Hausverbot für Geliebten meiner Ex

Hallo alle miteinander,

Meine ex und ich haben uns getrennt. Sie sagte mir das sie schon einen neuen hat. Daraufhin bin ich sofort ausgezogen. Problem ist, das der Mietvertrag noch bis Ende des Jahres läuft. Heißt soviel das ich gerade dort noch Miete bezahle.
Jetzt habe ich mitbekommen das ihr neuer direkt nach meinem Auszug dort eingezogen ist.
Wir stehen beide im Mietvertrag.
Habe ich eine Möglichkeit ihm Hausverbot zu erteilen?
Sehe nicht ein für den die Miete mitzubezahlen und ich will es denen nicht allzu einfach machen.
Bzw habe ich irgendeine Möglichkeit etwas zu tun?

Danke schonmal für eure Hilfe

Gruß

Ein möglicherweise ausgesprochenes Hausverbot würde wohl vom zweiten Mieter (der Ex) aufgehoben.
Wer setzt es dann durch, da der Anfrager ja nicht dort wohnt?
Klagt man das ein?
Oder ist es nicht einfacher, sich mit der Mitmieterin zu einigen, dass diese und ihr neuer Partner die Miete übernehmen.
Ggf. den Vermieter informieren, dass dort eine neue Person eingezogen ist, wäre eine Möglichkeit, dass der Mietvertrag neu geregelt werden würde.

Hallo,
ein Hausverbot zu erteilen wird wohl nicht funktionieren, weil Ihre Ex auch als Mietvertragspartner eingetragen ist.
Wie man hier vorgehen könnte, weiß ich leider nicht.
Gruß
Mike-Lohfelden

hallo,
tut mir wirklich leid, jedoch kenne ich die rechtslage nicht genau genug.
viele grüße
maria

Hallo,
du solltest mal bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt nachfragen, ob der NEUE dort unter der entsprechenden Adresse gemeldet ist. Die Frage ist auch, ob er lediglich zu Besuch ist, oder dort bereits gemeldet ist.
Gegen einen Besuch (der kann durchaus 3 Monate dauern) wirst du nur mit Hilfe eines Anwalts etwas unternehmen können.
Falls der neue Lebensgefährte dort gemeldet ist, sieht es besser aus.
Falls er keine meldefähige Adresse hat, wird die Behörde aktiv.
Frag auch beim Vermieter nach. Der müsste über den neuen Mitbewohner auch durch deine Ex informiert worden sein.
Zivilrechtlich gibt es sicherlich die Möglichkeit, Miete zurückzufordern.
Viele Grüße
Llissy

Sie können den Mietvertrag gemeinsam mit Ihrer Ex fristgerecht kündigen. Verweigert die Mitmieterin die Zustimmung, können Sie darauf klagen. Im Übrigen würde ich Ihnen empfehlen, bis zur Klärung keine Miete mehr zu zahlen! Gegenüber dem Vermieter haften Sie allerdings für die Zahlöung der gesamten Miete, ebenso wie die Ex. Jeder von Ihnen kann in der Wohnung empfangen, wen er möchte!

hallo,
so ne scheiß situation aber auch! wenn ihr beide im mietvertrag steht, haftet ihr gesamtschuldnerisch. heißt, wenn du nicht zahlst, haftet deine ex für die volle miete. das ist aber ein bisschen ein vabanque-spiel, denn was, wenn sie auch nicht zahlt? als drohkulisse in einem gespräch mit ihr sollte das aber schon reichen. wenn’s hart auf hart kommt, heißt es meines erachtens leider augen zu und durch. das mit dem hausverbot taugt wohl auch nur als drohkulisse, denn wenn ihr gleichberechtigte mieter seid - wie willst du es dann durchsetzen?
viele grüße
salomo

Hallo XxMasterTxX!

Ich glaube, es geht um Deinen verletzten Stolz:

… und ich will es denen nicht allzu einfach machen.

Meinst Du wirklich, dass es den Aufwand wert ist, mit dem Du Dich wegen „denen“ belastest? Gibt es nicht andere Dinge in Deinem Leben, für die Deine Zeit besser verwendet wird?

Ich bin kein Fachmann auf diesem Gebiet und wegen solcher doch eher ungewöhnlichen Details, solltest Du unbedingt einen Anwalt um Rat fragen, da sicher verschiedene Aspekte zur genauen juristischen Beurteilung betrachtet werden müssen.

Meiner persönlichen Meinung nach, hast Du dort Hausrecht und egal ob Du selbst anwesend bist oder nicht, kannst Du jemandem Zutritt verweigern. Ob Deine Ex das Recht hat, das Zutrittsverbot aufzuheben, insbesondere während Deiner Abwesenheit, kann ich mir nicht vorstellen, ist jedoch juristisch möglich. Also: Anwalt fragen!

Mit freundlichem Gruß,
Peter Ralf Lipka
ActualVision ZILL-Fenster GmbH, Berlin/Deutschland

Hallo,

Selbstverständlich koennen Sie ein Hausverbot aussprechen, da jedoch Ihre Ex-Freundin dagegen sein wird, wird es schwer dies durchzusetzen.

Vermutlich haben Sie keine Lust auf Klage bzw. Hat diese wenig Aussicht auf Erfolg, so dass Sie sich hier nur gütlich einigen können.

Lieben Gruss

mitredenwill

Moin, da kann Dir nur ein RA weiterhelfen.

Gruß connection

Da frag ich doch als erstes:
warum bist du ausgezogen wen deine Ex einen Neuen am Start hat?
Und als 2tes:
habt ihr einen, von Beiden unterschriebenen, Mietvertrag?
Der muss dan auch von beiden gekündigt werden.

Aber zu deiner Frage:
Nat hast Du nach wie vor das Hausrecht.
Also kannst du auch ein „Hausverbot“ ausssprechen.
Lass dich, notfals, von der Polizei unterstützen.

Hallo,

das ist eine rechtlich schwierige Frage. An deiner Stelle würde ich mindestens die Nebenkosten von deiner Ex verlangen, da sie geriner wären, wenn du dort nicht wohnen würdest. Wie du das durchsetzt kann eigentlich nur ein Rechtsanwalt beantworten. Die Idee mit dem Hausverbot ist nicht schlecht.

Good luck!

Knarf