Hausverwaltung Ärger

Hallo. Ich brauch mal wieder euren Rat. Liege seit längerer Zeit im Klinsch mit der Hausverwaltung. Man verweigert die Herausgabe der Adresse des Vermieters., obwohl es Urteile dazu gibt.
An das Grundstücksamt möchte ich mich nicht wenden. Ein Anwalt ist eingeschaltet… Aber es ist Wochende.
Die Hausverwaltung hat ebenfalls ein Anwalt eingeschaltet

Die Hausverwaltung schrieb meinen Anwalt das man sich bzgl der Adresse des Vermieters an den Anwalt wenden sollte. Der Anwalt der Vermieterin wiederum schreibt das der Vermieter nicht benannt werden möchte, der Ansprechpartner sei die Hausverwaltung, es würde sich hier um ein sog. Prozessstandschafter handeln.
Im Mietvertrag selbst steht der Vermieter mit Namen und der Vertrag wurde in Vertretung mit einer alten Hausverwaltung abgeschlossen.
Nun schreibt mein Anwalt mir wieder, das der gegnerische Anwalt erklärt habe, er würde auch die Vermieter vertreten, im Mietvertrag wäre aber der Vermieter eingetragen… Was soll uns das sagen, schreibt er weiter. Er bleibe dabei das die Verwaltung verpflichtet sei, den Namen usw vom Vermieter raus zu geben. Der Kollege würde von Prozessstandschaft sprechen. Dieses gäbe es aber nur auf Kläger, nicht Beklagtenseite.
Kann mir das jemand mal auf deutsch erklären und auch was ich davon halten soll.?

Vor 2 Jahren zog ich in meine Wohnung und bezahlte Kaution. Erst mit Wechsel der neuen Hausverwaltung habe ich mal ein Nachweis darüber verlangt. Mir wurde prompt frech mitgeteilt, daß die alte Hausverwaltung das Sparbuch aufgelöst hatte und ich sollte ein neues eröffnen. Das habe ich nicht eingesehen. Ich bezweifle auch das es zuvor ein Sparbuch gab. Mein Anwalt sprach von Veruntreuung wenn dieses Geld nicht angelegt wird. Nun hat die neue Hausverwaltung ein Sparbuch eröffnet, aber - auch wenn es nicht viel ist-fehlen die Zinsen für 2 Jahre! Nun schreibt der Anwalt das es nicht ausreichend sei, das die Hausverwaltung das angelegt hätte. Das hätte der Vermieter tun müssen. Und er könne nicht abschätzen was geschieht wenn die Hausverwaltung erneut wechseln sollte?!
Wäre für Erklärungen dankbar.

Wer ist denn Dein Vertragspartner („Dein Vermieter“)? Die Hausverwaltung? Dann hast Du ja deren Adresse.

Oder ist der Vertragspartner jemand anderes? Wie dem auch immer sei: Ich wette, der Vertragspartner und dessen Adresse steht in Deinem Mietvertrag. Was steht dort?

Ohne ladungsfähige Adresse?

Das geht in meinen Augen gar nicht. (IANAL).

Bei den aktuellen Zinsen wäre mir das den Aufwand für den Anwalt und den Ärger definitiv nicht wert.

Das kann ich nachvollziehen. Aber warum fragst Du im Forum, wenn bereits ein Rechtsanwalt involviert ist?

Sebastian

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Stand eigentlich schon im UP:

Stimmt. Erst lesen (alles), dann schreiben.

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Fuer ein sicheres Sparbuch (Kaution muss sicher angelegt werden) gibt es wieviel Zinsen? 0,01 Prozent auf 1000 Euro sind 10 Cent, das Abheften von dem Zettel ist schon teurer.

Wozu stellst du nur Fragen wenn du anscheinend nicht lesen kannst und nur nutzlose Kommentar ablässt.

Das ist so meine Gewohnheit.

Das kann in der Tat Dein Anwalt am besten. Oder?

Wenn die Hausverwaltung nicht Vertragspartner ist, dann ist das Sparbuch „woanders“ und Du hast mehr Ärger es zurück zu bekommen.

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…jeden nur beleidigen willst, der dir zu helfen versucht? Glaubst du wirklich, dass man dir dann mit besonders viel Mühe seine Zeit opfert?

Vielleicht solltest du mal kurz darüber nachdenken, was www eigentlich ist.