Hausratversicherung bei Trennung

Hallo,
wenn man sich vom Ehepartner trennt und auszieht, aber noch nicht geschieden ist, wie verhält es sich mit der Hausratversicherung?
Der Ehepartner der in der Wohnung bleibt, hat die Versicherung abgeschlossen. Muss der Ehepartner der auszieht, eine neue für die neue Wohnung abschließen?
Vielen dank für die Info

… und wie verhält es sich mit den anderen Versicherungen … zb. Haftpflicht etc?

Hallo natürlich muss für eine andere Wohnung eine dementsprechend neue Hausratversicherung abgeschlossen werden weil sie auch dementsprechend angepasst wird. Das gilt auch für die Haftpflicht .
viele Grüße noro

Grüß Dich Andrea
Es muss für jede Wohnung eine neue Hausratversicherung abgeschlossen werden,soweit es vom Wert der Möbel her erforderlich ist .Eine Haftpflichtvers ist Personenbezogen;also brauchst du auch hier eine eigene.

Gruß
Dietrings

Nein - er muss nicht, aber er kann eine abschließen.

Gruß Apolon

Nein - solange die beiden noch verheiratet sind, besteht Versicherungsschutz in der bestehenden Privathaftpflichtversicherung.

Hallo

Wenn jemand mit seinem Hausrat aus der gemeinsamen Wohnung auszieht wird die bestehende Hausratversicherung angepasst und die Versicherungssumme um den Wert des Hausrates der Ausgezogenen Person gekürzt. Für die neue Wohnung besteht 2 Monate nach Auszug weiterhin Versicherungsschutz. Dieser Endet nach den 2 Monaten. Hierfür kann eine Hausratversicherung abgeschlossen werden. Ein Kündigungsrecht entsteht hierdurch nicht!
In der Privathaftpflichtversicherung sieht es etwas anders aus. In einem Familientarif sind Eheleute/Lebenspartner und Kinder bis zum Ende des ersten Bildungsgangs mit Versichert. Voraussetzung hierfür ist jedoch die Gleiche Wohnadresse. Sollte eine Person aus dieser häuslichen Gemeinschaft ausziehen so fällt Sie aus dem Versicherungsschutz. Auch hier ergibt sich kein Kündigungsrecht!
Genauso verhält es sich bei der Rechtsschutzversicherung.

Hoffe konnte Helfen