Hecke über 5 m ausgewachsen

Moin,
zwischen zwei Grundstücken befindet sich eine kleine teils mit Sträuchern bewachsene, teils durch kleine Zaunelemente, teils Stellkanten sichtbare Grenze. (Das ist nur eine Info, kein Anlass zu Diskussionen zwischen A und B).
Eines der Grundstücke (B) hat seinen Parkplatz vor Jahrzehnten mit einer Thujahecke von dem Rest des Grundstücks abgegrenzt.
An beiden Grundstücken führt eine öffentlich Straße vorbei (nur als Nebeninformation für die Vorstellung)

Die Thujahecke ist am nächsten Punkt etwa 1,5-2 m vom Grundstück A entfernt und verläuft parallel zur Straße (Abstand zur Straße ca 4m). Die Hecke wurde geschätzte 20 Jahre nicht geschnitten und besteht nunmehr aus etwa 6 eng stehenden dichten Bäumen (deutlich über geschätzten 5m hoch), die das Grundstück A mindestens den halben Tag massiv verschatten (die Skizze ist in etwa genordet) und versauern, da wächst im wahrsten Sinne des Wortes kein Gras mehr, hauptsächlich Moos.
Das Ganze befindet sich in B-W. Das Grundstück A hat kürzlich den Besitzer gewechselt. Der Besitzer von B will wohl aus nostalgischen (nur ganz evtl. auch pekuniären) Gründen an der „Hecke“ festhalten und sie nicht "zurück"schneiden. Die Bäume werden so wohl noch lange leben.
A und B reden miteinander, haben keinen Streit, A will auch keinen (provozieren). Beide sind grundsätzlich gutwillig. Aber A will die Rechtslage kennen, um im Gespräch nicht aus der Luft zu greifen, so wie es im letzten Gespräch war.
Ich möchte keine Diskussion, ob man einen Streit vom Zaun brechen soll, ob man etwas einklagen soll oder ähnlich, lediglich die Situation einschätzen, ob A überhaupt ansatzweise Anspruch auf Tun seitens B hat, um den Schattenwurf zu begrenzen. Oder ob es rein good-will ist, wenn was passieren sollte. Per Definition ist es ja keine Grenzhecke bzw. Grenzbepflanzung bzw. Grenzbäume.
Allerdings hat A vor im Bereich der Hecke einen Teil eines Zauns zu bauen und durchaus höher als die Norm, um den Ausblick auf die braunen unteren Teile des „Wäldchens“ zu verdecken.
Danke und Grüßehecke

Zeichne doch mal bitte in Grundstück A das Gebäude,ggf.mit Terrasse ein und zusätzlich den Nordpfeil.

Einen eigenen Zaun darfst du bauen, die max. Höhe steht in deiner Landesbauordnung bzw. im Nachbarrecht des Landes. 1,80 m ist sicher möglich.

mfG
duck313

Ich will es versuchen.

Wenn das so ist, kann ich kaum negativen Schattenwurf erkennen.

Vermutlich wurde es gekauft. Irgendwo im Kaufvertrag findet sich eine Regelung, die sinngemäß lauten könnte: Der Erwerber übernimmt die Rechte und Pflichten des Verkäufers usw.

Kann dies eine andere Ursache haben? Es ist einfach, irgendwelche Unzulänglichkeiten bei Anderen zu suchen. Im Moment steht die Sonne hoch, schau Dir mal den tatsächlichen Verlauzf des Schattens an.

Schau Dir mal das Nachbarrechtsgesetz des Bundeslandes an, insbesondere die Verjährungsfristen. Notfalls bei der Gemeinde/Stadt nachgrafen, welche Regelungen gelten.

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Der Nordpfeil ist in etwa 5° links aus dem Verlauf der linken Seite des Parplatz B gedreht (also ein paar ° mehr nach links aus den senkrechten Linien), der Schattenwurf betrifft den Garten (nicht das Haus A) (Haus A ist weiter links als die Skizze, Haus B weiter rechts)

wegen der Höhe und dem Ausladen der „Hecke“ bis an die Grenze Schlagschatten im Garten A in mehr als der ersten Tageshälfte, auch im Sommer, wegen des Sonnenstandes ändert sich nichts wesentlich. Es stimmt, Garten B ist mehr betroffen (saure Nadel-Moos-Wüste). Aber hast du mal den Boden unter Nadelholz oder unter und im Schatten von Thujahecken gesehen? Da „wächst kein Gras mehr“, und das nicht deswegen, weil die komplett giftig sind.

