Guten Tag,
wir nehmen folgende Situation an:
Mr.X wohnt in einem Wohn - und Geschäftshaus zur Miete. (13 Parteien)
Das Gebäude wurde 2008 fertig gestellt.
Es gibt in dem Haus einen seperaten Müllraum in dem lt.
Hausverwaltung/Hausordnung und Mietvertrag die Restmülltonnen und
die Gelben Säcke gelagert werden sollen. (bis zur Abholung durch die
Entsorgungsbetriebe)
Der Raum ist direkt vom Treppenhaus und von draußen durch
abschließbare Türen zugänglich.
Der Müllraum verfügt über eine (zu) kleine Abluftanlage. Dadurch
stinkt es vermehrt in diesem Raum da er ja die meiste Zeit auch
geschlossen ist.Nun im Sommer sind auch Fliegen da.
Der Hausmeister ist dadurch nicht mehr in der Lage dort sauber zu
machen.
Nun kommt die Hausverwaltung auf eine „grandiose“ Idee:
Jeder Mieter soll seine Mülltonne auf seinen gemieteten Stellplatz in
der Tiefgarage stellen.
Also kann dies von der Hausverwaltung verlang werden ?
Die hauseigene Tiefgarage ist unter 100m² groß und fast vollständig
vermietet, aber nicht jeder Wohnungsmieter hat einen Stellplatz.
Die Argumente die dagegen sprechen KÖNNTEN sind:
-wäre es schlichtweg Zweckentfremdung, da eine TG für Fahrzeuge
gedacht ist? Die Mieter (auch Mr.X) habe einen EXTRA
Mietvertrag für die TG in dem auch festgeleft wurde dass eine TG für
die Abstellung von Fahrzeugen dient.
-Ist es vorstellbar dass die Abfalllagerung in der TG
gegen die Brandschutzverordnung verstoßt? (Das Beispielshaus befindet sich in Baden-Württemberg)
Hat jemand ein Ähnliches Bsp. ? Vll. sogar eine Rechtssprechung/Gesetz das die hier geschilderte Situation regelt ?
Vielen Danke für das aufmerksame Lesen und vorab auch für eure
konstruktiven Antworten.
Viele Grüße
Support81