Hausverbot an Bewohner?

Hallo,

in unserer Wohnungseigentumsgemeinschaft gibt es zur Zeit ein Problem.

Und zwar hat mein Miteigentümer an eine Frau, eine Wohnung vermietet,- die nach unterschreiben des Mietvertrages ihr Tochter in die Wohnung ziehen ließ.

Erst wohnten die beiden wohl zu zweit danach nur noch die Tochter.

vor ca.10 Tagen sprach mich eine meiner Mieterinnen an und erzählte mir, dass in der Nacht wohl Polizei, Feuerwehr, Krankenwagen im Haus gewesen wären, es hätte ein riesiges Geschrei zwischen der Tochter und meinem Miteigentümer gegeben und sie hätte hinter der Tür stehend irgend etwas von „fristloser Kündigung“ gehört. usw.

Die Nacht danach habe ich den Trubel dann selbst mitbekommen,- Geschrei, Miteigentümer und Tochter, Getrampel, Türenschlagen, gegen Türen treten, Polizei etc. im Nachhinein erfuhr ich auch Kriminalpolizei.

Von meinem Miteigentümer, mit dem ich verstritten bin, erfuhr ich nichts und ergriff erst einmal Partei für die Tochter der Mieterin/Mutter.

ein paar Tage darauf entdeckte ich dann an einem Vormittag, die Tochter im Keller schlafend. Der Keller war total vernebelt es roch nach Brand,- ich hatte ihr am Vortag den Keller selbst aufgeschlossen, da die Tochter angab ihren Schlüssel verloren zu haben und in den Keller zu müssen.

Ich verständigte die Polizei, da die Tochter offensichtlich Hilfe benötigte und ich die Situation nicht einschätzen konnte.

Die Tochter wurde dann mitgenommen,- später stellte ich Anzeige,- die Tochter hatte die Kellertür abgefackelt, was ich aber erst 2 Stunden später mitbekommen habe.

Ich erfuhr von einem anderen meiner Mieter, ein direkter Nachbar der Tochter,- dass dies wohl häufiger vorkomme und die Tochter wohl ein Drogen Problem hätte oder Psychisch Krank wäre, der Feuermelder würde ständig auslösen, die Feuerwehr wäre mehrfach da gewesen etc.

Das nur die Vorgeschichte.
Nun gibt mein Miteigentümer aus,- dass die Frau nicht mehr ins Haus soll, wegen der Gefahr. Die Fristlose Kündigung ist ca. 10 Tage her. Die Mieterin der Wohnung hätte also noch Zutritt zur Wohnung haben müssen.

Nun meine Frage,- ist es Rechtens,- die Tochter, die die Wohnung offensichtlich nicht gemietet hat nicht in die Wohnung zu lassen, ihr sozusagen ein Hausverbot auszusprechen? Ich kann nicht einschätzen aufgrund welcher Begebenheiten mein Miteigentümer, dies ausruft.

Danke für Eure HIlfe

Bürger 79

Wäre es nicht auch in deinem Interesse wenn die Tochter Hausverbot bekäme ? Hast du nicht selbst die „Brandstifterin“ mit der Polizei wegschaffen lassen ?

Damit ich es richtig verstehe, dein Miteigentümer hat seine Mieterin fristlos gekündigt ? Und zusätzlich der Tochter Hausverbot erteilt ?

Nach den Umständen kann das wohl zulässig sein wenn von der Tochter sogar eine Gefahr ausgeht. Ich nehme an sie ist volljährig ?

Die fristlose Kündigung steht auf einem anderen Blatt.

MfG
duck313

Da die Tochter nicht in häuslicher Gemeinschaft mit ihrer Mutter dort wohnt, ist sie einfach nur eine „Dritte“, die keinerlei besonderes Recht auf Zutritt zum Haus/zur Wohnung hat. Sie ist ja nicht einmal mehr Gast eines Mieters, denn auch für einen Gast wäre die Voraussetzung notwendig, dass die Mieterin selbst die Wohnung bewohnen müsste, was hier ja offenbar nicht mehr der Fall ist.

Es scheint hier doch offensichtlich so zu sein, dass die Mutter eine beabsichtigte Eigennutzung der Wohnung nur vorgeschoben hat, um ein Mietverhältnis zugunsten der Tochter begründen zu können. Teil dieses Spiels war dann auch die zweitweise gemeinsame Nutzung der Wohnung. Eine solche Geschichte genießt aber keinen Rechtsschutz zugunsten der so dem Vermieter „untergeschobenen“ tatsächlichen Nutzerin.

