Sevus,
„Ware unterwegs“ ist was anderes: Nämlich Ware, die bereits mir gehört, aber noch nicht eingelagert ist, ergo nicht zum zählbaren Inventurbestand gehört, wenn ich sie z.B. FOB geliefert kriege.
In der WaWi ist es grundsätzlich richtig, die Ware zu dem Wert einzulagern, zu dem ich sie beauftragt und ggf. den Auftrag bestätigt bekommen habe. Wegen der Warenwirtschaft sowieso, aber auch wegen der FiBu: Ich habe die Ware im Bestand, sie ist zu Anschaffungskosten zu bewerten, auch wenn ich noch keinen Zettel dazu habe. Grundsätzlich entsteht ja auch bereits die Verbindlichkeit in dieser Höhe, wenn ich die Lieferung annehme. Bei permanenter LiFo-Erfassung würde die in der Zwischenzeit schon eingesetzte Ware falsch (nämlich mit dem EK der letzten Lieferung, oder gar mit dem des letzten Inventurbestandes) bewertet, wenn der Wareneingang nicht verbucht wird.
Problem dabei liegt auf der Ebene Beleg: Ich kenne keine Rechnungsnummer dazu, und ich darf ohne ordentliche Rechnung keine Vorsteuer abziehen.
Technisch wäre es möglich, die Ware wie einen Import „ohne USt“ reinzunehmen, den Vorgang dann bei Vorliegen der Rechnung zu stornieren und konform mit der Rechnung neu einzubuchen. Ob man das klassisch „per Kreditor an Wareneingang“ storniert, oder mit Generalumkehr (= negativen Vorzeichen) arbeitet, hängt davon ab, wie hoch der Betrag ist, und ob er in andere Auswertungen reinläuft, die z.B. mit Haben-Summe pro Lieferant arbeiten, die durch ein klassisches buchhalterisches Storno aufgeblasen würde und die „Generalumkehr“ erfordert.
Schöne Grüße
MM