Guten Tag,
mit Übergabe einer Wohnung wurde zwischen Mieter und Hausverwaltung die Beseitigung von bestehenden Mängeln (div. große offene Fliesenfugen im Badezimmer, an mehreren Stellen offene Gummiverdichtung zwischen Wand und Badewannenrand sodass Wasser eintreten kann, Abplatzungen im Türklinkenbereich) schriftlich vereinbart. Nach fast einem Jahr ist diese Mängelbeseitigung trotz mehrfacher „Erinnerung“ nicht erfolgt. Die Hausverwaltung beruft sich strikt auf Gewährleistungsrechte gegenüber dem Bauträger (Sanierung des Hauses ist ca. 4 Jahre her), welcher nach Aussage der Hausverwaltung die Mängelbeseitigung, aus den Mietern unbekannten Gründen, ablehnt.
Ein weiterer Grund für Unmut ist, dass der Hausverwaltung schon mehrfach und über einen langen Zeitraum hinweg (ca. 1 Jahr) durch verschiedene Mieter des Hauses mitgeteilt worden ist, dass die Bewegungsmelder für das Licht im Treppenhaus fehleingestellt sind. So brennt während der Nachtstunden fast unentwegt aus völlig unklarer Ursache das Treppenhauslicht (5 Etagen á 2 Leuchten mit hoher Wattzahl).
Auf ein Schreiben der Mietergemeinschaft im November wurde bis heute nicht reagiert.
Welche Möglichkeiten haben die Mieter um die Mängelbeseitigung voranzutreiben?
Sind die Mieter verpflichtet die Stromkosten für das Treppenhauslicht im Rahmen der Betriebskostenabrechnung zu bezahlen, obwohl sie diese nicht verursacht haben?
Könnte man als Druckmittel eine Mietminderung in Betracht ziehen?
Danke und viele Grüße.