Hallo,
es geht um folgende Sache. Mein Opa ist vor ca. 2 Jahren verstorben und hinterlies ein Haus. Dieses hatten wir nach Absprache mit meinem Onkel verkaufen wollen. Nach einiger Zeit gab es einige Interessenten. Bei Angaben zum haus verliesen wir uns auf die Angaben,die mein Opa zu Lebzeiten uns gemacht hatte, unter anderem ging es um die Elektroleitungen,die laut seiner Aussage 2002 erneuert wurden. Aufgrund dieser Aussage, gingen wir davon aus,dass es richtig ist und gaben dieses beim Hausverkauf auch an. Nun nach Abwicklung des Kaufvertrages usw. erhielten wir einen Brief mit der Aufforderung ca. 5000 Euro an die Käufer zu zahlen, da wir vorsätzlich falsche Angaben gemacht haben! Meine Frage ist nun: Müssen wir den Schaden bezahlen, den die Käufer durch Eigenleistung behoben haben? Oder sollen wir gegenhalten? schließlich ist es nicht unserer Haus und wir hatten uns auf die Aussage meines Opas verlassen? Desweiteren ist die Frage, muss mein Onkel,der sich die ganze Zeit nicht um den hausverkauf interessiert hat,auch die Hälfte bezahlen? Bitte um schnelle Hilfe und antwort…
ich weiß echt nicht mehr weiter…
Viele Grüße
Sabine