Hausverkauf bei Insolvenz und zwei Eigentümern

Hallo!
Ich hoffe ihr könnt mir bei dieser Sache weiterhelfen, denn mittlerweile weiß ich nicht mehr, wem ich glauben soll.
Folgender Fall:
Mein Vater mußte letztes Jahr Insolvenz aufgrund von Steuerschulden anmelden. Er und meine Mutter besitzen ein Einfamilienhaus, dass noch mit einer Hypothek belastet ist (Höhe der Hypothek ca. 30% des Verkehrswerts) aktuell.
Aufgrund der Insolvenz hat die Bank ihm jetzt den Kredit gekündigt. (Zur Info: Meine Eltern haben keine Gütertrennung und der Darlehnsvertrag läuft über beider Namen)
Laut Aussage eines Rechtsanwalts kann die Bank zwar eine Zwangsversteigerung des Hauses beantragen, es wird aber wohl kaum jemand auf die Idee kommen es zu kaufen, da meiner Mutter die Hälfte des Hauses gehört (keine Gütertrennung). Sie müßte nicht aus dem Haus ausziehen, da sie keine Insolvenz beantragt hat.
Ist das richtig?

Hallo tut mir leid da kann ich dir nicht weiterhelfen aber verlass dich da auf euren Rechtsanwalt.lg

also in unserem Fall ist mein Ex Mann in Privatinsolvenz gegangen. Das Haus ist meines, mein Ex hat keine Anspüche, da ich das Haus als Alleinerbin bekommen habe (schuldenfrei).
In der Ehezeit wurde das Haus auf Grund Alkoholkonsums des Ex immer wieder belastet.
Die Hypothek wurde von beiden unterschrieben, als Erstschuldner sogar mein Ex.
Nach der Trennung und seinem Insolvenzantrages wurde die Hypothek gekündigt.
Ich musste dann sehen das ich eine andere Bank finde, die den Kredit übernahm.
Wir haben drei Jahre gebraucht, um eine Bank zu finden. Hätte ich keine andere Bank gefunden, so wäre das Haus versteigert worden.
Wenn Ihre Mutter über ein Einkommen verfügt, dass sie diesen Kredit abzahlen kann, dann ist das Haus aus der Sache raus. Ihr Vater wird nicht akzeptiert als Kreditnehmer.
Außerdem ist dann ein Haus da, welches man belasten könnte, denn Ihr Vater ist ja immer noch Miteigentümer und es kann verlangt werden, dass Haus bis zu seiner Hälfte zu belasten. 15% kämen ja dann auch noch von Ihrer Mutter dazu, also wäre das Haus zu 65% belastet. Diesen Betrag müsste Ihre Mutter finanzieren können und dann als Alleineigentümer eingetragen zu werden.
Ob es dazu kommt ist von Fall zu Fall verschieden, aber wenn die Bank gekündigt hat rechnen Sie damit.
Anwälte erzählen viel, um später zu erklären, warum es doch nicht so ist. Oder er hat nie sowas gesagt.
In meinem Fall kam die Bank sofort zu mir, nicht erst zu meinem Ex, dem kann man ja nichts.
Meine Anwältin riet mir die Hand zu heben, was ich dann machte. Nur aus diesem Grund bekam ich bei keiner anderen Bank Geld. Erst wie nach drei Jahren bei mir der Schufaeintrag raus war und mein jetziger Mann mit unterschrieb, bekamen wir mit Hilfe eines Hilfsvereins Geld zur Umfinanzierung. Zum Zeitpunkt der Kündigung wollte die Bank nur die Summe, die offen war, drei Jahre später mussten wir 15000 Euro an Strafe zahlen, weil der Kredit vorzeitig abgelöst wurde (schon krank, aber rechtens). Dann kamen noch 7500 Euro dazu für den Eigenheimhilfsverein (obwohl das sogar eine e.v, ist).
Diese finanziert mit der Deutschen Bank zusammen, die uns dann noch einen Bausparvertrag über 75000 Euro auf schwazten, die 750 Euro wurden sofort fällig an Gebühren. Das wir den nie voll bekommen ist natürlich klar, aber die haben schon mal wieder verdient.
Als Dank für die guten Ratschläge meiner Anwaltskanzlei, die mir einige zig tausend Euro kostete, vertreten Sie nun meinen Ex im Insolvenzverfahren!
Erzählen Sie nichts von Rechtsanwälten, ohne denen wäre ich jetzt reich.
Zeigen Sie nicht dieses Schreiben, aber gehen sie doch mal zum Anwalt hin und verlangen Sie schriftlich, dass das Haus nicht betroffen sein wird. sie werden nichts bekommen.
Wie das ausgehen wird kann ich Ihnen auch nicht sagen, aber das das Haus nicht sicher ist und alles passieren kann, das kann ich Ihnen sagen.
Es gibt kein Recht in Deutschland, schon gar nicht wenn Banken und Beamte damit zu tun haben.
Im Nachhinein würde ich nicht mehr an das Haus fest halten, seit 8 Jahren kämpfen wir um unser Geld. Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie mehr Glück.

