Hausratversicherung VHB 74 - Inventarliste erstellen

Liebe Experten,

wie macht man nach der Hausratsversicherung VHB 74 eine Aufstellung für Sachen, die halt im Haushalt, aber defekt sind ?

Bei der VHB 74 zählt der Neuwert, es sei denn, dass es unter 50% liegt, dann der Zeitwert. Bei Möbeln, Kleidung, Technik wann trägt man den Neuwert, wann den Zeitwert ein? Gibt es ein Jahresdurchschnitt und wenn ja, wie ist dieser denn?

Wenn der Versicherung die Inventarliste nicht gefällt, besteht dann das Recht, die Schränke zu durchleuchten?

Herzlichen Dank für alle eingehende Antworten.

Monika

Hallo,

handelt es sich hierbei um eine Schadensregulierung und falls ja, was ist der Grund des Schadeneintritts?

Bei Schäden hat die Versicherung generell das Recht, vor Ort zu recherchieren; wird der Zutritt verweigert, dann verweigert die Versicherung die Regulierung aufgrund der fehlenden Mitwirkungspflicht.

Es fehlt mir die Logik, dass defekte Geräte vor Schadensereignis einen Versicherungsanspruch auslösen könnten.

Die Hausratversicherung ersetzt zerstörte Gegenstände zum Wiederbeschaffungswert. Demnach kann man sagen, dass der finanzielle Ausgleich zum Neuwert erfolgt.

Es ist immer notwendig eine Liste mit zerstörten bzw. gestohlenen Gegenständen zu erstellen und diese dem Versicherer vorlegen zu können. Die Liste muß mit größter Sorgfalt erstellt werden, da spätere Änderungen bzw. Ergänzungen vom Schadenregulierer nicht akzeptiert werden müssen.

Sollte die Versicherung beweisen können, dass die Schadensliste vorsätzlich falsch erstellt wurde, ist die Versicherung von der Leistungspflicht befreit und wird zudem wg. Versicherungsbetrug Strafanzeige erstatten.

lG

Hallo,

wie macht man nach der Hausratsversicherung VHB 74 eine
Aufstellung für Sachen, die halt im Haushalt, aber
defekt sind ?

Ganz einfach,
Gegenstand:
Kaufdatum:
Anschaffungspreis:

Bei der VHB 74 zählt der Neuwert, es sei denn, dass es unter
50% liegt, dann der Zeitwert. Bei Möbeln, Kleidung, Technik
wann trägt man den Neuwert, wann den Zeitwert ein?

Dies ergibt sich anhand des Steuerrechts.
Google mal nach Abschreibungen!

Wenn der Versicherung die Inventarliste nicht gefällt, besteht
dann das Recht, die Schränke zu durchleuchten?

Nun, bei VHB74 wird die Liste eh jeder Gesellschaft gefallen, egal was darauf steht!:wink:

Aber sieh es positiv!
5 € gespart jeden Monat und dies seit Bedingungen 1974, ergibt schon einen stattlichen Betrag!

VG

Danke für die Antwort. Es soll später gar nichts geändert werden und falsch erstellt auch nicht. Es geht um einen Einbruchschaden. Konnte auch alles belegt werden. Geprüft werden soll, ob Unterversicherung besteht. Es gibt aber auch eine defekte Couch - zerrissen - mit Decke abgedeckt - die ist noch nicht auf dem Müll - weil sonst das Zimmer so leer ist.

16 BIT ich danke sehr. Legt die Versicherung die Abschreibungstabellen zu Grunde? Dann wären das bei Möbel 13 Jahre. Ist dem so?

Offensichtlich ist die VHB 74 grottenschlecht, warum eigentlich?

Zeitwertwermittlung und steuerliche AfA
Servus,

der Zeitwert für Versicherung hat mit dem steuerlichen Buchwert insgesamt nur gemeinsam, dass die letzten vier Buchstaben gleich sind. Diese beiden Werte entwickeln sich vom Tag der Anschaffung an vollkommen unterschiedlich.

Der steuerliche Wert, der dem Zeitwert im Zusammenhang mit Versicherungen am nächsten kommt, ist der gemeine Wert oder Teilwert.

Schöne Grüße

MM

Servus,

Legt die Versicherung die Abschreibungstabellen zu Grunde?

nein, Gott bewahre! Die steuerliche AfA verteilt die Anschaffungs- und Herstellungskosten gleichmäßig auf die Nutzungsdauer, das ist eine völlig andere Baustelle.

Zeig mir die Einbauküche, die ein Jahr nach Anschaffung mal grade 10 Prozent ihres Anschaffungspreises an Wert verloren hat - das passt überhaupt nicht.

Irgendwelche standardisierten Wertverläufe werden die Versicherungen da sicherlich zu Grunde legen, eine Einzelbewertung wäre viel zu teuer. Wie genau da vorgegangen wird, weiß ich nicht, aber ich schätze, fünf Jahre lang 30 Prozent degressiv und der Rest linear bei einer Gesamtnutzungsdauer von zehn … fünfzehn Jahren würde bei Möbeln ganz gut hinkommen.

Schöne Grüße

MM

Hallo MM,

Der steuerliche Wert, der dem Zeitwert im Zusammenhang mit
Versicherungen am nächsten kommt, ist der gemeine Wert

Vielen Dank für die Korrektur.
Da war mein Gehirn beim Schreiben wohl auf „off“ gestellt…

VHB74
Gem. § 4 Abs.1 gilt als Vers. Wert der Wiederbeschaffungs-
preis
(Neuwert)

Ist der sich aus Alter, Abnutzung und Gebrauch ergebende Zeitwert einer Sache niedriger als 50% des Wiederbeschaffungspreises so gilt als Vers. Wert nur der Zeitwert. Ebenso bei nicht mehr zum Gebrauch bestimmten Sachen.

VG

Danke MM und 16BIT. Aber wann ist denn nun die Sache weniger als 50%? Das war meine Frage.

16BIT erkläre doch bitte warum VHB74 so grottenschlecht ist.

L.G. Monika

Hallo Monika,

Danke MM und 16BIT. Aber wann ist denn nun die Sache weniger
als 50%? Das war meine Frage.

wie MM schon schrieb, haben die Gesellschaften keine klaren Richtlinien was die Ermittlung des Zeitwertes angeht. Jedoch wird i-be da gern zur Hilfe verwendet.

Bsp:
Ein Gegenstand neu, kostete vor 2 Jahren 100,-€.
Heute kostet dieser Gegenstand neu, nur noch 80,-€.
Bei i-be gibt es aber diesen 2 Jahre alten Gegenstand im Durchscnitt für 30,-€.

Somit gibt es als Entschädigung nur die 30,-€, statt der 80,-€.

16BIT erkläre doch bitte warum VHB74 so grottenschlecht ist.

Diese ist nicht per se grottenschlecht, sondern in diesem Entschädigungspunkt ist sie nicht mehr zeitgemäß.
In einigen anderen Punkten ist sie wieder besser, als es die neuen Versicherungen sind.
Muss jeder aber für sich selber sehen…:wink:
Und meine Gegenstände hätte ich dann doch gerne neu und in schick, statt gebraucht! :wink:

VG