Hausverkauf: spätere Mängel rechtlich anfechtbar?

Hallo,

es geht um folgende Sache. Mein Opa ist vor ca. 2 Jahren verstorben und hinterlies ein Haus. Dieses hatten wir nach Absprache mit meinem Onkel verkaufen wollen. Nach einiger Zeit gab es einige Interessenten. Bei Angaben zum haus verliesen wir uns auf die Angaben,die mein Opa zu Lebzeiten uns gemacht hatte, unter anderem ging es um die Elektroleitungen,die laut seiner Aussage 2002 erneuert wurden. Aufgrund dieser Aussage, gingen wir davon aus,dass es richtig ist und gaben dieses beim Hausverkauf auch an. Nun nach Abwicklung des Kaufvertrages usw. erhielten wir einen Brief mit der Aufforderung ca. 5000 Euro an die Käufer zu zahlen, da wir vorsätzlich falsche Angaben gemacht haben! Meine Frage ist nun: Müssen wir den Schaden bezahlen, den die Käufer durch Eigenleistung behoben haben? Oder sollen wir gegenhalten? schließlich ist es nicht unserer Haus und wir hatten uns auf die Aussage meines Opas verlassen? Desweiteren ist die Frage, muss mein Onkel,der sich die ganze Zeit nicht um den hausverkauf interessiert hat,auch die Hälfte bezahlen? Bitte um schnelle Hilfe und antwort…

ich weiß echt nicht mehr weiter…

Viele Grüße
Sabine

Hallo Sabine,

was meinen Sie denn damit, dass es nicht Ihr Haus ist? Wem gehört es denn?

Grundsätzlich lässt sich Ihre Frage so pauschal und in diesem Rahmen hier nicht beantworten, da ich weder den Kaufvertrag noch den Schriftverkehr mit den Käufern kenne. Ich kann Ihnen daher nur raten, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden und stehe hierfür natürlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Viele Dank für die schnelle Antwort.

Also, das Haus gehört meinen Opa, als Erben treten mein Papa und mein Onkel ein.
Dürfen denn die Käufer sich allein auf die Angaben des Verkäufers verlassen,auch wenn dieser nicht der Eigentümer ist?

Hallo,

ich bin keine Spezialistin für Fragen der Gewährleistung bei Immobilienverkäufen (es handelt sich hier um eine Frage anlässlich eines Erbes aber nicht um eine erbrechtliche Frage).

Maßgeblich ist zum einen der notarielle Kaufvertrag. In dem ist in der Regel eine Mängelhaftung ausgeschlossen und es wird nur für den Fall der arglistigen Täuschung ein Rücktritt ermöglicht. Hier habt Ihr erklärt, das Haus habe 2002 neue Leitungen bekommen, ich vermute aber, dass Ihr darüber hinaus erklärt habt, dass Ihr Erben seid und nie selbst mit dem Haus zu tun hattet. Der Käufer hätte in diesem Fall die Beweislast und müsste beweisen, dass Ihr wider besseres Wissens die neuen Leitungen in 2002 zugesichert habt.

Wenn der ganze Hauskauf rückabgewickelt werden müsste - ich gehe nicht davon aus, müsste natürlich auch der Onkel die Hälfte bezahlen.

Mein Tipp: lies den Kaufvertrag durch in dem mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit drin steht, dass Ihr nur bei arglistiger Täuschung bzw. Vorsatz haftet. Du antwortest dem Käufer, dass Ihr gar nichts machtmit dem Hinweis auf die Klausel und Du wartest ab, wie es weiter geht. Wenn der Käufer dann tatsächlich mit Anwalt weiter macht (aber nur dann!!!), dann suchst Du Dir einen Anwalt mit Spewzialkenntnissen bei Gewährleistung bei Verkauf von Immobilien (nächste Großstadt, die großen Kanzleien googeln) oder Du schreibst mich noch einmal an.

Viel Glück!
Ingeborg

Hallo,
Sie können nur um die 5.000,- € verhandeln…andersweitig werden Sie keine Chance haben !!! Versuch Sie die Leute auf ca. 3.000,- € runterzubringen…der Onkel muß auf jeden Fall mitzahlen wenn er die Hälfte des Verkaufspreises erhalten hatt.

Meine Meinung:
Der Hauskäufer kann sich auf die Hausbeschreibung verlassen. Es ist nicht seine Pflicht Ihre Angaben zu überprüfen. Über die rechtlichen Folgen weiß ich nicht Bescheid.

Hallo Sabine es tut mir Leid,aber das weiß ich leider auch nicht.
l.G.Schattengras

Vielen Lieben Dank für die zahlreichen Antworten.
Ich werde mich mit meinem Papa beraten wie wir weiter vorgehen werden.
Aber vielen dank für Ihre schnelle Antworten.

