Gibt es Möglichkeiten einer Mitversicherung bei den Eltern?
und die dazugehörigen Bedingungen.
kann die Versicherung eine Sparanlage sein d.h. das du auch ohne Schadensfall deine eingezahlten Beiträge zurückbezahlt bekommst?
Gibt es Möglichkeiten einer Mitversicherung bei den Eltern?
und die dazugehörigen Bedingungen.
kann die Versicherung eine Sparanlage sein d.h. das du auch ohne Schadensfall deine eingezahlten Beiträge zurückbezahlt bekommst?
Ob es eine Mitvers.-Möglichkeit muss beim elterlichen Vertrag KONKRET und nicht hier so allgemein angefragt werden.
Eine HR mit „Beitragsrückerstattung“ ist mir nicht bekannt.
Nein. Eine solche Versicherung (wie z.B. bei Unfallversicherungen angeboten) ist aber eh nicht rentabel. Legen Sie den Mehrbeitrag den Sie dafür zahlen einfach selbst über einen Sparplan bei einer Direktbank an. Sie haben meist mehr davon.
Hallo Anja Dustin,
gern will ichz versuchen, Dir gerecht zu werden indem ich Dir auf Deine Anfrage eine Antwort gebe. Also:Eine
Hausratsversicherung ist immer ene sogenannte „Sachversicherung“ - d.h. si bezieht sich immer auf die Sache. In diesem Falle ist es eine Sache, wie z.B.
der zu versichernde Hausrat und was damit verbunden ist.Sie ist dann ergo auch personenbezogen. Dies bedeutet wiederum: Ein Mieter und dessen verheirateter Partner einer Wohnung wird als gleichberechtigter Versicherungsnehmer eingetragen.Kinder werden nur dann bei den Eltern mit versichert sein,solange sie noch nicht volljährig sind, oder sie sind noch in der Ausbildung (Lehre-Studium u.dergl.). Bei unverheirateten Partnern oder Kindern ist im Einzelfall vom Versicherer
zu entscheiden. Sie ist in keinem Fall als eine Sparkasse zu betrachten.
Ich hoffe, ich konnte Dir helfen ?!?
MfG. Wellenbrink