Hausverwalterpflichten dem Mieter gegenüber

Hallo,
welche Pflichten hat der Hausverwalter dem Mieter gegenüber, 6 Fam.- Haus…
Der Hausverwalter kommt seinen Sorgfalts- und Aufsichtspflichten nicht nach.
So z.B.
– fehlende Blaue Tonne (Papier landet alles in der Mülltonne)
– fehlende zus. erforderliche 3. Mülltonne
– fehlender Feuerlöscher im Haus

Anregungen,Wünsche und Hinweise der Mieter nimmt er nicht an, lehnt er ab.
Aussage: Er ist nur gegenüber den Vermietern verpflichtet,
darf nach Anordnung eines Vermieters (wohnt im Haus) nicht mit den Mietern reden!!

Dieser Vermieter hat aber im gemeinschaftlichen Keller unter der Kellertreppe
seine eigene Mülltrennung, 3 Mülltonnen stehen (Glas- Papier- Kunststoffe aller Art).

Der Verwalter hat doch sicher auch die Interessen, Sauberkeit-Ordnung- Sicherheit usw. der Mieter
zu respektieren und sich darum zu kümmern,

Danke für Eure Hilfe :grinning:

mfg

lgk

Hallo,

was hindert dich daran direkt mit dem Vermieter zu kommunizieren, zumal er im selben Haus wohnt, wenn der Verwalter nicht mit dir redet?

Gruß
Christa

Nachtrag: es ist auch tatsächlich so, dass der Vermieter die Verwalterkosten trägt, die dürfen nicht auf den Mieter umgelegt werden, insofern wäre sogar die Anweisung an den Verwalter gerechtfertigt.

Dann vergiss doch den Verwalter.
Wende Dich an deinen Vermieter, der hat ja sicherlich auch Deinen Vertrag unterschrieben.

Verlange eine zusätzliche Tonne, wenn die vorh. nicht ausreichen sollten.
Oder wenn eine für Extra-Sammlung benötigt wird.

In der Regel haben die Vermieter gerade deswegen einen Verwalter eingesetzt, der ihnen alle lästigen Aufgaben abnimmt. Und damit die Mieter nicht wegen jeder Kleinigkeit sich an den Vermieter wenden. Dinge von denen auswärts wohnende Vermieter oft gar keine Ahnung haben.

Hier soll es gerade andersherum laufen? Na gut, dann wäre dein Vermieter zuständig !

Übrigens, ob der im Hause wohnende Vermieter 3 oder 10 eigene Tonnen hat, muss Dir egal sein. Das ist allein seine Sache (die Kosten kann er aber nicht umlegen !)
Du und die anderen Mieter habt nur Anspruch auf ausreichende Tonnen. Und wenn neue Tonnen für Extrasammlung von der Gemeinde bestimmt werden, so muss sich der Grundeigentümer kümmern.

Ob und wie viel Feuerlöscher vorhanden sein müssen, mag in der Bauordnung stehen. Sinnvoll sind sie im MFH allemal.
Übrigens, die Wartungskosten( alle 2 Jahre) tragt wieder ihr Mieter !

MfG
duck313

Das klingt nicht nach einem Hausverwalter.
Normalerweise wird ein Hausverwalter beauftragt, damit der Eigentümer mit dem Grundstück/den Mietern sowenig wie möglich zu tun hat.

Kann es sein, daß Du Hauverwalter mit Hausmeister verwechselst?

Wenn es im 6-Fam.-Haus keine Papiertonne(n) für die Mieter gibt und sich der Eigentümer/Vermieter auch auf ausdrücklichen Mieterwunsch nicht darum kümmert, dann hilft vielleicht ein Hinweis („petzen“!) an die Abfallwirtschaftsbetriebe (oder wie der Laden bei Dir heißt).

Mit Papiertonne würden die vorh. Restmülltonnen vielleicht ausreichen?

Im übrigen kann man das Altpapier auch zu öffentlichen Containern bringen - sofern vorhanden - als ganz persönlichen Recyclingsbeitrag, statt immer nach „Obrigkeit“ zu rufen.

Gruß
.

Wieviele Vermieter sind das denn?

Handelt es sich gar nicht um ein Mehrfamilienhaus, sondern um eine ET-Wohnungsanlage?
.

Erst mal gar keine, denn das hängt je nach Verwaltervertrag ab. je nach dem wie dieser gemacht ist hat er „nur“ das Gemeinschaftseigentum zu verwalten, nicht aber das Sondereigentum (in diesen Fall die Mietwohnung). Als Mieter hast du mit den Verwalter so keinerlei rechtliche Geschäftsbeziehung, diese Besteht nur zwischen Eigentümern und Verwalter. Wobei der Verwalter die Aufträge im Rahmen seines Vertrages der Eigentümer zu erfüllen hat.

Die Aufgaben werden bei der Jahresversammlung der Eigentümer besprochen und abgestimmt. Wenn es dort heißt keine weitere Mülltonne dann hat sich der Verwalter an den Ergebnis auch zu halten.

Hallo Zusammen,

Danke für die Hilfreichen Interessanten Antworten.

  • Meine Vermieterin wohnt nicht im Haus.
    Ich kommuniziere sehr viel mit ihr aber,
    sie ist bei den Eigentümerversammlungen in der Minderheit denn
    die anderen 2 VM und zusätzlich noch 2 Eigentümer (deren Wohnungen konstant leer stehen)
    haben sich zusammen geschlossen und sind daher bei Verhandlungen in der Mehrheit.

Diese 2 Eigentümer, Damen und Herren wohnen weiter weg haben die Interessenvollmacht dem im Haus
wohnenden VM (ein 1 Zi App. bewohnt er selbst, zus. vermietet er ein 1 Zi- App. mit 35m²) übertragen.

@ Gudrun
zu: Kann es sein, daß Du Hausverwalter mit Hausmeister verwechselst?
Nein,
- wir haben einen Hausverwalter der sich rein um nichts kümmert, da die
anfallenden Arbeiten nur von dem einem im Haus wohnenden Eigentümer und Vermieter
beauftragt und koordiniert werden. Der VW übernimmt nur die Bezahlung der anfallenden Kosten.

      -   zus. haben wir einen Hausmeister, der aber nur für die 14 tägige Reinigung des Treppenhauses und
          das 14 tägige Rasenmähen zuständig ist.   Im Herbst schneider er noch die Sträucher.
         Dass war´s dann mit dem Hausmeister.  

– Handelt es sich gar nicht um ein Mehrfamilienhaus, sondern um eine ET-Wohnungsanlage?
Es handelt sich um eine ET- Wohnanlage.

Wie erwähnt

  • bringe ich mein Papier, Glas usw. IMMER zum Weststoffhof (ist ja auch ein gutes Kommunikationscenter).

  • hat dieser eine Vermieter entschieden,
    es ist kein Feuerlöscher erforderlich
    und der VW hält sich an diese Ansage.

Ja, dann lasse ich es laufen wie bisher.
Beschwerden auf den Behörden bringen nichts und warum soll ich mich weiter selbst nerven.

Ich trage meinen Teil zur Müllvermeidung - Trennung usw. bei und bringe weiter alles zum Wertstoffhof.

Nochmals Danke, Servus und
eine schöne Zeit. :smiley:

Bone