Hallo zusammen,
ich bin Wohnungseigentümer von einer Wohneinheit. In unserem Haus gibt es einschl. mir 12 Wohneinheiten.
Ein Wohnungseigentümer führt seit Jahren schon die Hausverwaltung in unserer Eigentümergemeischaft durch. Dieser wird jährlich neu benannt, da die Wohngemeinschaft bisher nie einen Vertrag aufgesetzt oder es extern vergeben hatte. Sprich Erfahrungen damit sind gleich 0. Mit der Umsetzung und Leistung bin ich absolut nicht zufrieden und genauso wenig begeistert, dass es ein Eigentümer ohne jegliche Rahmenbedingungen, auch noch tollpatschig, durchführt … Da einige Eigentümer sich seit Jahren kennen, kann ich als einzelne Partei (auch nach Flächengröße) da aber leider nicht viel Unternehmen.
Jetzt speziell zu meiner Frage, die Hausverwaltung erhält insg. etwas über 2 TEUR ohne ausgewiesener Mwst etc. durch die 12 Parteien jährlich bzw. monatlich hochgerechnet aufs Jahr. Ich weiss, so gesehen ist es ein schnäppchen aber ohne jegliche Leistung ist es mir trotzdem zu viel.
Läuft diese Bezahlung bzw. diese Tätigkeit, da wir keine separate Rechnung dafür schreiben, unter Schwarzarbeit?
Falls ja, wären mir Urteile oder gesetzliche Paragraphen sehr hilfreich.
Vielleicht kann ich so ja die Eigentümer dazu bringen da mal darüber nachzudenken.
Vielen Dank schonmal fürs durchlesen :).