Hallo Ann,
danke für den Hinweis.
danke auch für Deinen Hinweis.
Das stimmt zwar so auch nicht ganz, aber ich habe auch was
vergessen. Hier nochmal (ich hoffe, jetzt wirds deutlicher):
Was stimmt denn hier nicht? In meinen Augen ist die Begriffsbezeichnung Doppelversicherung für die Hausratversicherung etwas irreführend, weil in diesem Falle beim Zusammenziehen nur der Teil „doppelt“ versichert wäre, der die Versicherungssumme des gesamten Hausrates in der neuen Wohnung übersteigt. Parallel würde meines Erachtens besser passen, obwohl §60VVG von Doppelversicherung spricht.
Deine erste Antwort wäre, wenn Du statt Klausel den Begriff Paragraph gewählt hättest und wenn es sich um Haftpflichtverträge gehandelt hätte, richtig gewesen.
Beziehen sich infolge Heirat oder Zusammenziehens von
Familienangehörigen zwei Hausratversicherungsverträge nunmehr
auf dieselbe Wohnung und weisen die Vesicherungsnehmer
nach, daß der Gesamtbetrag der Versicherungssummen den
Versicherungswert übersteigt, so soll, wenn die
Versicherungsnehmer damit einverstanden sind, wie folgt
verfahren werden:
-
Lautet einer der Verträge auf eine Versicherungssumme
unter
20.000 DM, so wird dieser Vertrag
aufgehoben.
-
Lauten beide Verträge auf eine Versicherungssumme unter
20.000 DM,
so wird der Vertrag mit der niedrigeren Summe oder bei
gleichen
Summen der zeitlich später abgeschlossene Vertrag
aufgehoben.
Es gibt nur eine Empfehlung an die Versicherer, Verträge mit sehr niedrigem Versicherungswert kulanzweise aufzuheben. Genaue Summen sind nicht definiert und erstrecht nicht bindend.
- In den übrigen Fällen wird eine anteilige Deckung bei
beiden
Versicherern im Verhältnis der bisherigen
Versicherungssumme
vereinbart.
Dies ist auch die von mir vorgeschlagene Lösung.
- Sind die Versicherungsnehmer nit den unter Nr. 1-3
genannten
Regelungen nicht einverstanden, wird analog § 60 VVG
verfahren, also der zeitlich später abgeschlossene Vertrag
aufgehoben oder reduziert.
Die Versicherungsnehmer können verlangen, dass der zuletzt abgeschlossene Vertrag soweit reduziert wird, bis keine Überversicherung mehr vorliegt.
Eine Kündigung dürfte bei Hausratverträgen nur sehr selten in Frage kommen, weil die Versicherungssumme in der Regel höher ist als jeder einzelne Vorvertrag.
Also ich meine: hartnäckig sein! Kulanz wäre die letzte
Hoffnung
In diesem Falle finde ich Kulanz auch OK, weil sie ja mal keinen Versicherungsbetrug darstellt.
Gruß Ann
Gruß
Ralf