Moin moin,
wir sind 4 Eigentümer einer kleinen Wohnanlage.
Keiner möchte die Abrechnung machen.
Also Hausverwalter.
Wir haben p.a. etwa 16 bis 18 Rechnungen zu verbuchen.
Die Methode HV ist nicht Nachvolziehbar unnd definitiv Fehlerhaft.
Die wesentlich einfacher gestaltete Methode der ET will er ums verrecken nicht.
Dann könnten sie das ja auch selber machen.
Ich muß mich nach dem Gesetz richten.
Welchem gesetz für eine saubere Abrechnung?
Frage: ist der HV gesetzlich verpflichtet zu einer bestimmten für uns nicht nachvollziehbaren Abrechnung?
Oder, die ET sind sich einig, nach der von den ET gewünschten Verfahren?