Moin,
zwischen zwei Grundstücken befindet sich eine kleine teils mit Sträuchern bewachsene, teils durch kleine Zaunelemente, teils Stellkanten sichtbare Grenze. (Das ist nur eine Info, kein Anlass zu Diskussionen zwischen A und B).
Eines der Grundstücke (B) hat seinen Parkplatz vor Jahrzehnten mit einer Thujahecke von dem Rest des Grundstücks abgegrenzt.
An beiden Grundstücken führt eine öffentlich Straße vorbei (nur als Nebeninformation für die Vorstellung)
Die Thujahecke ist am nächsten Punkt etwa 1,5-2 m vom Grundstück A entfernt und verläuft parallel zur Straße (Abstand zur Straße ca 4m). Die Hecke wurde geschätzte 20 Jahre nicht geschnitten und besteht nunmehr aus etwa 6 eng stehenden dichten Bäumen (deutlich über geschätzten 5m hoch), die das Grundstück A mindestens den halben Tag massiv verschatten (die Skizze ist in etwa genordet) und versauern, da wächst im wahrsten Sinne des Wortes kein Gras mehr, hauptsächlich Moos.
Das Ganze befindet sich in B-W. Das Grundstück A hat kürzlich den Besitzer gewechselt. Der Besitzer von B will wohl aus nostalgischen (nur ganz evtl. auch pekuniären) Gründen an der „Hecke“ festhalten und sie nicht "zurück"schneiden. Die Bäume werden so wohl noch lange leben.
A und B reden miteinander, haben keinen Streit, A will auch keinen (provozieren). Beide sind grundsätzlich gutwillig. Aber A will die Rechtslage kennen, um im Gespräch nicht aus der Luft zu greifen, so wie es im letzten Gespräch war.
Ich möchte keine Diskussion, ob man einen Streit vom Zaun brechen soll, ob man etwas einklagen soll oder ähnlich, lediglich die Situation einschätzen, ob A überhaupt ansatzweise Anspruch auf Tun seitens B hat, um den Schattenwurf zu begrenzen. Oder ob es rein good-will ist, wenn was passieren sollte. Per Definition ist es ja keine Grenzhecke bzw. Grenzbepflanzung bzw. Grenzbäume.
Allerdings hat A vor im Bereich der Hecke einen Teil eines Zauns zu bauen und durchaus höher als die Norm, um den Ausblick auf die braunen unteren Teile des „Wäldchens“ zu verdecken.
Danke und Grüße