Hallo die Experten,
im Keller des Objektes von Vermieter V sei durch Unbekannt ein Wasserschaden verursacht. Für den Schaden am Gebäude kommt die Gebäudeversicherung auf.
Im dortigen - zur Wohnung von Mieter M zugehörigen - Abstellraum habe M ein wertvolles TV-Gerät gelagert. Nach sechs Monaten beklagt M, dass das TV-Gerät durch den Wasserschaden einen Totalschaden erlitten hat und fordert über die Grundbesitzhaftpflicht von V Schadenersatz ein.
Meine Frage : Ist die Regressforderung von M gegenüber V berechtigt, so dass dessen Haftpflicht zahlt ?
Oder ist das eine Sache, bei der die Hausratversicherung von M in Leistung tritt ?
Schpn jetzt vielen Dank und
Gruß
Karl
Ja. Allerdings tritt die z.B. nicht ein wenn das Regenwasser war was über das Kellerfenster einlief. Es ist „nur“ Leitungswasserschaden versichert (egal ob Frischwasser ,Regen -oder Abwasserleitung), also typ. Rohrbruch, Rohrschaden allgemein (undicht)
Die Haftpflicht des Vermieters tritt nur ein wenn ihn(oder seine Handwerker) ein Verschulden trifft, etwa bekannter Vorschaden oder unzureichende Reparatur.
MfG
duck313
Morning Duck,
auch ein Wasserschaden der durch Regenwasser entstanden ist, wird durch die Hausrat erstattet.
Vorausgesetzt der Mieter hat in seiner Hausratversicherung auch " Elementarschäden" mit versichern lassen.
der liebe Peter
Hallo,
die Elementarschadenversicherung zahlt nicht generell Schäden durch Regen, sondern Schäden durch/nach Überflutung des Grundstücks!
Der Vermieter würde natürlich auch haften, wenn z.B die Abflüsse nicht gewrtet wurden o.ä… Da der UP aber geschrieben hat, dass der Schaden durch Unbekannt entstanden ist, halte ich einen Anspruch gegen den Vermieter für unmöglich.
Gruß
Tycoon