Viele Grüße
Sabine

Hallo,

was steht ihm notariellen Kaufvertrag?
Die Verkäufer versichern, dass die Elektroleitungen 2002 erneuert wurden
oder
Der Käufer kauft das Haus wie besichtigt ohne jede Gewähr für Grenze Güte und Beschaffenheit.

Zum weiteren Punkt frage ich, ob der Opa vielleicht doch die Wahrheit gesagt hat und nur nicht alle Leitungen erneuert wurden. Evtl. hat er nur teilweise Leitungen erneuert.
Also,
erst einmal den Vertrag prüfen und dann den Notar befragen, der die Beurkundung durchgeführt hat, wie der Vertragsinhalt zu verstehen ist.
Evtl. dann noch einmal melden.
MfG
PB

Irgendwo im Sachverhalt stand „…schließlich war es nicht unser Haus“. Wessen Haus denn? Der Großvater war verstorben… Der Verkäufer haftet für konkrete Angaben!

Auch ich habe den Makler bei meinem Hauskauf nachträglich zur Kasse gebeten weil mit falschen Angaben inseriert wurde…

ml.

Hallo,
es kommt darauf an, ob Sie wußten, falsche Angaben gemacht zu haben. Falls das nicht nachgewiesen werden kann, haben Sie nichts zu befürchten.
Es sei denn, dass zugesichert (garantiert) wurde, dass die Leitungen neu waren. Dann haften Sie aus der Garantiezusage.

Auf jeden Fall sollten Sie sofort einen Anwalt einschalten (Fachanwalt für Baurecht).

Schönen Abend noch!
S.

Hallo,

verkaufen kann das Haus natürlich nur der Eigentümer, also in diesem Fall die Erbengemeinschaft bestehend aus Ihrem Vater und Ihrem Onkel, auch wenn sie sich durch jemand anderen vertreten lassen. Aber normalerweise muss man für so etwas ja zum Notar und in dem Vertrag wird in aller Regel auch etwas zu evtl. Mängeln gesagt. Vielleicht schauen Sie dort mal rein.

Was die Angaben angeht, stellt sich mir die Frage, worauf sich ein potentieller Käufer denn sonst verlassen soll, als die Angaben des Verkäufers? Eine Verpflichtung des Käufers, das Kaufobjekt begutachten zu lassen, besteht jedenfalls nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Hallo Sabine,
sind denn keine Rechnungen mehr da aus denen hervorgeht, dass die Elektroleitungen erneuert wurden? Ist denn der Käufer vom Fach, dass er diese Arbeiten in Eigenleistung machen konnte? Ich würde auf alle Fälle mal die Materialrechnungen anfordern (z.B Kabel usw.), außerdem eine Aufstellung der in Eigenleistung abgeleisteten Stunden.
Sollten die Elektroleitungen tatsächlich alt gewesen sein, ist dies wahrscheinlich schon ein Mangel. Nur finde ich es sonderbar, dass alles neu installiert wird, und erst danach die Mängelanzeige kommt. Der Käufer hätte sich doch vorher melden können, damit man sich das ganze erst einmal ansehen kann.
Ich persönlich würde mal bei einem Rechtsanwalt nachfragen, ob die 5 Tsd.€ tatsächlich bezahlt werden müssen.
War der Onkel auch Eigentümer des verkauften Hauses?
Wenn ja, müsste er auch die anteiligen Kosten tragen (kann dann auch gleich beim RA nachgefragt werden).
Was ich hier so von mir gegeben habe, ist meine ganz persönliche Ansicht zu der geschilderten Sachlage. Denn rein rechtlich habe ich von Immobilienverkäufen und was da sonst so laufen könnte keine Ahnung.
Viel Glück!!!
mfg
Lara50

Dein Opa ist der Erblasser, dein Onkel und du haben das Haus verkauft.
Wer war den der Erbe des Hauses ?

Der Käufer des Hauses hätte bevor er neue Leitungen legen lies, bezw. selbst gelegt hat dies ankündigen müssen, damit dies überprüfbar gewesen wäre.
Er kann ja auch ein neues Dach drauf machen und sagen das alte war kaputt.

Dann hätte man sich möglicherweise einigen können.
Hinterher kann jeder kommen und Geld verlangen, das geht nicht.
Wie lange ist das her ?
Für zugesicherte Eigenschaften haftet man zwar, aber der Käufer kann nicht diese ändern und hinterher SWchadenersatz geltend machen.

Wenn der Onkel auch Erbe und Verkäufer ist, dann haftet er selbstverständlich mit. Als Verkäufer können Sie sich nicht auf die Angaben anderer verlassen, schon gar nicht gegenüber den ahnungslosen Käufern. In dem Fall hätten Sie zum Beispiel vereinbaren müssen, dass die Käufer alles vor dem Kauf fachmännisch hätten überprüfen lassen müssen.
H.G.

