Hecke + Nachbarrecht

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bezüglich Hecke und Nachbarrecht. Wir haben gebaut und jetzt möchten die Einfriedung des Gartens mittels einer Hecke machen. Laut Bebauungsplan ist eine Hecke mit bis zu 1,5 meter Höhe zugelassen. Nun wir haben bedauerlicherweise kein gutes Verhältins mit dem Nachbar und das Grundstück ist zu klein um eine Hecke zu pflanzen damit ich auf meinem Grundstück sie schneiden kann.
Meine Frage lautet: kann der Nachbar mir (eventuell in der Zukunft) den Zugang zu seinem Garten verweigern um meine Hecke zu schneiden? Ich habe gehört, dass es in einem Fall, der Besitzer der Hecke nur durch den Gärtner die Hecke schneiden durfte? Ist es zulässig?

Danke im Voraus.

Hallo,

Nachbarschaftsrecht ist weitestgehend Ländersache (insbesondere über die jeweilige Bauordnung und begleitende Vorschriften). Ohne Nennung des Bundeslandes ist also eine zielführende Beantwortung der Frage nicht möglich.

Gruß
C.

Hallo C.

das Land ist BW

Grüße,
drake72

Hallo,

Stimmt. Und den genannten Bebauungsplan sollte man kennen.

Gruss
Jörg Zabel

http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=NachbG+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true
da hast Du alles was Du dazu und noch mehr im Nachbarschaftsrecht, wissen mußt.
Wobei ich mich aber schon frage ob´s denn nun unbedingt ´ne Hecke sein muss, für die zum schneiden zwingend Nachbars Grundstück in Anspruch genommen werden muss. Da muss man sich dann nicht wundern wenn sich das ehehin schon achlechte Verhältnis noch weiter verschlechtert. ramses90

Danke für die Nachricht.
Viele Grüße,
Drake72

Nein. Er kann sogar von dir verlangen das sie zurückgeschnitten wird, wenn sie störend in seinen Grund überwächst.
Aber er kann nicht verlangen das nicht Du sondern nur ein Gärtner das machen darf. Über die Häufigkeit kann man sich streiten. Also monatlich geht sicher nicht, weder selbst noch mit Gärtner. Aber 1-2 x im Jahr wäre zumutbar.
Da müsste man schon viel konstruieren, wenn man die Zulässigkeit eines Betretungsverbotes für den Nachbarn als Person gelten lassen könnte.

Laut Nachbarrecht BW muss eine Hecke in der gewünschten Höhe mind. 50 cm von der Grenzlinie zurück gepflanzt werden, gemessen von Grenze bis zu einem Haupttrieb/stamm der Hecke. Höhere Hecken müssten weiter zurück ( 1 m)

MfG
duck313

Hallo duck313,

danke für deine Antwort, das ist genaus was ich wissen wollte.

Leider ist das Grundstück echt klein, andere Lösungen wären teurer. Mir reicht auch die Höhe von 1,5 m wie im von Bebauungsplan vorgeschrieben ist um etwas Privacy im Garten zu bekommen.

Viele Grüße,
drake72

Du wirst dich wundern, wie teuer und zeitaufwändig so eine Hecke ist.
Von der Platz"verschwendung" der sowieso kleinen Fläche ganz zu schweigen.
Rechne da mal den Qudratmeterpreis dagegen…

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Alternativ zur Hecke käme ein Zaun in Frage, wenn der Bebauungsplan das zulässt, da wäre der Sichtschutz auch gegeben. Aber auch da: wenn es ein Holzzaun ist muss man ab und an zum Nachbarn rüber, um das Holz auch von der anderen Seite zu behandeln, es sei denn, man nimmt Lärche.

Gruß
Christa

[Beitrag editiert vom www Team]

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Das sagt ja manches aus. Den Nachbarn kann man ruhig belästigen, statt eine Alternative zu wählen wo das nicht nötig wäre. Mit Zäunen zum Beispiel, die es in allen teuren und preiswerten Varianten gibt. und teilweise auch noch Sichtschutz bieten würden. ramses90

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