Haustierverbot wegen schlechter Erfahrungen

Hallo liebe Experten,

angebommen, steht im Mietvertrag folgendes:

“Der Mieter darf Haustiere mit Ausnahme von Kleintieren (z.B. Ziervögel) nur mit Zustimmung des Vermieters halten. Die Zustimmung kann versagt oder widerrufen werden, wenn durch die Tiere andere Hausbewohner oder Nachbarn belästigt werden oder eine Beeinträchtigung dieser Personen oder des Grundstücks zu befürchten ist.”

Der Mieter schreibt dem Vermieter folgende Mail:

“Sehr geehrter Herr Vermieter,

es ist noch gar nicht bekannt, ob wir das überhaupt machen würden, aber damit wir schon mal wissen, ob wir überhaupt daran denken sollten, könnten Sie uns bitte sagen, wie es bei Ihnen mit der Haustierhaltung, insbesondere Katzen, geregelt ist?”.

Darauf antwortet der Vermieter:

“Sehr geehrter Herr Mieter,

es erstaunt uns, dass Sie eine Anfrage für
Tierhaltung stellen. Beim Einzug in Ihre Wohnung im März 2020 haben
wir Sie explizit darauf hingewiesen, dass wir grundsätzlich keine
Haustiere in unseren Häusern genehmigen. Bei Neuvermietung erhalten
Interessenten mit einem Haustier grundsätzlich eine Absage. Diese
Regelung gilt für alle unsere Mieter. Wir bitten um Verständnis für
unsere Entscheidung.”

Dann schreibt der Mieter:

“Sehr geehrter Herr Vermieter,

meine Anfrage bitte ich Sie, mir zu entschuldigen. Ich habe das nochmals angefragt, rein weil das „nur“ grundsätzlich so ist und ich somit eine Erlaubnis nicht vollkommen ausschließen konnte. Nicht nur hatten wir keine Haustiere als wir eingezogen sind, sondern nicht mal Gedanken darüber. Erst jetzt als meine Frau mit ihrem Ehrenamt beim Tierheim angefangen hat, haben wir gesehen, wie überfüllt das Heim ist. Das ist der Hauptgrund, warum wir mit den Gedanken gespielt haben, und für meine Anfrage trotz dem grundsätzlichen Verbot der Haustierhaltung.
Falls sich das bei Ihnen irgendwann ändern sollte und wir eine Katze doch adoptieren dürften, bitte ich Sie, mir Bescheid zu geben. Alle damit verbundene Kosten (eventuelle durch eine Katze verursachte Schäden an Wänden, Böden usw.) würden wir selbstverständlich im vollen Umfang übernehmen.”

Dann schreibt der Vermieter:

“Sehr geehrter Herr Mieter,

aufgrund unser jahrelangen schlechten Erfahrung in unsere Objekten gilt diese Regelung für alle Mieter. Es ist sehr schwierig einem Mieter eine Ausnahme zu genehmigen und anderen Mieter diese Zustimmung zu verweigern.

Jeder Mieter hat eine individuelles Anliegen bei der Anfrage einer Genehmigung. Um alle Mieter in unseren Häusern gleich zu behandeln müssen wir leider auf die Absage für die Tierhaltung bestehen.”

Dann schreibt der Mieter:

“Sehr geehrter Herr Mieter,

vielen Dank für Ihre erneute Rückmeldung.

Ich verstehe Ihre Entscheidung und Sie müssen diese auch nicht begründen. Ich weiß die Begründung aber sehr zu schätzen.

Sie können sich sicher sein, dass wir ohne Ihre Erlaubnis nie etwas machen würden, selbst wenn das nur eine reine kleine Wohnungskatze wäre, die im Gegensatz zu einem Hund niemanden stören und auch von niemandem gesehen würde. Letztendlich ist das ja nicht etwas, was wir zum Überleben brauchen. Wir wollten ja nur helfen. Dann helfen wir halt weiter so wie auch vorher und so viel wir können, nämlich indem wir uns ehrenamtlich engagieren.

Wir sind Ihnen für diese Wohnung sehr dankbar und werden auch immer dankende Mieter sein.”