Es tut mir leid, aber dies ist eine Sache für einen Rechtsanwalt. Die Kosten werdet Ihr wohl nicht vermeiden können. Aber vielleicht kann der Anwalt ja helfen, mit dem Käufer des Hauses eine Klärung herbeizuführen oder aber einen finanziellen Vergleich abzuschliessen. MfG Löwenkind

hallo biene.berlin
im normalfall kann der käufer im nachhinein kein anspruch mehr geltend machen, da er das haus gekauft hat, wie gesehen.
ist im kaufvertrag der satz : "gekauft, wie gesehen " unterschrieben worden, ist es sehr unwahrscheinlich, dass sie das geld für die instandsetztung zurückzahlen müssen. ist dieser kaufvertrag von einem notar abgesegnet worden, hat der käufer keine chance von ihnen das geld zurückzufordern.
ansonsten hätte der käufer auch die möglichkeit gehabt, die reparaturrechnungen von ihnen einzufordern, wenn er es nicht getan hat, ist es nicht ihre schuld. lesen sie sich den kaufvetrag nochmals durch.
wenn sie sich auf die aussagen ihres opas verlassen haben, haben sie keine vorsätzliche falsche angaben gemacht.
ich hoffe ich konnte weiterhelfen.
lg sicha

hallo,
Partner der Sache sind der neue Eigentümer lt. Grundbuch und der alte Eigentümer bzw. der /die Erben.
Ein Haus wird üblicherweise „wie es steht und geht“ verkauft. Eine Garantie wird ausgeschlossen. So sollte es jedenfalls im Notarvertrag stehen.
die evtl. Mängen der E-Installation sind somit Risiko des neuen Eigentümers.
Wenn er die Neuinstallation in Eigenleistung realisiert hat, wie will er denn den vorherigen, seiner Meinung nach schlechten Zustand,beweisen?
Es wird doch sicher bei der Besichtigung vor dem Kauf alles funktioniert haben, sonst hätte er sich doch vorher gemeldet.
Rat: auf keinen Fall zahlen
UND: Anwalt/ Notar befragen
Viel Glück, G

kel verkaufen wollen. Nach einiger Zeit

gab es einige Interessenten. Bei Angaben zum haus verliesen
wir uns auf die Angaben,die mein Opa zu Lebzeiten uns gemacht
hatte, unter anderem ging es um die Elektroleitungen,die laut
seiner Aussage 2002 erneuert wurden. Aufgrund dieser Aussage,
gingen wir davon aus,dass es richtig ist und gaben dieses beim
Hausverkauf auch an. Nun nach Abwicklung des Kaufvertrages
usw. erhielten wir einen Brief mit der Aufforderung ca. 5000
Euro an die Käufer zu zahlen, da wir vorsätzlich falsche
Angaben gemacht haben! Meine Frage ist nun: Müssen wir den
Schaden bezahlen, den die Käufer durch Eigenleistung behoben
haben? Oder sollen wir gegenhalten? schließlich ist es nicht
unserer Haus und wir hatten uns auf die Aussage meines Opas
verlassen? Desweiteren ist die Frage, muss mein Onkel,der sich
die ganze Zeit nicht um den hausverkauf interessiert hat,auch
die Hälfte bezahlen? Bitte um schnelle Hilfe und antwort…

ich weiß echt nicht mehr weiter…

Viele Grüße

Sabine

Erst einmal vielen Dank für die zahlreichen Antorten.

Also Erben waren mein Papa und mein Onkel. Allerdings hat mein Onkel sich komplett raus gehalten und keinen Finger krum gemacht.
Jedenfalls haben wir nun einen Anwalt eingeschaltet. So wie es aussieht,werden wir wohl um die Materialkosten nicht herum kommen. Allerdings bei den Eigenleistungen,welche der Käufer ebenfalls bezahlt haben möchte, ergeben sich einige unklarheiten und deuten mehr darauf hin,dass die Käufer von anfang an geplant hatten uns zu verklagen. Den das Haus wurde am 27. 10 dem Käufer übergeben. Und zwar Abends um 18 Uhr. Laut Angabe, wann wo welche Arbeiten durch geführt worden, steht dort, dass sie bereits am 27. 10, 5 Stunden Stemmarbeiten durch geführt haben. Also irgendwas ist gewaltig faul.
Das schlimmste ist eigentlich das die Käufer solnage nicht ruhe geben,bis sie geld bekommen haben. PLötzlich geht vielleicht dieses oder jenes nicht. Hoffen wir das besten,trotzdem vielen dank für Ihre Einschätzung!!!

Hallo,
mir Gewährleistungsrecht kenne ich mich leider nicht aus, sorry!