecher über einen Schlüssel verfügte oder über sehr spezielle Fähigkeiten und Werkzeuge, um Schlösser zu öffnen, ohne diese zu beschädigen. Der handelsübliche Wohnungseinbrecher geht relativ brachial zu Werke. In der Regel werden Türen oder Fenster aufgehebelt oder letztere eingeschlagen (bei modernen Fenstern mit Doppel- oder Mehrfachverglasung aufgrund der Geräuschentwicklung eher die Ausnahme), was naturgemäß Spuren hinterläßt.
Wenn also der Fragesteller ganz sicher ist, daß es keinen anderen Schlüssel gibt und die Einbruchsspuren/Verwüstungen innerhalb der Wohnung nicht von ihm selbst oder anderen Bewohnern stammen, dann kann er natürlich den Rechtsweg beschreiten, so er denn die Spuren vernünftig gesichert hat. Das ganze könnte aber etwas schwierig werden, weil der Vorgang ja offensichtlich schon einige Monate zurückliegt; schließlich wurde das Verfahren seitens der Staatsanwaltschaft bereits eingestellt.
Um zurück zur Anschuldigung zu kommen, Versicherungen zierten sich immer (d.h. auch bei berechtigten Ansprüchen) auszuzahlen: Versicherungen haben nun einmal auch die Pflicht, ihre Kunden vor unberechtigten Forderungen und damit vor höheren Beiträgen zu schützen. Das sollte man auch bedenken, wenn einem eine Versicherung nach Einreichung einer haarsträubenden Geschichte bzw. unverständlichen Schadenshergangsbeschreibung eine Ablehnung schickt.
Gerade die Hausratversicherung wird gerne Opfer von Versicherungsbetrügern, weil es da keine Heraufstufungen bzgl. des Beitrages gibt und man die Sache oft ganz einfach so darstellen kann, daß ein nicht zu ermittelnder Dritte der Schadensverursacher ist. Witzigerweise ist es trotzdem so, daß in den mir bekannten Fällen Schäden durch Einbruch- bzw. Einbruchsversuch ganz unbürokratisch, komfortabel und schnell reguliert wurden. Das hängt natürlich auch davon ab, wie man ggü. der Versicherung auftritt bzw. welche Schäden man reklamiert. Wenn man in einer Einzimmerbutze in einem Wohnblock im Asiviertel den Verlust von diversen Picassos und Kandinskys reklamiert und dazu noch 25.000 Euro Bargeld auf die Liste der fehlenden Gegenstände schreibt, führt das hingegen schon zu Rückfragen.
Also: Ball flachhalten, an die eigene Nase fassen und den guten Bekannten nicht jede Geschichte von der bösen Versicherung unbesehen glauben.
Gruß
C.
Hi,
war die Wohnungstür nur zugezogen oder der Schlüssel umgedreht?
Bart- oder Zylinderschloss?
Gruß K
Haste Bilder vom Einbruch gemacht? Dann würde ich die direkt an die Versicherung schicken mit der Verdeutlichung, dass ein ernstzunehmender Schaden entstanden ist. Da muss man echt lange am Ball bleiben, damit die mal nachgeben.
Sofern nicht abgeschlossen war, m.W. - sonst nicht. Oder?
Die Hausratversicherung muss bei einem Wohnungseinbruch ohne Einbruchsspuren grundsätzlich nicht zahlen. Das berichtet die Fachzeitschrift «NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht» unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln. Eine Ausnahme gelte nur dann, wenn der Wohnungsinhaber den Diebstahl eines Schlüssels beweisen kann.
Das Gericht wies damit die Zahlungsklage einer Wohnungsinhaberin gegen ihre Hausratversicherung ab. Die Klägerin hatte behauptet, nach der Rückkehr aus einem Kurzurlaub habe sie eine Eingangstür zur Wohnung unverschlossen vorgefunden und es seien zahlreiche Gegenstände gestohlen worden. Das OLG bestätigte, dass die Versicherung wegen der nicht vorhandenen Einbruchspuren nicht zahlen müsse. Daneben habe die Klägerin auch nicht beweisen können, dass ihr ein Wohnungsschlüssel abhanden gekommen sei.
Aktenzeichen: 9 U 125/10
zum Fall zurück:
Nur wer hat gesagt „Keine Einbruchspuren“ ? Hat die Polizei etwa das Schloss ausgebaut und von einem techn. Sachverständigen untersuchen lassen ?
Wahrscheinlich nicht. Man hat sicherlich nur von außen nach Spuren gesucht, also was man so sehen kann ohne Ausbau und Innenbesichtigung vom Schließzylinder.
Das müsste dann der Kunde nachholen, und wenn man dort innen im Schloss die typischen Aufsperrspuren durch Aufsperrwerkzeuge findet, dann müsste die VS auch zahlen.
So ein Privatgutachten kostet Geld, was man mind,. erst einmal selbst vorstrecken muss.
MfG
duck313
Hallo,
wenn jemand tatsächlich das Schloss „geknackt“ hat, kann das ein Gutachter herausfinden. Ich halte es aber für wahrscheinlicher, dass die Wohnung offen war. (vielleicht Fenster gekippt, oder Tür nur zugezogen)
Wenn dem so ist, fehlt es am „Einbruch“. Eventuell käme noch das „Einsteigen“ infrage. Da kommt es aber auf die örtlichen Gegebenheiten an.
Was steht denn genau im Polizeibericht?
Gruß
Tycoon
Hallo,
was ist denn der Unterschied zwischen Einbruch und Einsteigen? Dies insbesondere im Hinblick auf die Strafbarkeit und die Rechtsfolgen in Bezug auf die Versicherung.
Gruß
C.
Nun, Einsteigen durch ein gekipptes Fenster oder nur zugezogene Tür ist mind, fahrlässig.
Nach dem Grad der Fahrlässigkeit wird die Versicherung die Haftung beschränken oder ganz ausschließen.
An der Strafbarkeit ändert es nichts, aber das war ja auch nicht der Kern der Anfrage.