Ich bin Eigentümer von einer Wohnung aber es gibt noch andere Eigentümer im Haus.
Es gibt seit längerem schon Ungerheimtheiten Seitens der Hausverwaltung.
Im Zivil Process wurde die Hausverwaltung zb. Beim Gericht eingbracht Betriebskostenüberprüfung und einiges mehr da eigentlich nichts stimmt, weder die Vorschreibung noch Ihre Leistungen. (Hat zb Leistungen von einem Subnunternehmer wie Reinigung oder Schneeräumung) die gar nicht stattfindet oder nur mangelhaft.
Dann hat sie noch zahlreiche Pflichtverletzungen, es gibt keine ordentliche Langfassung der Abrechung keine Belege, keinen Kontoauszug das muss alles über den Anwalt angeforedert werden und auch dann bekommt man noch nicht alles.
Ebenso decken sich die tatsächlichen Betriebskosten Strom, Wasser nicht mit Ihren Aufstellung wird einfach paar 100 euro aufgerundet, es gibt irgendwelche Scheinbeträge am Kontauszug der Bank die auf der Langfassung zb gar nicht aufscheinen und vieles mehr.
Ich hätte die Hausverwaltung nun gerne angezeigt, da das alles nicht nur Zivil rechtlich auch strafrechtlich meiner Meinung nicht mit rechten Dingen zu geht.
Soll man einfach eine normale Strafanzeige bei der Staatsawaltschaft machen, und halt ein paar Gründe nennen oder überhaupt gleich die Anwaltsbriefe mit den Pflichtverletzungen beilegen?
Danke für die Info
Lg
L&M