Hausratversicherung alter Vertrag

Angenommen
ein Mensch versichert seinen Hausrat in seiner ersten Wohnung, zieht um, kauft neue Dinge, wirft alte weg, zieht wieder um etc… Jahrzehnte gehen ins Land.
Der Umzug würde natürlich immer bekannt gegeben. Nicht verändert würde die Versicherungssumme, weil der Betrag hoch genug wäre, nach Ansicht des Versicherungsnehmers. So gehen Jahrzehnte ins Land. Inzwischen gibt es diese Art der Versicherungen längst nicht mehr (Glas/Wasser/Sturm…) und die neuen sind viel teurer.
Nach jedem Umzug würde der Versicherte die neue Anschrift bekanntgeben. Irgendwann fällt auf, dass als versicherter Ort immer noch die alte Wohnung drin stehen würde (???)
Dieses Mal würde der Versicherte eingreifen und mitteilen, dass der versicherte Ort der falsche sei.
Der Ort würde geändert (endlich) und man würde aus der Hausratversicherung eine „verbundene“ Hausratversicherung machen. Des weiteren stünde dort:
Hausrat : unverändert.

Wie darf man das verstehen? Sind die Dinge versichert, die anno Zopf gekauft wurden und längst auf dem Müll liegen oder die neuen?
und was bedeutet „verbundene“ Hausratversicherung im Gegensatz zu einer „normalen“ Hausratversicherung.
Warum wird überhaupt etwas verändert, wenn lediglich die Anschrift korrigiert werden sollte?
Eigentlich sollte man davon ausgehen, dass der Hausrat mitzieht und es selbstverständlich ist, dass die Mitteilung einer neuen Anschrift genau das bedeutet.
Muss der Mensch mit Problemen im Falle eines Schadens rechnen?(weil er beispielsweise nie die Summe angepasst hat?)

Grüße

Hallo,

  1. Versichert ist immer der aktuelle Hausrat und nicht die schon längst entsorgten Hausratgegenständ.
  2. Bezüglich ihrer Grundelemente ist die Hausratversicherung eine verbundene Sachversicherung. Üblicherweise gegen die Risiken Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Einbruchdiebstahl. Näheres steht in der VS-Police.

Warum wird überhaupt etwas verändert, wenn lediglich die
Anschrift korrigiert werden sollte?

Was wurde denn tatsächlich „geändert“. Eine Rückfrage bei der Versicherung per Telefon schafft Klarheit. Ich mutmaße mal, dass lediglich die Risikoanschrift geändert wurde.

Muss der Mensch mit Problemen im Falle eines Schadens
rechnen?(weil er beispielsweise nie die Summe angepasst hat?)

Natürlich, sofern er unterversichert ist. Näheres hierzu kann man in den Versicherungsbedingungen nachlesen. Sind die auch schon längst entsorgt, so bittet man den Versicherer um erneute Zusendung.

Geklaut aus Wiki: Wichtig ist wie in allen Versicherungssparten die korrekte Festlegung der Versicherungssumme. Sollte der tatsächliche Wert des Hausrates höher sein als die vereinbarte Versicherungssumme, kommt es zu einer Unterversicherung, die sich im Schadensfall nachteilig auswirkt. Das bedeutet, dass zum Beispiel bei einem Hausrat im Wert von 80.000 Euro und einer Versicherungsdeckung von 50.000 Euro die Versicherung immer nur 5/8 vom Schaden, max. 50.000 Euro (Entschädigung = Schaden x Versicherungssumme/Versicherungswert) bezahlt. Nahezu alle Versicherer sind bereit, auf diese sogenannte „Einrede der Unterversicherung“ im Schadensfall generell zu verzichten, wenn der Kunde bereit ist, eine festgesetzte Versicherungssumme pro Quadratmeter Wohnfläche – meist 650 Euro/m² Wohnfläche – abzuschließen (Unterversicherungsverzicht) einige Anbieter bieten sogar generell ohne besondere Voraussetzungen den Verzicht auf den Einwand der Unterversicherung an. Diese garantiert dem Kunden den tatsächlichen Ersatz bis zur Höhe der Versicherungssumme + einer eventuellen Vorsorge in der Regel von 10 % der Versicherungssumme, kann jedoch bei sehr großen Wohnungen auch schnell zu einer ebenfalls nicht erwünschten Überversicherung führen.

