Hallo, an alle, die sich damit auskennen!
Ein Haus, dass auf einem Erbpachtgrundstück steht soll verkauft werden.
Es wurde dem Erbpachtgeber als erstes angeboten, eine Einigung über einen Preis kommt aber nicht zustande.
Wie lange hat der Erbpachtgeber Zeit sein Nicht-Interesse zu erklären?
Oder ist es so, dass wenn ein anderer Käufer gefunden wurde, der Kaufpreis dem Erbpachtgeber vorgelegt werden muss und er hat dann die Möglichkeit das Haus selbst zu kaufen.
Vielen Dank, an alle die darüber nachdenken.
Bitte nur Antworten, wenn man genau sich mit dem Sachverhalt auskennt und nicht Meinungen, es müsste so oder so sein.
Leiber Gruß Cryprofan