Hallo,
wenn A seine Kirchlorbeerhecke schneidet, fällt immer etwas aufs Nachbargrundstück.
Ist das eigentlich erlaubt,? muß A das wegmachen (dafür müßte A aber auf dem Grundstück vom Nachbarn) oder wie verhält sich das.
Danke
Bernd1
Hallo,
wenn A seine Kirchlorbeerhecke schneidet, fällt immer etwas aufs Nachbargrundstück.
Ist das eigentlich erlaubt,? muß A das wegmachen (dafür müßte A aber auf dem Grundstück vom Nachbarn) oder wie verhält sich das.
Danke
Bernd1
seid nett zueinander !
Hallo,
wenn A seine Kirchlorbeerhecke schneidet, fällt immer etwas
aufs Nachbargrundstück.
Ist das eigentlich erlaubt,?
nein, wenn es objektiv anders nicht funktioniert, dann muss B entweder dies entsorgen oder A die Chance geben dies zu tun.
muß A das wegmachen (dafür müßte A aber auf dem Grundstück vom
Nachbarn)
ja, s.o. der Nachbar B muss wissen was ihm lieber ist, A auf seinem Grunstück oder die paar Ästeln selber wegfegen (muss eh wieder mla Frühjahrsputz gemacht werden, fällt aus nicht weiter ins Gewicht).
Ciao maxet
*der*hofft*dass*weder*A*noch*B*sich*wegen*so*einen*Scheiss*streitenm*
Hallo,
wenn A seine Kirchlorbeerhecke schneidet, fällt immer etwas
aufs Nachbargrundstück.
Ist das eigentlich erlaubt,? muß A das wegmachen (dafür müßte
A aber auf dem Grundstück vom Nachbarn) oder wie verhält sich
das.
Hallo,
Empfehlung: Den Nachbarn informieren, dass man die Hecke schneiden will und ihn bitten zu erlauben, dass man sein Grundstück betreten kann, um die Abfälle zu entfernen. Müsste möglich sein.
Gruss Günter
Hi
das ist erlaubt, wenn es nicht verhindert werden kann.
A muss allerdings den Schnitt wegräumen und darf dazu das Grundstück betreten (Nachbar muss informiert werden und dar Zustimmung grds. nicht versagen) - das fällt unter das Hammerschlagrecht.
Gruß
HaWethie
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
alles klar, dann wird A mal fragen.
Aber verhindern muß er wohl nicht, das etwas rüberfällt???
Gruß
Bernd1
wenn A seine Kirchlorbeerhecke schneidet, fällt immer etwas
aufs Nachbargrundstück.
Ist das eigentlich erlaubt,? muß A das wegmachen (dafür müßte
A aber auf dem Grundstück vom Nachbarn) oder wie verhält sich
das.
Meiner unbedeutenden - und in diesem Fall ganz und gar unrechtlichen - Meinung nach sollte A von sich aus
beim Heckeschneiden möglichst vermeiden, dass Schnittgut beim Nachbarn landet,
das, was dennoch hinüber gefallen ist, sofort beseitigen und
wenn zum Beseitigen das Betreten des Nachbargrundstücks unvermeidlich ist, den Nachbarn vorher fragen,
aber nicht ausloten, wie weit er von Rechts wegen gehen darf, ohne auf den Nachbarn Rücksicht nehmen zu müssen. Das ist weniger eine Frage des Rechts als vielmehr eine Frage vernünftigen Miteinander-Umgehens.
Hallo,
alles klar, dann wird A mal fragen.
Aber verhindern muß er wohl nicht, das etwas rüberfällt???
er muss es im Rahmen des möglichen. Also den Schnitt, der auf der Hecke liegt ins eigene Grundstück schieben und nicht zum Nachbarn.
Ciao maxet.