Gruss
Agnes

Hallo,
die Hütte der Eltern dürfte wohl weg sein.
Manomann, hier wurde wahrscheinlich wieder mal am falschen Ende gespart und es wurde eine Falschberatung vor der Insolvenz gemacht.
BEVOR man in die Insolvenz geht sichert man seine Immobilie ab und schützt sie.
Dies macht in Deutschland nur diese Firma:
http://www.zwangsversteigerung-abwenden.com/

Dann, erst dann kan man Insolvenz anmelden.
Wenn das Darlehen von der Bank gekündigt wurde, dann kann die Bank das Haus auch versteigern.

Warum sollte keiner Bieten wollen? Wenn jemand bietet und das Haus ersteigert müssen beide auch ausziehen.
Die Aussage das Anwaltes ist einfach Unsinn.

Hier gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten (um eine Aussage machen zu können müsste ich eigentlich die Darlehensverträge sehen)

Selbst wenn jemand nur das halbe Haus ersteigern könnte/und wollte dann würde ich das „für ein Apfel und ein Ei“ tun.
Anschließend würde ich Deine Mutter rauseckeln.
Wenn ich dann die Hälfte des Hauses hätte würde ich von Deiner Mutter monatlich eine Zahlung verlangen, da mir ja nun die Hälfte des Hauses gehört und ich Renditezahlung möchte…
Ich würde dies verlangen und wenn Deine Mutter diese zusätzlichen Zahlungen an mich nicht leisten könnte, dann könnte ich auch den Teil ,Deiner Mutter in die Zwangsversteigerung führen und wiederrum für ein Apfel und ein Ei ersteigern:wink:
http://www.schuldnerakuthilfe.com/immobilienschutz.html

Hallo! Im Falle einer Insolvenz wird zunächst alles, was der Insolvente noch an Vermögenswerten hat, „verwertet“, sprich verkauft/ flüssig gemacht. Jeder Betrag wird dann auf das Treuhandkonto gezahlt. Bezahlt werden davon der Insolvenzverwalter (in erster Linie…) und die Gläubiger. Ist der Insolvente Eigentümer einer Immobilie, so wird diese verkauft werden. In diesem Falle sind Ihre Eltern gemeinschaftlich Eigentümer, d.h. nur die Hälfte des erlösten Betrages wird dem Treuhandkonto zugeführt werden. Wenn sich jemand finden lässt, der das Haus zu einem günstigem Preis erwirbt und dann die Hälfte abführt, danach das Haus quasi an Ihre Eltern „vermietet“, wäre das Problem gelöst. So jemand kann eigentlich nur aus der Familie kommen, denn wer sonst hätte ein Interesse daran? Gelingt dies nicht, so wird häufig die Zwangsversteigerung eingeleitet. Dann kann man bei einem solchen Termin wiederum versuchen, das Haus günstig zu erwerben und so verfahren wie beschrieben. Dass das Haus noch mit Hypotheken belastet ist, spielt keine Rolle, denn diese würden im Falle eines Verkaufes abgelöst. Als Insolventer nimmt man diese Schulden mit in die Insolvenz, ist also davon befreit. In diesem Fall dann allerdings leider nur von der Hälfte, wenn Ihre Eltern beide unterschrieben haben…

