Hausratversicherung in Mehrfamilienhaus

Moin,

wenn während Mieterurlaubs in dessen Parterrewohnung eines Mehrfamilienhauses (6 Wohneinheiten) eingebrochen wurde, gibt es das dann einen grundsätzlichen Leistungsverweigerungsgrund des Hausratversicherers der Mietwohnung, wenn die Haustür offen stand und nur die Wohnungstür abgeschlossen war?
Danke für Info - möglichst mit Quellenangabe.

LG
2felnder

Hallo 2felnder.

Leider kann ich hier auch nur mutmaßen, aber der Tatbestand des Einbruch(diebstahls) ist durch das aufbrechen der Wohnungstüre erfüllt.

Sofern hier ein ordnungsgemäßes Zylinderschloss eingebaut war, kann ich mir eine Verletzung einer Obliegenheit nicht vorstellen.

Wenn Du nach Antworten mit Quellen suchst, dann stellst Du die Frage besser im Rechtsbrett.

Viele Grüße
Claude Burgard
unabhängiger Versicherungsmakler
Link zur ViKa/Homepage

Hallo,

dieses Recht auf prinzipielle Leistungsverweigerung gibt es nicht. Voraussetzung hierfür ist, dass die Wohnungabschlusstür (=Wohnungstür) den Mindestsicherungen entsprach.

Beispiel: Die Wohnungstür ist durch ein bündiges Zylinderschloss mit von außen nicht abschraubbarem Sicherheitsbeschlag gesichert

Vorstellbar wäre aber ein Kommunikationsproblem. Es werden gerne Haustür und Wohnungs(abschluss)tür sprachlich durcheinandergewürfelt. So könnte eine unsaubere Formulierung in der Schadensmeldung dazu führen, dass die Versicherung davon ausging, dass die Wohnungsabschlusstür offen stand.

Wie begründet die fiktive Versicherung denn ihre Leistungsverweigerung? Verweist sie auf Versicherungsbedinungen? Kannst Du entsprechend gleichlautende Bedingungen einer anderen Gesellschaft verlinken oder hochladen?

vdmaster

danke für die Klarstellungen … owT