[HB] gibt's Konto für 'Wareneingang ohne Rechnung'

Hi an Alle,

folgender Sachverhalt:

welches Konto nimmt man zum Bebuchen eines Wareneingangs, wenn die Rechnung dafür noch nicht da ist?
Grund für diese Bebuchung ist die korrekte Abstimmung mit dem Lagerbestand. Ohne diese Buchung würde die Buchhaltung nicht stimmen, da im Lagerbestand der Wareneingang bereits berücksichtigt ist.
Buchungssatz im SKR 04.

Danke vorab.
SG vom wicht

hi,

das kommt darauf an, was man bucht. scheinbar handelt es sich um eine
kalkulatorische buchung. dann kann man durchaus schon wareneinkauf an
kreditor buchen. für die steuer- oder handelsbilanz allerdings nicht,
weil die buchung gg. GOB verstoßen würde. vielleicht vergißt ja der
lieferant auch eine rechnung zu stellen.

wenn es eine buchhaltung für alles sein soll, würde ich das nicht
buchen und die differenz zwischen lagerbestand und buchungskonten
außerhalb der BWA & Co. erklären.

mfg vom

showbee

Grund für die Buchung ist im Prinzip die Abgrenzung zwischen Lagererfassung und Buchhaltung.
Die Ware ist im September eingegangen, die Rechnung kommt aber vermutlich erst im Oktober. Wenn man diese Differenz jetzt nicht erfassen würde, würde man das durch die Bücher die nächsten Monate mitschleppen. Grund für den Einsatz der Buchung ist zu sehen, was an Ware bereits da ist, für die aber noch die Rechnung fehlt.
In dem Unternehmen gibt es jeden Monat solche Posten. Wenn man das immer außerhalb der Buchhaltung erklären würde, würde die Buchhaltung nie stimmen (im Vergleich zur Lagererfassung).

Irgendjemand meinte mal, es gebe sowas wie ein Konto „Waren ohne Rechnung“ oder „Ware unterwegs“.
Ist das bekannt?

Gegen welchen Grundstatz der GOB würde da verstoßen werden?

Danke

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Wenn man
das immer außerhalb der Buchhaltung erklären würde, würde die
Buchhaltung nie stimmen (im Vergleich zur Lagererfassung).

Hallo,

das ist die Crux! Buchhaltung macht man für viele Zwecke. Diese Zwecke kommen sich ins gehege. Entweder man folgt nun einem Zweck oder man muss Buchhaltungen trennen. Es kommt nicht selten vor, das Unternehmen eine Buchhaltung nach Handelsrecht (oder IAS) haben, eine Buchhaltung für die Steuer und eine Buchhaltung fürs Controlling.

Lagerwirtschaft ist genauso wie OPOS Buchhaltung erstmal im Grunde konträr zur Buchhaltung nach Steuer- und Handelsrecht.

Frage: Will man es genau oder billig? Genau, dann muss man 2 verschiedene Buchhaltungskreise einrichten. Billig, dann muss man auf Genauigkeiten verzichten und sich mit Erklärungen zu Differenzen zufrieden geben.

Wenn man nun eine Controlling-Buchhaltung einrichtet, kann man allerhand wilde Sachen buchen, die man in einer steuerlichen Buchhaltung besser nicht macht. Kalkulatorische Kosten sind da nur eines, das besagte „Wareneinkauf, Rechnung folgt“ ein anderes.

Gruß vom

showbee

Sevus,

„Ware unterwegs“ ist was anderes: Nämlich Ware, die bereits mir gehört, aber noch nicht eingelagert ist, ergo nicht zum zählbaren Inventurbestand gehört, wenn ich sie z.B. FOB geliefert kriege.

In der WaWi ist es grundsätzlich richtig, die Ware zu dem Wert einzulagern, zu dem ich sie beauftragt und ggf. den Auftrag bestätigt bekommen habe. Wegen der Warenwirtschaft sowieso, aber auch wegen der FiBu: Ich habe die Ware im Bestand, sie ist zu Anschaffungskosten zu bewerten, auch wenn ich noch keinen Zettel dazu habe. Grundsätzlich entsteht ja auch bereits die Verbindlichkeit in dieser Höhe, wenn ich die Lieferung annehme. Bei permanenter LiFo-Erfassung würde die in der Zwischenzeit schon eingesetzte Ware falsch (nämlich mit dem EK der letzten Lieferung, oder gar mit dem des letzten Inventurbestandes) bewertet, wenn der Wareneingang nicht verbucht wird.

Problem dabei liegt auf der Ebene Beleg: Ich kenne keine Rechnungsnummer dazu, und ich darf ohne ordentliche Rechnung keine Vorsteuer abziehen.

Technisch wäre es möglich, die Ware wie einen Import „ohne USt“ reinzunehmen, den Vorgang dann bei Vorliegen der Rechnung zu stornieren und konform mit der Rechnung neu einzubuchen. Ob man das klassisch „per Kreditor an Wareneingang“ storniert, oder mit Generalumkehr (= negativen Vorzeichen) arbeitet, hängt davon ab, wie hoch der Betrag ist, und ob er in andere Auswertungen reinläuft, die z.B. mit Haben-Summe pro Lieferant arbeiten, die durch ein klassisches buchhalterisches Storno aufgeblasen würde und die „Generalumkehr“ erfordert.

Schöne Grüße

MM

Vielen Dank Euch allen, Ihr habt mir schon weitergeholfen.

Werde es jetzt so machen, wie Martin es vorgeschlagen hat. Ich hab ja den EK-Wert, und den nehm ich auf ein extra Konto (natürlich netto). Wenn dann die Rechnung kommt, buch ich mit Generalumkehr wieder aus.

Und was mach ich, wenn kein Beleg kommen sollte?

Du aktivierst die Ware normal wie immer. Dazu passivierst Du in eine Rückstellung nach § 249 I HGB, wegen Erfüllungsrückstand. Wenn der Erfüllungsrückstand entfallen ist, löst du die R. erfolgswirksam wieder auf.