Hallo,
zu diesem Thema weiß ich:
Hausverwaltungen schließen Rahmenverträge mit Gasanbietern ab.
In diesen Verträgen ist u.a. festgelegt, dass im Gaspreis eine Servicepauschale zugunsten des Hausverwalters und des Gaslieferanten enthalten ist. Der Service besteht aus „Abrechnungsunterstützung“ seitens der Gasfirma für den Hausverwalter.
Kurios dabei ist: Zahlen muss das der Gasverbraucher über den erhöhten Gaspreis in seiner Heizungsabrechnung, denn er zahlt nicht nur das Gas,
sondern auch den extra Abrechnungs-Service für die Hausverwaltung,
ohne dass die Verbraucher (Bewohner) das wissen.
Das Geschäftsmodell ist so alt nicht, aber pfiffig, weil hier zusätzlich Geld zu Lasten der Mieter/Eigentümer verdient wird, was eigentlich von der Hausverwaltung als „Abrechnungsleistung“ schon in der Jahresabrechnung auch kostenseitig enthalten ist.
Rahmenverträge machen m. E. Sinn, wenn alle Parteien, also auch Mieter und Eigentümer einen Preisvorteil davon haben. Die Rahmenverträge
sind immer unbekannt bei Verbrauchern, obwohl es diese betrifft.
Bieher sieht es so aus, als wären nur die Hausverwalter und Gaslieferanten
die Profiteure dieser Art von Rahmenverträge. Die Verbraucher zahlen das brav über Heizkostenabrechnung.
Ich weiss nicht, ob der Hausverwalter in seiner Heizungsabrechnung für
Mieter/Eigentümer (zugunsten der Transparenz) den Gaspreis zweiteilen
muss: Den Gaspreis und die darin enthaltene „Servicepauschale“.
Wäre das so, könnten m. E. Gasverbraucher darauf drängen, nur noch den
reinen Gaspreis zu zahlen, da die Systemänderung der Abrechnung
nie mitgeteilt wurde.
Ich bitte um Beiträge, falls ein Forenmitglied dazu mehr weiß .
Vielen Dank.
Torben