Hausverbot im Ladengeschäft

Hallo,

hier mal eine interessante Konstellation, natürlich frei erfunden.

Kunde kauft im Laden einen Artikel, den er wenig später zurückgibt. Er erhält dafür entsprechend den AGB des Ladens statt barer Münze einen Gutschein (unbegrenzt gültig).

Noch ein wenig später erhält der Kunde in dem Laden Hausverbot - Gründe können ja mal dahinstehen. Die Frage ist: Was passiert nun mit dem Gutschein? Die Möglichkeiten:

  1. Der Ladeninhaber zahlt aus und fertig. Sehr einfach.
  2. Der Ladeninhaber zahlt nicht und der Kunde darf nicht rein. Dann würde mit dem Hausverbot der Gutschein faktisch wertlos. Kann ja irgendwie nicht sein.

Wenn ich das richtig sehe, ist der Ladeninhaber genötigt auszuzahlen oder den Kunden reinzulassen. Oder?

Gruß, hirse

  1. Der Ladeninhaber zahlt aus und fertig. Sehr einfach.
  2. Der Ladeninhaber zahlt nicht und der Kunde darf nicht rein.
    Dann würde mit dem Hausverbot der Gutschein faktisch wertlos.
    Kann ja irgendwie nicht sein.
  1. Der Gutschein wird von jemandem eingelöst, der kein Hausverbot hat.

Natürlich wäre das eine Möglichkeit, aber es geht ja um den rechtlichen Aspekt. Der Kunde muss ja nicht nach einem potentiellen Käufer suchen, der dort einkaufen will.

Hallo,

Noch ein wenig später erhält der Kunde in dem Laden Hausverbot

  • Gründe können ja mal dahinstehen. Die Frage ist: Was
    passiert nun mit dem Gutschein? Die Möglichkeiten:

Ich finde die Gründe für das Hausverbot schon sehr wichtig: Hätte der Gutscheininhaber in dem Laden gestohlen oder jemanden verprügelt?

Gruß Inge

Hallo,

der Umtausch eines nicht defekten Artikels ist „gut will“ des Verkäufers, daher ist der Gutschein schon mal rechtlich ok.

Und nun kommt das Hausverbot. Meines Erachtens spielt es sehr wohl eine Rolle, wie das Hausverbot zu Stande kam. Will der Händler damit nur die Einlösung des Gutscheins verhindern, dann verhält er sich treuwidrig.
Wurde das Hausverbot wegen eines objektiven Fehlverhaltens (Tobsuchtsanfall, Beleidigung, Diebstahl) ausgesprochen, so behält zwar der Gutschein IMHO seine Gültigkeit, der Eigentümer des selben muss sich halt jemand suchen der noch in das Geschäft darf.

Viele Grüße
Lumpi

Also ich war nat. davon ausgegangen, das Hausverbot sei subjektiv gerechtfertigt. Jedenfalls nicht, um die Gutschein-Einlösung zu verhindern. Nehmen wir an, das Hausverbot wäre für sich genommen rechtens.

Ich hatte absichtlich von AGB geschrieben, d.h. dem Käufer wird Rückgabe gegen Gutschein zugesichert. Also kein Kulanzverhalten, wobei selbst solches ja nicht rückgängig zu machen wäre. Mit dem Gutschein wird ein Anspruch auf Leistung dokumentiert. Mit dem Hausverbot würde dieser Anspruch nun ausgehebelt oder zumindest erheblich eingeschränkt. Denn ein Einkauf im Laden geht ja üblicherweise mit einer Auswahl und Begutachtung von Waren einher, was in dem Fall unmöglich wäre.

Aus meiner Sicht kollidieren hier zwei Sachverhalte, nämlich ein geschlossener Vertrag, bei dem eine Seite schon erfüllt ist (Geldzahlung), und das Hausverbot, welches die Erfüllung der anderen Seite erheblich erschwert. Deshalb sehe ich eigentlich weiterhin nur Geld zurück oder reinlassen.

Gruß, hirse

Hallo,

doch…das muss der Kunde schon…denn ein Hausverbot ist eine Sache des Strafrechtes und nicht des Zivilrechtes.

doch…das muss der Kunde schon…

ja.
aber die begründung:

denn ein Hausverbot ist
eine Sache des Strafrechtes und nicht des Zivilrechtes.

ist schlicht unsinn.
weder steht das strafrecht irgendwie ‚über‘ dem zivilrecht noch kann das strafrecht zivilrechtliche ansprüche beseitigen noch findet man das hausrecht im strafrecht - es ergibt sich aus dem art.13 des Grundgesetzes. erst die folgen eines verstoßes gegen das hausverbot sind im strafgesetzbuch zu finden.

Hallo,

na denkt doch noch einmal nach…du hast es ja sogar selber geschrieben…:smile:

Strafgesetzbuch § 123 Hausfriedensbruch

(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete
Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum
öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich
eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt,
auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Ein Hausverbot ist definitiv der Entzug der Befugnis zum Verweilen

Folglich gibt es für den fiktiven Fall nur zwei Lösungen:

a) eine andere Person in den Laden schicken…die einfachste und billigste Methode…

b)eine Klage vor Gericht gegen das Hausverbot einreichen…
eine sehr teure Methode mit ungewissem Ausgang…

Ein Hausverbot ist definitiv der Entzug der Befugnis zum
Verweilen

und?

Folglich gibt es für den fiktiven Fall nur zwei Lösungen:…

und?

thema verfehlt. versuchs nochmal. lies vielleicht vorher nochmal dein erstes posting und was ich dazu geschrieben habe.