Hausverwaltung beseitigt Mängel in Wohnung und Haus nicht - Mietminderung?

Guten Tag,
mit Übergabe einer Wohnung wurde zwischen Mieter und Hausverwaltung die Beseitigung von bestehenden Mängeln (div. große offene Fliesenfugen im Badezimmer, an mehreren Stellen offene Gummiverdichtung zwischen Wand und Badewannenrand sodass Wasser eintreten kann, Abplatzungen im Türklinkenbereich) schriftlich vereinbart. Nach fast einem Jahr ist diese Mängelbeseitigung trotz mehrfacher „Erinnerung“ nicht erfolgt. Die Hausverwaltung beruft sich strikt auf Gewährleistungsrechte gegenüber dem Bauträger (Sanierung des Hauses ist ca. 4 Jahre her), welcher nach Aussage der Hausverwaltung die Mängelbeseitigung, aus den Mietern unbekannten Gründen, ablehnt.

Ein weiterer Grund für Unmut ist, dass der Hausverwaltung schon mehrfach und über einen langen Zeitraum hinweg (ca. 1 Jahr) durch verschiedene Mieter des Hauses mitgeteilt worden ist, dass die Bewegungsmelder für das Licht im Treppenhaus fehleingestellt sind. So brennt während der Nachtstunden fast unentwegt aus völlig unklarer Ursache das Treppenhauslicht (5 Etagen á 2 Leuchten mit hoher Wattzahl).

Auf ein Schreiben der Mietergemeinschaft im November wurde bis heute nicht reagiert.

Welche Möglichkeiten haben die Mieter um die Mängelbeseitigung voranzutreiben?
Sind die Mieter verpflichtet die Stromkosten für das Treppenhauslicht im Rahmen der Betriebskostenabrechnung zu bezahlen, obwohl sie diese nicht verursacht haben?
Könnte man als Druckmittel eine Mietminderung in Betracht ziehen?

Danke und viele Grüße.

Hallo

Die Hausverwaltung beruft sich strikt auf Gewährleistungsrechte gegenüber dem Bauträger (Sanierung des Hauses ist ca. 4 Jahre her), welcher nach Aussage der Hausverwaltung die Mängelbeseitigung, aus den Mietern unbekannten Gründen, ablehnt.

Der Bauträger muss den Mieter nicht interessieren. Der Mieter hat einen Anspruch gegen den Vermieter, und der hat dafür zu sorgen, dass Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter eingehalten wird. Der Vermieter kann sich ja dann an den Bauträger zwecks Schadenersatz wenden, aber das ist keine Sache zwischen Mieter und Vermieter.

Auf ein Schreiben der Mietergemeinschaft im November wurde bis heute nicht reagiert.

Welche Möglichkeiten haben die Mieter um die Mängelbeseitigung voranzutreiben?

Ich als Mietergemeinschaft würde dem Vermieter per Einwurfeinschreiben mitteilen, dass ab einem Termin in ca. 4 Wochen nur noch 10 % des Stroms für die Treppenhausbeleuchtung bezahlt werden, falls bis dahin dem Mangel nicht abgeholfen wurde, da mindestens 90 % des Stroms verschleudert werden.

Ferner würde ich eine Mietminderung wegen der die Nachtruhe störenden Beleuchtung (oder kann sie nicht stören?) und der anderen Dinge ankündigen, auch mit konkretem Termin. Allerdings würde ich mich noch genau schlau machen, wie hoch die Mietminderung ausfallen darf. Vielleicht beim Mieterverein. Einer der Mieter wird doch wohl im Mieterverein sein, oder einen Rechtsschutz haben?

Viele Grüße

Hallo!

man muss bei Mängeln und der „Nichtbeseitigung“ eben Druck machen !

dazu dient die Mietminderung. Sie soll den Mangel der Mietsache in Geld ausgleichen und schafft so auch gleichzeitig einen Anreiz für den Vermieter den Mangel abzustellen,damit er wieder volle Miete bekommt.
So das angedachte Ideal !

es ist völlig egal,wer letztlich einen Baumangel nachbessern muss. Verantwortlich ist nur der Vermieter gegenüber dem Mieter.

Nur was wäre hier angemessen als Minderung ?  der Wohnwert ist doch nahezu Null gemindert,weil man das Bad normal nutzen kann. Ob Wasser hinter die Fliesen oder Wanne dringt ist egal, den Folgeschaden trägt ja der Vermieter !
Verschimmelt es dort,dann kann man noch mehr mindern !

Treppenlicht?

Wenn es schon ein nutzungsabhängiges Licht gibt, dann muss es auch funktionieren. Also muss es repariert werden.
Auch weil die Kosten unnötig erhöht werden.  Und Strom sparen wollte man ja,sonst hätte man keine Bewegungsmelder eingebaut und die 3-Minuten-Lichttaster dringelassen.
Grundsätzlich kann man den Mehraufwand an Allgemeinstrom als Schadenersatz zurück verlangen.
Dann rechnet mal schön.

Im MFH kann man nicht mal Eigenvornahme einer Reparatur vornehmen und dann von Miete abziehen,weil man ja alle Mieter unter einen Hut kriegen müsste,damit jeder einen Teil Miete abzieht.

mfG
duck313

Hallo!

Störende Nachtruhe wegen brennender Treppenhausbeleuchtung kann man nur anführen wenn auch im Treppenhaus Betten aufgestellt sind.
Ist häufig nicht der Fall.
Muss man im Einzelfall prüfen !

mfG
duck313

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Zunächst ist es wichtig zu wissen, wer ist Vertragspartner. Die Hausverwaltung, weil sie eigene Immobilien verwaltet oder ein Dritter. Die Mietminderung muss gegenüber dem Eigentümer geltend gemacht werden, wobei es sein kann, dass die Hausverwaltung ihn vertritt. Da die Mängel ja schriftlich festgehalten sind, sind Sie eigentlich auf der sichern Seite. Es gibt zahlreiche Literatur zur Höhe der Mietminderung von den Mietervereinen. Ich denke 5 % wären angemessen. Die Minderung gilt solange, bis der Mangel behoben wurde. Das Treppenhauslicht ist in der Regel nach der Betriebskostenverordnung (BetrKV) umlagefähig, wenn es vereinbart wurde. Siehe § 2, Nr. 11.

Vielen Dank für die Antwort! Der Mieter ist der Ansicht das der Wohnwert des Badezimmers gemindert ist, da es sich um eine Wohnung mit -gehobener- Ausstattung handelt und da Fliesen mit fast 1 cm offener Fuge nicht wirklich ansehnlich sind.

Das sich die Berechnung / Aufströselung der anteiligen Allgemeinkosten für den Mieter schwierig gestaltet ist klar, aber es kann doch nicht sein, dass der Mieter auf den Kosten sitzen bleibt? Steht einem der Mieterschutzbund in so einem Falle bei?
Danke!

Vielen Dank für die Antworten! Man ist ja eigentlich immer bemüht, alle Probleme gütlich zu klären aber am Ende wird in diesem Fall kein Weg an einer Mitgliedschaft beim Mieterschutzbund vorbeiführen. Ist nur die Frage, ob dieser jetzt (noch) einspringt?

Vielen Dank für die Antwort. Die Hausverwaltung vertritt in diesem Fall den Eigentümer.

Die Umlage der Kosten für das Treppenhauslicht ist natürlich im Mietvertrag vereinbart, aber die immensen Mehrkosten können doch nicht zu Lasten der Mieter gehen, oder?