Guten Morgen,

vorab verstehe ich nicht, warum sich Ihr Vater selbst entmündigt, indem er Insolvenz anmeldet, ohne dass er das tun muss. Schulden zu haben ist die eine Sache, Insolvenz anzumelden die andere. Anders gesagt - wenn Sie ins Wasser gefallen sind, dann sollten Sie den Kopf über Wasser halten um zu atmen, und nicht unter Wasser. Mit der Insolvenz hat er das aber getan.

Dass die Bank sodann den Kredit kündigt ist logisch. Also hat er sich selbst ins Knie geschossen. Die Hinweise Ihres Anwaltes sind übrigens falsch. Ich gehe davon aus, dass nicht nur der hälftige Anteil Ihres Vaters mit der Grundschuld belastet ist, sondern das Haus insgesamt. Also kann die Bank auch das gesamte Haus versteigern. Das müsste eigentlich Ihr Anwalt wissen (erstes Semester Jura). Ob Ihre Mutter ausziehen muss oder nicht, ist ausschließliche Frage der Entscheidung des Erstehers.

Die Gütertrennung hat übrigens vorliegend mit dem Ausschluss von Haftungsmaßnahmen überhaupt nichts zu tun, den eine Güterrechtsvereinbarung ist eine interne Sache zwischen zwei Ehepartner. Sie greift nicht in Schuldverhältnisse Dritter ein.

Wenn Ihnen das der Anwalt gesagt hat, dann verwechseln Sie ihn.

Viel Glück.

Hallo Claus,

Die Insolvenz deines Vaters ist eine Sache, die erst einmal nur ihn betrifft. Die Kündigung des Darlehens betrifft aber beide.

Der Kredit wurde wohl nicht wegen der Insolvenz gekündigt, sondern vielmehr weil die Raten des Hypothekendarlehens nicht mehr bedient wurden.

Da beide für dieses Darlehen unterschrieben haben, sind auch beide für die Rückführung des Darlehens verantwortlich.

Warum sollte die Zwangsversteigerung somit nur für deinen Vater gelten?

Beste Grüße aus Hamburg
Peter Baumgarten

Hallo.
Die Bank kann aufgrund Insolvenz das darlehen nur kündigen außerordentlich, wenn die raten (zins und tilgung) nicht fließen. aufgrund daß sie das tut, nehme ich an, daß die zahlungen eben nicht mehr in der vereinbarten höhe fließen und damit ihr anspruch auf befriedigung aus dem versteigerungserlös gegeben ist.

Deine eltern besitzen das haus gemeinschaftlich, im falle einer trennung jeder mit einer ideellen hälfte. die eingeleitete Zwangsversteigerung richtet sich gegen das haus und die forderungen aus grundpfandrechtlich abgesicherte finanzierungsdarlehen, die deine eltern gemeinsam aufgenommen haben, somit haften auch beide zusammen für die darlehenszahlungen, -verbindlichkeiten etc.

die bank stellt das darlehen fällig und trifft damit beide elternteile gemeinsam. im zuge einer zwangsversteigerung kann der erwerber fordern, dass beide innerhalb einer frist von ca 100 tagen ausziehen, denn er wird neuer eigentümer und er erhält das ganze haus zum eigentum und zur nutzung. die wirtschaftlichen verhältnisse deiner eltern können und werden ihm egal sein.