Nun zur Frage: wie gut sind die Chancen des Vermieters, irgendwas durchzusetzen, wenn der Mieter sich nun doch eine Katze geholt hat? Kann er den Mieter dazu verpflichten, die Katze aufzugeben? Hat der Vermieter eine Chance, dem Mieter den Mietvertrag sogar erfolgreich zu kündigen? Kann der Vermieter vielleicht sonst noch etwas unangenehmes für den Mieter durchsetzen?

Danke

Du hast ja nach Vertragsschluss ausdrücklich zugesagt, ohne Genehmigung keine Katze zu halten.

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Die Frage ist dann, ob die fehlende Genehmigung des Vermieters in diesem Fall rechtens ist.

Da Du nicht geschrieben hast, das Recht welchen Landes anzuwenden ist:

Deutschland: https://www.anwaltonline.com/mietrecht/tipps/996/tierhaltungsverbot-im-mietvertrag
Österreich: https://www.findmyhome.at/news/haustierhaltung-verboten-diese-rechte-habe-ich/

Unabhängig davon … Was ist damit?

Dürfen Vermieter Katzen in der Wohnung immer untersagen?

Ein generelles Verbot der Katzenhaltung in einer Mietwohnung ist nicht zulässig.

Weiter, von derselben Seite:

Wurde individuell vereinbart , dass in der Mietwohnung eine Katze nicht oder nur mit Erlaubnis des Vermieters gehalten werden darf, lautet die Antwort auf die Frage „Darf der Vermieter eine Katze verbieten?“ eindeutig „Ja“ . Mieter haben den Vertrag mit der Kenntnis des Verbots bzw. der Pflicht, eine Erlaubnis einzuholen , abgeschlossen und müssen sich an die vertraglich vereinbarten Regelungen halten .

Der Vermieter verbietet die Katze in der Wohnung? Wichtig ist, was im Mietvertrag vereinbart ist.

Der Vermieter verbietet die Katze in der Wohnung? Wichtig ist, was im Mietvertrag vereinbart ist.

Handelt es sich jedoch um ein generelles Verbot ohne die Möglichkeit einer Einzelfallentscheidung , lautet die Antwort „Nein“ .

So wie ich das aber verstanden habe, ist das eine pauschale Vereinbarung, die für alle Mietverträge gilt, keine individuelle.

Eine Ablehnung darf nur aus sachlichen Gründen geschehen und nicht aus dem freien Ermessen des Vermieters heraus.

Ist „schlechte Erfahrung“ ein ausreichender sachlicher Grund?

@Marned, ebenfalls gleiche Quelle:

Was passiert, wenn Mieter Katzen halten und keine Erlaubnis eingeholt haben?

Die Katzenhaltung, trotz Verbot im Mietvertrag, kann zur Kündigung führen.

Mietverträge sind fast immer Formularmietverträge. Verwendet im Sinne des Gesetzes werden sie fast immer vom Vermieter. Darum gilt hier § 307 BGB, wenn die Tierhaltung pauschal verboten wird (unangemessene Benachteiligung des Mieters). Andererseits darf der Mieter selbst ohne Einschränkung im Mietvertrag nicht einfach beliebig viele Tiere und auch nicht alle Tierarten halten. Sonst müsste der Mieter ja 500 Wellensittiche und einen ausgewachsenen Tiger auf 60 qm akzeptieren. Die Frage lautet eigentlich nur, was genau im konkreten Einzelfall zu erlauben ist und was nicht. Das ist eine Frage des Interessenausgleichs. Die Tierklauseln in den Mietverträgen sind jedenfalls fast immer irrelevant. Es gilt mit diesen Klauseln das, was auch ohne sie gelten würde.

Eine der Ausnahmen bilden Individualvereinbarungen. Denn für die gilt § 307 BGB nicht.

Hi

“Der Mieter darf Haustiere mit Ausnahme von Kleintieren (z.B. Ziervögel) nur mit Zustimmung des Vermieters halten. Die Zustimmung kann versagt oder widerrufen werden, wenn durch die Tiere andere Hausbewohner oder Nachbarn belästigt werden oder eine Beeinträchtigung dieser Personen oder des Grundstücks zu befürchten ist.

