Hallo,
der Vor- und gleichermaßen der Nachteil eines Immobilienerwerbs ist, daß die Vertragsparteien persönlich oder in Form von Vertretern beim Notar auflaufen müssen und dortselbst einen schriftlichen Kaufvertrag unterzeichnen. Nachteil, weil das einen Haufen Geld kostet, Vorteil, weil man alles nachlesen kann und die Notare in aller Regel auch Formulierungen wählen, die nicht nur rechtssicher, sondern auch für Laien verständlich sind. Insofern kann die Antwort auf Deine Frage nur lauten:
Schau’ in den Vertrag; dort ist genau geregelt, wer ab wann die Rechte und Pflichten inne hat - nicht nur, aber insbesondere in Bezug auf das Verhältnis zum Verwalter bzw. zur Eigentümergemeinschaft.
In der Regel wird es so geregelt, daß Nachzahlungen und Erstattungen bis zum Datum des Eigentumsübergangs dem Verkäufer zufallen und danach dem Käufer. Und weil die Abrechnungen nur höchst selten zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs abgegrenzt werden, findet sich im entsprechenden Absatz in der Regel eine Formulierung wie diese:
Die sich ergebenden Beträge sind dabei gleichmäßig auf die einzelnen Monate zu verteilen, wenn sich nicht feststellen läßt, für welchen Zeitraum eine Nachzahlung oder Gutschrift
erfolgt.
Aber wie gesagt: für Euch gilt, daß nur Euer Vertrag gilt. Also suchen und durchlesen.
Gruß
C.