Ohne nähere Angaben sind auch keine besseren Antworten möglich.

Gruß
vdmaster

Warum wird überhaupt etwas verändert, wenn lediglich die
Anschrift korrigiert werden sollte?

Was wurde denn tatsächlich „geändert“. Eine Rückfrage bei der
Versicherung per Telefon schafft Klarheit. Ich mutmaße mal,
dass lediglich die Risikoanschrift geändert wurde.

aus „Hausrat“ wurde „verbundene Hausrat“

Muss der Mensch mit Problemen im Falle eines Schadens
rechnen?(weil er beispielsweise nie die Summe angepasst hat?)

Natürlich, sofern er unterversichert ist. Näheres hierzu kann
man in den Versicherungsbedingungen nachlesen. Sind die auch
schon längst entsorgt, so bittet man den Versicherer um
erneute Zusendung.

650€ pro Qm?

so feudal lebt der nicht.:wink:
auf keinem einzigen Qm steht so ein Sümmchen.
Wäre der nun unterversichert, weil er nur den Wert versichert, den er hat oder muss er wirklich den o.g. Betrag versichern, um dem Terminus unterversichert zu entgehen?

Ohne nähere Angaben sind auch keine besseren Antworten
möglich.

habe ich etwas vergessen?:-/

Gruß
vdmaster

Danke übrigens für die Antworten! :smile:

Grüße
Lieschen

Hallo,

aus „Hausrat“ wurde „verbundene Hausrat“

Es kann nicht gesagt werden, ob dies eine inhaltliche (relevante) oder nur eine sprachliche (unerhebliche) Änderung darstellt. Genau das kann aber der Versicherer sagen.

Muss der Mensch mit Problemen im Falle eines Schadens
rechnen?(weil er beispielsweise nie die Summe angepasst hat?)

Natürlich, sofern er unterversichert ist. Näheres hierzu kann
man in den Versicherungsbedingungen nachlesen. Sind die auch
schon längst entsorgt, so bittet man den Versicherer um
erneute Zusendung.

650€ pro Qm?

so feudal lebt der nicht.:wink:
auf keinem einzigen Qm steht so ein Sümmchen.
Wäre der nun unterversichert, weil er nur den Wert versichert,
den er hat oder muss er wirklich den o.g. Betrag versichern,
um dem Terminus unterversichert zu entgehen?

Die 650 sind üblich für moderne Verträge. Bei Altverträgen kommt es einfach darauf an, ob die VS-Summe im Falle eines Totalschadens ausreichend wäre, um bspw. (abhängig vom Vertrag) den gesamten Hausrat neuwertig anzuschaffen. Wäre dies nicht der fall, dann läge eine Unterversicherung vor.

Beispiel: Der Neuwert des gesamten Hausrats liegt bei 100 TEUR. Bei einem Brand wird Hausrat mit dem Neuwert 50 TEUR zerstört. Versichert hat der Versicherungsnehmer auch 50 TEUR und bildet sich evtl. ein, dass er dann auch 50 TEUR erhält. Pustekuchen. Er hatte nur 50 % des Neuwerts des gesamten Hausrats versichert und erhält dann auch nur 50 % des Schadens. Zu versichern (und so auch versicherungstechn. risikoberechnet) ist nämlich immer der gesamte Hausrat.

habe ich etwas vergessen?:-/

Natürlich. Z.B. die richtige Bezeichnung der Versicherungsbedingungen (bspw. VHB 74 oder 92). Sowie den Versicherer, der gerne direkt am Telefon Auskunft erteilen wird, ob noch die alten VS-Bedingungen gelten :wink:.

Gruß
vdmaster

Hallo,

650€ pro Qm?

so feudal lebt der nicht.:wink:
auf keinem einzigen Qm steht so ein Sümmchen.