Wer bereits Katzen im eigenen Haushalt hat, weiß, dass sich andere Hausbewohner und Nachbarn, die keine Katzenfreunde sind, sehr schnell belästigt fühlen und auch ein Grundstück schnell mal beeinträchtigt werden kann - spätestens dann muss das Tier eh wieder abgegeben werden (oder man muss umziehen)

sei es

  • durch Verwendung des Sandkastens als Katzentoilette
  • durch großzügiges Hinterlassen von Tierleichenteilen der Katzenopfer
  • Kratzen an den Wänden und den Böden (das macht mitunter recht intensive Schäden, wenn der Putz von den Wänden geholt wird)
  • Markieren oder Unsauberkeit - da haben dann alle im Haus etwas davon, weil es stinkt wie Hulle
  • Kreischen und Heulen von Katzen (die können durchdringende Lautstärken erreichen - besonders gerne genommen morgens um 3 Uhr) )
  • gesundheitliche Einschränkungen durch Katzenhaarallergien der Mitbewohner im Haus

Sprich der Vermieter hat einige gute Gründe eine Katzenhaltung zu untersagen …

Gruß h.

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Ich bin durchaus kein Katzenfreund, im Gegenteil (dafür haben wir etliche streunende Katzen in der Nachbarschaft, gerne auch im Garten :imp:), sorry an die Katzenfreunde :rofl:, aber …

Es ging bei der konkreten Nachfrage um

(na ja, Kitten bleiben nicht zwangsläufig klein :stuck_out_tongue:, aber das ist ein anderes Thema), aber insofern dürften die beiden oberen Punkte und eigentlich auch

zumindest keine Rolle spielen. Was

angeht, hatte der Fragesteller bereits dem Vermieter zugesichert:

Wie das bei einer Wohnungskatze ist, weiß ich nicht, ob das da auch problematisch werden kann.

Mit dem

hatten wir Gott sei Dank nichts zu tun, und da ich mich nicht mit Katzen beschäftige (außer, um sie aus unserem Garten zu jagen), weiß ich nicht, ob das bei Wohnungskatzen ausgeprägt(er) als bei Freigängern ist.

Viele Grüße
Christa

Hi Christa,

eine reine Wohnungshaltung ist für die meisten Katzen schlichtweg Tierquälerei :-\

Als Mitbewohner einer von einer Katze bewohnten Wohnung schleppt man IMMER Katzenhaare mit sich herum - weswegen die Sache mit der Katzenhaarallergie für die weiteren Bewohner einer Wohnanlage durchaus zu einem Problem werden kann. Ich finde Katzenhaare auch in meinem Büro (75 km entfernt von zu Hause) und der eine oder andere Kollege kann mein Büro deswegen nicht betreten

Unsauberkeit (Protestpinkeln) gerade im Haus muss man erlebt haben, um zu wissen wie gruselig das ist. Wenn

Kreischen und Heulen tun auch Hauskatzen - nicht alle - aber es kann vorkommen, vor allem die älteren Semester, wenn sie z.B: senil und gleichzeitig taub werden - was vor der Taubheit niedliches Geplapper war wird mit einsetzender Taubheit ziemlich schlimm für die Mitbewohner des gleichen Wohnraums aber auch der Mitbewohner des Hauses, es sei denn die Wohnungen wären allesamt extrem gut schallisoliert…

Ich mag Katzen - ich habe seit fast 20 Jahren Katzen und ich habe das alles schon selber erlebt, weswegen ich sehr gut verstehe, wenn ein Vermieter keine Katzen in der Wohnung haben will.

Meiner erster Kater hat mit zunehmender Taubheit vorzugsweise zwischen 2 und 4 Uhr die Nachbarschaft geweckt (!) - mein zweiter Kater hat markiert wie wahnsinnig (weswegen wir ihn dann auch erst komplett ausquartiert und dann letztendlich weggegeben haben in eine Haltung wo das egal war) und der dritte holt uns Tapeten/Putz von den Wänden und zerkratzt die Zimmertüren … dabei ist er Freigänger könnte also seine Krallen überall wetzen wo er will (den jungen Haselbaum in Nachbars Garten hat er schon auf dem Gewissen) aber drinnen scheint es noch viel toller zu sein - jetzt ist das allerdings unser eigenes Haus, da ist es erst mal egal

Gruß h.

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Als Futter für dem Tiger sind die 500 Wellensichtiche aber nicht aussreichend! Ich glaube die Reproduktionsrate ist viel zu gering!

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