Der Insolvenzverwalter kann bei dem Abzahlungsgrad erkennen, daß der versteigerungserlös oberhalb der schulden liegt und wird daher die zwangsversteigerung betreiben und aus den erzielten erlösen die gläubiger befriedigen wollen.

es gäbe möglichkeiten - im internet suchen - das haus zwischenzeitlich in absprache mit der bank an einen „fremden Dritten“ zu verkaufen - mit einer rückkaufoption und damit einen niedrigeren verkaufserlös und später einen niedrigen rückkaufswert im vorhinein zu vereinbaren.

zunächst einmal sind beide eltern nach zwangsverwaltung und zwangsversteigerung ansonsten das haus los und werden auch gemeinsam ausziehen, egal ob mit gütertrennung oder ohne, allein aus der tatsache des gemeinschaftlichen eigentums. sollte nämlich gütertrennung mit jeweils ideeller hälfte vorliegen, würde die bank oder der inso-verwalter ein zwangsversteigerungsverfahren einleiten zur aufhebung der gemeinschaft und zugleich veräußerung der immobilie.

  • besser wäre es mit der bank zu verhandeln auf stillhalten und freihandverkauf innerhalb eines jahres !! in der heutigen zeit sind in der zwangsversteigerung kaum mehr als 50% des verkehrswertes zu erzielen, es sei denn die lage ist exorbitant gut oder die immobilie liegt in einer der wenigen städte, die in deutschland noch wachsen !!
    Gruß
    Michael

hallo!

hier kann ich leider nicht weiterhelfen. sorry.

Wenn keine Gütertrennung vereinbart ist, dann haften beide.
Aber… Schulden sind keone Sippenhaft. Es würde hier zu weit führen konkret eine Antwort zu geben Auch fehlen zu viele Infos,
Wenn ein gemeinsames Darlehen besteht, dann gibt es inner noch möglichkeiten. Aber wie gesagt zu wenig infos

Antwort:
Wenn
-Die Bank eine Grundschuld, Hypothek oder Zwangshypothek auf dem gemeinsamen Objekt Ihrer Eltern hat, kann sie nach Fälligstellung (Kündigung)gegenüber beiden Kreditnehmern (Vater + Mutter) und Fristablauf (steht im Kündigungsschreiben) die Zwangsversteigerung beim Vollstreckungsgericht beantragen.
Da die Grundschuld auch auf dem Eigentumsanteil Ihrer Mutter lastet, wird das gesamte Objekt versteigert.
Die Bank wird nicht so unklug sein und nur Ihrem Vater gekündigt haben, sondern auch der Mutter oder?
Ein Grund hierfür lässt sich finden (z.B. Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse, wenn die Mutter das Darlehen aus Ihren Einkommen das Darlehen nicht bedienen kann).
Wenn das Darlehen der Mutter ggü nicht gekündigt wurde, dann hat die Bank gegen die Mutter keine fällige Forderung, kann demzufolge in ihren Eigentumsanteil nicht vollstreckt werden.
Dann würde nur der Eigentumsanteil des Vaters in die ZV gehen. Hierfür wird sich regelmäßig kein Ersteher finden. Was soll der auch mit einem Eigentumsanteil. Er will das ganze Objekt, kriegt es aber nicht.
Wichtig: Keine Rückstände beim Darlehen entstehen lassen, sonst kündigt man auch der Mutter und dann gehts in die Komplett-ZV.

Was die Insolvenz betrifft:
Auf dem Eigentumsanteil des Vaters wird im Grundbuch in Abteilung II (Lasten und Beschränkunen) der Beschlagnahmevermerk wegen der Insolvenz eingetragen.
Er hat vermutlich Rang nach dem Bank-Grundpfandrecht, weil die Bank schon länger eingetragen ist als der Insolvenz-Vermerk.
Der Vermerk ist ein Sicherungsvermerk zu Gunsten der Insolvenzmasse. Sollte das Objekt versilbert werden können, kriegt zuerst die Bank ihr Geld, der Rest bzgl. des Eigentumsanteils des Vaters geht in die Insolvenzmasse zwecks Befriedigung der Massegläubiger,
also der unbesicherte Insolvenzgläubiger, z.B. Finanzamt.

