Hallo,
in unserer Wohnungseigentumsgemeinschaft gibt es zur Zeit ein Problem.
Und zwar hat mein Miteigentümer an eine Frau, eine Wohnung vermietet,- die nach unterschreiben des Mietvertrages ihr Tochter in die Wohnung ziehen ließ.
Erst wohnten die beiden wohl zu zweit danach nur noch die Tochter.
vor ca.10 Tagen sprach mich eine meiner Mieterinnen an und erzählte mir, dass in der Nacht wohl Polizei, Feuerwehr, Krankenwagen im Haus gewesen wären, es hätte ein riesiges Geschrei zwischen der Tochter und meinem Miteigentümer gegeben und sie hätte hinter der Tür stehend irgend etwas von „fristloser Kündigung“ gehört. usw.
Die Nacht danach habe ich den Trubel dann selbst mitbekommen,- Geschrei, Miteigentümer und Tochter, Getrampel, Türenschlagen, gegen Türen treten, Polizei etc. im Nachhinein erfuhr ich auch Kriminalpolizei.
Von meinem Miteigentümer, mit dem ich verstritten bin, erfuhr ich nichts und ergriff erst einmal Partei für die Tochter der Mieterin/Mutter.
ein paar Tage darauf entdeckte ich dann an einem Vormittag, die Tochter im Keller schlafend. Der Keller war total vernebelt es roch nach Brand,- ich hatte ihr am Vortag den Keller selbst aufgeschlossen, da die Tochter angab ihren Schlüssel verloren zu haben und in den Keller zu müssen.
Ich verständigte die Polizei, da die Tochter offensichtlich Hilfe benötigte und ich die Situation nicht einschätzen konnte.
Die Tochter wurde dann mitgenommen,- später stellte ich Anzeige,- die Tochter hatte die Kellertür abgefackelt, was ich aber erst 2 Stunden später mitbekommen habe.
Ich erfuhr von einem anderen meiner Mieter, ein direkter Nachbar der Tochter,- dass dies wohl häufiger vorkomme und die Tochter wohl ein Drogen Problem hätte oder Psychisch Krank wäre, der Feuermelder würde ständig auslösen, die Feuerwehr wäre mehrfach da gewesen etc.
Das nur die Vorgeschichte.
Nun gibt mein Miteigentümer aus,- dass die Frau nicht mehr ins Haus soll, wegen der Gefahr. Die Fristlose Kündigung ist ca. 10 Tage her. Die Mieterin der Wohnung hätte also noch Zutritt zur Wohnung haben müssen.
Nun meine Frage,- ist es Rechtens,- die Tochter, die die Wohnung offensichtlich nicht gemietet hat nicht in die Wohnung zu lassen, ihr sozusagen ein Hausverbot auszusprechen? Ich kann nicht einschätzen aufgrund welcher Begebenheiten mein Miteigentümer, dies ausruft.
Danke für Eure HIlfe
Bürger 79