Vielmehr muss man das dann wohl als arglistige Täuschung des Vermieters betrachten, der so über die tatsächliche Mieterin getäuscht werden sollte, die auch keineswegs „irgendeine andere“ Mieterin ist, bei der man noch die Frage stellen könnte, was „eine andere Mieterin“ für den Vermieter für einen Unterschied machen würde. Vielmehr liegen hier in der Person der Tochter offenbar ganz konkrete Gründe, genau mit dieser keinen Mietvertrag schließen zu wollen, da sie die Sicherheit des ganzen Hauses und der Mitmieter gefährdet.

Insoweit grundsätzlich kein Problem, das Mietverhältnis außerordentlich zu kündigen, und der Tochter Hausverbot zu erteilen. Letzteres vollkommen unabhängig von der generellen Thematik nun auch aufgrund der Brandstiftung.

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Hallo erst einmal Danke für Deine Antwort.

Ich habe es vielleicht etwas durcheinander geschrieben. Deshalb versuche ich es noch einmal.

Die Mutter hat sich die Wohnung angesehen und gemietet. Also den Mietvertrag unterschrieben.

Eingezogen ist die Tochter, die jetzt Probleme macht, Es war auch schon einige Male die Polizei und Feuerwehr da und sie wurde dann regelmäßig für ein paar Tage in die Psychiatrie gebracht. Nach der Entlassung kam sie wohl immer wieder zurück. Das ging wohl bereits gleich zur Anfang der Mietzeit los,- die Tochter wohnt seit August im Haus. Ich habe davon aber erst vor 10 Tagen etwas mitbekommen.

Vor ca. 10 Tagen wurde dann die fristlose Kündigung ausgesprochen, wie ich von einer meiner Mieterinnen erfahren habe.

o.k. man sagt 1 - 2 Wochen später sollte der gekündigte ausziehen,- tut er das aber nicht erfolgt eine Räumungsklage etc. und das kann halt lange dauern. In der Zwischenzeit zündelt die Frau lustig weiter,…

Deshalb habe ich überlegt, ob die Möglichkeit besteht gegen die Tochter ein Hausverbot auszusprechen. Um dem „Spuk“ ein Ende zu setzen.

Denn ich habe sogar ein großes Interesse, dass das Haus nicht angezündet wird.
Aber dadurch dass ich mit meinem Miteigentümer verstritten bin,- habe ich von dem keine Informationen erhalten und habe die Lage zuerst falsch eingeschätzt.

vielen Dank noch einmal für die Antwort.
Bürger 79

vielen DAnk,

für die Antwort,- dass hilft mir sehr!

Bürger 79

Die ist allerdings solange wirkungslos, wie sie nicht schriftlich und gegenüber der Mieterin der Wohnung erfolgt. Derweil ist es allerdings zulässig, der Tochter Hausverbot zu erteilen. Sie steht in keinem Rechtsverhältnis zum Vermieter.

Mieterin wohnt nicht dort, Untermieterin hat Hausverbot und kommt (legal) nicht mehr an den Briefkasten. Wie kann so eine Kündigung wirksam zugestellt werden?

An die Mieterin - wie denn sonst?

Schöne Grüße

MM

Gegebenenfalls den Aufenthalt ermitteln, ansonsten ist es ausreichend, die Kündigung in ihren Verfügungsbereich gelangen zu lassen, sprich: in den Briefkasten werfen.

Die Frage war nicht an wen, sondern wie. :wink:

Aber in welchen Briefkasten? Er schrieb doch

Es gibt im Wirkungsbereich der ZPO die öffentliche Zustellung, aber gerade habe ich das auch im BGB gefunden: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__132.html

Das ist nicht das Problem des Vermieters. Die Mieterin hat sicherzustellen, daß Post sie erreicht, wenn sie sich nicht um ihre Angelegenheiten kümmert ist das ihre Sache…

aber die Mieterin hat kein Hausverbot. Deren Briefkasten (d.h. der zu der von ihr gemieteten Wohnung gehörige) würde ausreichen, entgegenkommend könnte man natürlich auch den der Wohnung verwenden, in der sie sich tatsächlich aufhält. Der Miteigentümer, der ihre Kontaktdaten besitzen dürfte, könnte dabei helfen,

Schöne Grüße

MM