Hallo Stefan,
was ist bei einer Hausübernahme nach Kauf (Übergang von Nutzen
und Lasten) zu beachten? Gibt es da was Besonderes?
hast Du bereits gekauft oder beabsichtigst Du es erst?!
Da beim Hauskauf ja gilt „gekauft wie gesehen“, dürfte ein
Übergabeprotokoll analog einer Mietwohnungsübernahme
überflüssig sein
Nicht ganz. Vor einem Kauf mach ich ein Protokoll, in dem alle Unklarheiten, Mängel etc. aufgelistet sind und als Verhandlungsgrundlage dienen. Bei vorsätzlich verschwiegenen Mängels sollte der Verkäufer auch später dranzukriegen sein. Z.B. weiß er, daß es aufsteigende Näße gibt, murkst rum/läßt rummurksen um einen optisch einwandfreien Zustand vorzutäuschen und sagt nichts.
für sichtbare Schäden haftet der Verkäufer
eh nicht
Was meinst Du mit haften?!
Wenn mir gravierende Mängel auffallen, verlang ich entweder eine Regulierung, einen Preisnachlaß oder laß die Finger vom Objekt.
und versteckte Mängel fallen erst später auf).
Wie gesagt, wenn sie dem Verkäufer bekannt waren, kannst Du ihn m.E. drankriegen, wenn sie ihm nicht bekannt waren, oder Du es ihm nicht nachweisen kannst, hast Du Pechgehabt.
Daß
wir die Zählerstände (Strom, Wasser, Gas) gemeinsam mit dem
Vorbesitzer aufschreiben ist klar, aber gibt es weiteres was
zu beachten ist?
Nimm bei einer Besichtigung eine Person mit, die von Bausubstanzbeurteilung Ahnung hat und weiß, worauf besonders zu achten ist. Mach Notizen von allem, was Dir auffällt und laß das Protokoll sofort(!) vom Verkäufer gegenzeichnen. Lehnt er ab, wäre ich vorsichtig!
Bei Häusern gibt es altersabhängige Problem, die hier jetzt aufzulisten den Rahmen sprengen würde, aber wichtig ist, daß möglichst viel aufgeschrieben und ev. photographiert wird.
Gandalf