Hausverbot

Danke, genau so ist es! (owT)
owT = ohne weiteren Text

manche sehen sogar den benachrichtigungs-zettel im briefkasten
als zugegangene erklärung.

Es gibt nichts, was nicht vertreten wird. Das da vertritt aber
immerhin fast niemand. Es ist absolute Mindermeinung.

sicherlich eine mindermeinung. diese halte ich aber im vorliegenden fall besser als die hM zu dem thema. die stellt denjenigen, der den zugang vorsätzlich verweigert besser als den, der ohne eigenes zutun keine kenntnis von der erklärung erlangt. mEn (auch mindermeinung) stellt die verweigerung der annahme sehr wohl einen zugang dar, da der empfänger die möglichkeit zur kenntnisnahme hat.

die problematik des zugangs basiert soweit ich das weiß auf dem übermittlungsrisiko, dass beim erklärenden liegt. sinnvollerweise muss das übermittlungsrisiko dort enden, wo der empfänger in den vorgang der übermittlung eingreift - wie hier.

Das ist ja alles gut und schön und hat sicher auch Platz in der Hausarbeit einer Anfängerübung im BGB. Nur: Was sollte es uns hier im Forum sagen? Du wolltest mir „entschieden“ widersprechen, so als ob das, was ich geschrieben habe, nicht vertretbar wäre. Das ist aber nun mal die Rechtspraxis.

Levay

Das ist ja alles gut und schön und hat sicher auch Platz in
der Hausarbeit einer Anfängerübung im BGB. Nur: Was sollte es
uns hier im Forum sagen?

was soll uns den das aufzählen der probleme beim einschreiben-zugang sagen? vorallem vor dem hintergrund, dass es in sachen hausverbot vollkommen egal ist, wenn von der druckmittelfunktion absieht.

Du wolltest mir „entschieden“
widersprechen, so als ob das, was ich geschrieben habe, nicht
vertretbar wäre. Das ist aber nun mal die Rechtspraxis.

das bezweifel ich auch überhaupt nicht. auch will ich hier nicht deine sach- und fachkenntnis in zweifel ziehen. ich habe nun mal eine „entschieden“ andere meinung zu diesem thema. das diese nicht unbedingt gerichtsfest ist, ist mir auch klar.