Grüsse
Bracco

Guten Abend, ich versuche mal zu helfen.
Interessant für mich wäre zu wissen, ob das Haus jedem Elternteil zu 1/2 gehört.
Ist dies der Fall beurteile ich die Sache so:
Die Insolvenz hat nur der Vater, der Insolvenzverwalter wird somit auf den 1/2 Anteil des Vaters im Grundbuch den Insolvenzvermerk vornehmen.
Die Gläuiber, die dingliche Rechte haben - hier haftet das Haus - können die Forderungen im Rahmen der Insolvenz bei dem Vater geltend machen, aber auch gegen die Ehefrau - ebenfalls 1/2 Eigentümer direkt über die Vollstreckungsmaßnahmen geltend machen.

Durch die Kündigung der Bank droht die Zwangsversteigerung des gesamten Objekts. Im Grundbuch sind nicht die öffentliche Lasten ersichtlich (Grundsteuer, Wassergeld, Müllgebühren - gilt im Land Rheinland-Pfalz).
Wenn die Bank die mtl. Abtragsraten nicht erhält, wird die Bank die Zwangsversteigerung beantragen.

Ist die Grundschuld gegenüber dem Verkehrswert des Hauses zu hoch, dann wird auch der Insolvenzverwalter das Objekt komplett freigeben. Hat das Haus dagegen ein Wert kann der Verwalter versuchen, den Anteil des Vaters flüssig zu machen, wie das bei einem Haus gehen soll, weiß ich noch nicht.

Bei einer Zwangsversteigerung sind aber beide Eigentümer betroffen. wie sich das in der Praxis auswirkt, ist abzuwarten.

MfG

Hallo Moviestarclaus72,

das kommt darauf an. Beide sind im Grundbuch eingetragen und beide haben den Kredit aufgenommen?
Wenn ja, dann wäre die Ehefrau die nächste Adresse von der die Bank die Raten einfordern möchte, es sein denn, die Bank geht davon aus, daß beide nicht bezahlen können, dann würde aber auch die Ehefrau das Haus verlieren, da ja eben keine Gütertrennung vorhanden.
Es ist ganz wichtig wer im Grundbuch steht! Und wer keine Gütertrennung hat und gemeinsam Schulden gemacht hat (z.B. während einer Ehe) haftet auch gemeinsam. Das muß man sich wie in einer Firma vorstellen die zwei Geschäftsführer hat. Wenn der eine nicht mehr zahlen kann, tritt man an den zweiten ran und wenn der auch nicht zahlt kommt alles unter den Hammer!!!
Aber eine Insolvenz setzt doch keine Zwangsversteigerung voraus? Oder ist von Seiten der Schuldner die Zahlung nicht mehr möglich bzw. schon eine Weile die Raten nicht mehr bezahlt worden???
Trotz der Insolvenz hat man weiterhin ein Einkommen oder Anspruch auf soziale Unterstützung. Eigentümer erhalten genauso Hilfe für ihre monatlichen Belastungen. Ich würde nicht so schnell aufgeben. Aber ein Gespräch mit der Bank bleibt nicht aus. Die versuchen natürlich so schnell wie möglich an ihr Geld zu kommen, egal wer dafür auf der Straße sitzt.
Wenn die Raten zu hoch sind, könnte man versuchen kleinere auszuhandeln. Die Bank ist auch nicht blöd. Bevor sie nichts bekommen…und ob sie bei einer Zwangsversteigerung weniger bekommen oder vom eigentlichen Eigentümer halt länger warten müssen, daß wird es wohl nicht rausreißen!

Alles Gute

Gruß Lore

PS: Vorsicht bei Rechtsanwälten, die sind auch nicht mehr das was man erwartet. Hauptsache sie verdienen, ob der Mandant richtig beraten wird ist Nebensache!