Servus,
das ist vom Kontenrahmen ganz unabhängig. Das Schild ist ein abnutzbares Wirtschaftsgut des Anlagevermögens, und es wird überhaupt erst durch die Montage nutzbar. Die Montage gehört damit zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten, und das Ganze ist im Anlagevermögen zu aktivieren.
Wohin man das packt, hängt davon ab, wie umfangreich das Anlagevermögen ist und wie differenziert es bisher gegliedert ist. Wenn es z.B. insgesamt fünfzehn Wirtschaftsgüter im Anlagevermögen gibt, und alle stehen entweder auf dem Konto „Kraftfahrzeuge“ oder auf dem Konto „Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung“, dann wird das Schild unter sonstige BGA aktiviert und gut ist.
Wenn das Anlagevermögen differenzierter ausgewiesen ist, tät ich so ein Schild als „sonstige bauliche Anlage“ klassifizieren.
Schöne Grüße
MM