Hausratversicherung

Muss ich eine Beitragserhöhung seitens der Vers. akzeptieren? Ich möchte keine Tarifanpassung, es soll einfach so bleiben. Wie gehe ich vor?

Bei der Beitragsanpassung müssten Sie auch auf das außerordentliche Kündigungsrecht hingewiesen worden sein. Sie können zum Zeitpunkt der Anpassung kündigen. War es eine Summenanpassung (dynamische Hausratversicherung), können Sie der Anpassung widersprechen und alles bleibt wie gehabt.

Viele Grüße

Marco Schneider

Hallo „baden“,
grundsätzlich muss man eine Beitragserhöhung nicht akzeptieren.
Es gilt aber zu klären, um welche Art von Tarifanpassung handelt es sich.
Ist es eine dynamische Tarifanpassung, bei der sich sowohl die Prämie aber auch die Versicherungsumme erhöht ? In diesem Falle kann man der Anpassung widersprechen und der Vertrag wird mit den bisherigen Bedingungen fortgeführt. Ein Kündigungsrecht besteht NICHT !

Handelt es sich aber um eine ausschließliche Prämienerhöhung OHNE Erhöhung der VSu. - kann man dieser nur in der Form widersprechen indem man den Vertrag kündigt.

In beiden Fällen, müsste die Versicherung eigentlich sehr klar auf die rechtlichen Möglichkeiten hinweisen (meistens auf der Rückseite).
ACHTUNG: Fristen für Widerspruch bzw. Kündigung beachten. I.d.R. 4 Wochen ab Zugang des Schreibens.

Die Anpassungsklausel ist grundsätzl. Bestandteil der Vers.-Bedg. der Hausrat.
Wenn du diese nicht möchtest, musst du das dem Versicherer gegenüber erklären.

Sie nicht zu akzteptieren, kann Nachtele mit sich bringen. Ein anständiger / fachkundiger Vermittler berät dazu. Im Vorfeld.

Wenn künftig mal eine (Hausrat-)Versicherung gewünscht wird, bei der neben einem günstigen Preis auch die kompetente und unabhängige Beratung & Betreuung im Interesse des VN vor und während der Vertragslaufzeit und insbesondere im Schadenfall bereits inklusive ist, stehe ich gern im Direktkontakt (Kontaktdaten im Impressum meiner wwwebsite) zur Verfügung.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Vielen Dank für Ihre Hilfe. Mfg Baden

Nein, einfach der Erhöhung widersprechen. Dann wird aber in einem Schaden nur anteilig bezahlt!

Nein, akzeptieren musst Du ein Beitragserhöhung bei gleicher Leistung nicht. Dann hast Du ein Sonderkündigungsrecht. Oft wird aber mit dem Beitrag auch die Versicherungssumme erhöht. Dann gibt es nur die ordentliche Kündigung.
Nach der Kündigung macht dir die Versicherung manchmal ein besseres Angebot, um Dich nicht als Kunden zu verlieren. Dann nimmst du das entweder an oder suchst über einen Vergleichsrechner ein günstigeres Angebot bei einer anderen Gesellschaft. Die Beitragsunterschiede sind enorm. So kann man von günstiger zu teuerer Gesellschaft bei gleicher Leistung auch mal das 3 fache bezahlen…