Hausverwaltung Eigentumswohnung Auskunft

Hallo und einen schönen guten Tag.

Ich habe als Eigentümer einer Wohnung meine Hausverwaltung angeschrieben und
um Auskunft gebeten wieviel Geld monatlich gezahlt wird und für welche Aufgaben der „Hausmeister“, der vor allem im Sommer mehr in seinem Schrebergarten ist als in unserer Hausanlage. Darauf hin kam die Antwort.
Er bekommt eine Pauschale. Also keine Genaue Zahl über die Ausgaben und auch keine über die von ihm zu erledigenden Arbeiten. Dazu muss noch gesagt werden. Dieser „Hausmeister“ lässt sich fast jeden einzelnen Handgriff bezahlen.

Nun die Frage: Ist die Verwaltung nicht verpflichtet mir Auskunft darüber zu geben?
( Die Ausgaben für die Anlage werden in den Abrechnungen lediglich zusammengefasst. )

Vielen Dank und ein schönes Osterfest,
Rainer

Hallo,
Du koenntest zur Bezahlung desHausmeisters kostenpflichtige Kopien zu Teilen der Anrechnung anfordern, oder Einsicht in die Unterlagen bei der Hausverwaltung nehmen, zu der Zeit, die sie anbietet. Zu den Aufgaben des Hausmeisters sollte es einen Beschluss der WEG Eigentuemer geben.

Ich würde das Thema bei der nächsten WEG-Versammlung auf die Tagesordnung setzen lassen. Außerdem könnte man beim Verwaltungsbeirat nachfragen.

vnA

Die Aussagen widersprechen sich leider. Einerseits soll der Hausmeister eine Pauschale bekommen und auf der anderen Seite lässt er sich jeden Handgriff bezahlen? Das passt leider nicht zusammen. Meinst Du eventuell, dass er sich Auslagen erstatten lässt? Ein Blick in die Regelungen/Protokolle der ETG sollte Klarheit bringen.

Eine vernünftige Hausverwaltung erstellt einen Aufgabenkatalog und läßt mehrere Dienstleister auf der Basis Angebote abgeben. Die ETV stimmt dann über den Abschluß des Vertrages mit einem der Anbieter ab, nicht aber über den Inhalt des Vertrages. Wenn dem so wäre, müßte bei jeder Änderung wieder die ETV abstimmen, was nicht praktikabel ist.

Natürlich kann jeder interessierte Eigentümer einen Blick den Aufgabenkatalog werfen und natürlich können auf Wunsch der Eigentümer später auch zusätzliche Aufgaben in den Katalog aufgenommen werden (wenn sich z.B. herausstellt, daß die Reinigung des Gehweges im Herbst öfter als einmal in der Woche nötig ist).

Hallo,

woher weißt Du das, wenn Du keine Unterlagen über die Aufgaben des Hausmeisters und die Ausgaben hast?

Ansonsten ist es nicht unüblich, daß der Hausmeister für die Verrichtung der Arbeiten, die im Aufgabenkatalog stehen, der Bestandteil des Vertrages ist, zwar pauschal bezahlt wird, aber für zusätzliche Aufträge auch zusätzliches Geld haben will.

Gruß
C.