Wäre der nun unterversichert, weil er nur den Wert versichert,
den er hat

nein, er wäre nicht unterversichert, wenn er den Wert des Hausrates ziemlich exakt ermittelt hätte und diesen Betrag als Versicherungssumme wählen würde.
Es zählt aber der Neuwert des Hausrates, d.h. was die Sachen kosten würden, wenn sie neu gekauft werden müssten.

oder muss er wirklich den o.g. Betrag versichern,
um dem Terminus unterversichert zu entgehen?

Nein, er müsste sich nicht zu z.B. 650€/m² versichern, um nicht unterversichert zu sein.
Eine genaue Wertermittlung - entsprechende Listen sind im Internet verfügbar - wäre z.B. in dem von dir beschriebenen Fall sinnvoll, weil andernfalls die Pauschale ggf. zu einer überhöhten Versicherungssumme und damit zu unnötig hohen Beiträgen führen würden.

Gruß
Pontius

vhb74 + 824 erweiterte Neuwertversicherung + 825 dynamische Summenanpassung.
Nachgefragt wurde noch nicht.
nehmen wir mal an, die Bude brennt ab. Wie soll der Versicherte eigentlich nachweisen, wie alt ein Gerät ist? Quittungen brennen vermutlich auch mit ab.
*aufholzklopf, dass sowas nicht passiert

Nach der Liste werde ich mal Ausschau halten. danke!

Hallo,

1.!
Wenn Du antworten willst, dann tue dies bitte in der Forenansicht.
Klicke dazu auf das orangene ! im Kopf eines Beitrages. Dann kannst Du auch gezielt auf Beiträge antworten!

  1. zu Deinen Fragen:

vhb74 + 824 erweiterte Neuwertversicherung + 825 dynamische
Summenanpassung.

Die VHB ersetzen ab 50% Abnutzung, nur /t/hausratversicherung-vhb-74-inventarliste-erstelle…
Durch die Klausel 824 wird dies nur bei bei technischen Geräten, welche älter als 5 Jahre und bei Kleidung die älter als 3 Jahre sind, angewendet.

Is schon mal doof…

Nachgefragt wurde noch nicht.
nehmen wir mal an, die Bude brennt ab. Wie soll der
Versicherte eigentlich nachweisen, wie alt ein Gerät ist?
Quittungen brennen vermutlich auch mit ab.

Quittungen sollten immer in einen Ordner abgeheftet werden.
Bücher oder Ordner, welche eng zusammenstehen und der Sauerstoff so keinen Zugang finden kann, verbrennen nicht!
Dazu müsste schon ein Inferno stattfinden…

VG

Hallo,

hier einmal ein Vergleich der unterschiedlichen VHB (die Zahl gibt das Einführungsjahr an) http://www.vermittlerportal.de/sach/sach-privat/bedi…

Da sollte sich der fiktive Versicherungsnehmer einmal überlegen, ob er nicht seine schon historischen VS-Bedingungen modernisieren möchte :wink:.

[Ich bin nicht ganz sicher, meine mich aber zu erinnern, dass bei Glas innerhalb der VHB 74 nur die sog. Einfachverglasung versichert ist. Eine Rückfrage beim Versicherer bringt Klarheit.]

  1. Es ist schon immer eine verbundene HR gewesen.
  2. Die Summenanpassungsklausel ist eine Dynamisierung des Beitrages und der VS-Summe, da neuwertige Möbel stetig teurer werden.
  3. Kann der Preis und Alter nicht ermittelt werden, geht die Versicherung IMHO von Durchschnittswerten aus. Bei einem Brand bleiben u.U. Überreste (bspw. Typenschilder) zurück, die ebenfalls Anhaltsspunkte liefern können.
  4. Auf der sicheren Seite sind Personen, die vor dem Brand all ihre Anschaffungsquittungen in Kopie an einem anderen Ort hinterlegt haben. Je nach techn. Ausstattung kann man die ja auch einscannen und auf einem USB-Stick bei Verwandten/am Arbeitsplatz/bei Freunden in einem versiegelten Umschlag hinterlegen.

Gruß
vdmaster