Es betrifft nicht das Haus A.

irgendwo habe ich einmal gelesen, dass man, wenn einer zu hoch gebaut hat, und die Widerspruchsfrist abgelaufen ist, „entsprechend“ höher bauen darf. Dabei müsste der Kleinwald als Hecke gelten, tut er das? Nicht, dass irgendjemand sich hier hochschaukeln möchte, das soll lediglich als Argument herhalten. à la: schau mal, ich dürfte theoretisch jetzt hier einen 3,50m hohen Zaun bauen, wenn ich mich deiner „Hecke“ anpassen will, das wollen wir doch beide nicht, da wäre es doch besser, wenn du dich meinen 1,60 (oder 1,8m) annäherst?

Jou, du hast ja recht, aber ich suche die Unzulänglichkeiten nicht beim anderen, sondern kann den Sonnenverlauf und eben den Schattenwurf sehr wohl genau einordnen. Und ja, da ist noch mehr Schatten wegen eines großen Laubbaumes weiter rechts oben, der ist im Winter aber kahl und verseucht nicht den Boden. Der Schatten eines Objekts mit 7 m Höhe ist um die Uhrzeit jetzt und entsprechend morgens 25m lang, und wird erst ab 10.00Uhr kürzer als das Objekt hoch ist - das zur Orientierung. Ich meine nicht, dass der Schuld ist und will ihm keinen schwarzen Peter zuspielen, sondern ich will mein Blatt kennen, wenn ich mit ihm um irgendetwas verhandeln will - im Guten und ohne Briefe oder Anwälte oder Behörden.

Ohne es gesehen zu haben ist es schwierig. Auch hast Du mindestens eine Frage von mir nicht beantwortet. Aber egal.
Denn

Also: Triff Dich mit Deinem Nachbarn bei Kaffee und Kuchen oder auch Bier und Grillwürstchen.
Biete ihm an, dass Du seine Hecke auf ca. 2 m einkürzen wirst und sie auch auf dieser Höhe halten wirst.
Sollte es nicht funktionieren, dann pflanzt Du ihm etwas Neues an, das auch nicht so hoch werden wird.
Damit hast Du zwar die Arbeit, aber Du hast es dann in der Hand was dort geschieht.

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Unsere Thujahecke war gut 2,5 m hoch, als wir sie entfernen ließen, aber Tulpen und Narzissen hatten zumindest keine Probleme damit. Schneeglöckchen auch nicht. Alles unter und im Schatten der Hecke.

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Ich habe mal im Nachbarrecht BW nachgelesen.
Es gibt gewisse Ansprüche auf Rückschnitt, aber ich vermute, es wird dir nicht ausreichen…

Nachbarrecht BW

§12
(1) Mit Hecken bis 1,80 m Höhe ist ein Pflanzabstand von 0,50 m (Mittelachse/Pflanzaustritt),
mit höheren Hecken ein entsprechend der Mehrhöhe größerer Abstand einzuhalten.
Eine Hecke mit einem Abstand von 1 m zur Grenze darf also bis zu 2,3 m hoch werden.
(2) Die Hecke ist bis zur Hälfte des nach Absatz 1 vorgeschriebenen Abstands zurückzuschneiden…

§26
(3) Der Anspruch auf das Zurückschneiden der Hecken, auf Beseitigung herüberragender Zweige und eingedrungener Wurzeln sowie auf Verkürzung zu hoch gewachsener Gehölze ist der Verjährung nicht unterworfen.

https://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=NachbG+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-NachbGBWV2P26

Weil die Hecke ja von Grundstück A wegführt,
müsste sie also schräg geschnitten werden :stuck_out_tongue_winking_eye:

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Hallo Inka,
danke für den. Den kannte ich nicht und so etwas suchte ich. Ich kannte die Angaben aus §12 und bin warum auch immer nicht weiter bis dahin gekommen. Jetzt kann ich beim entspannten Bier entspannt argumentieren :wink:
Und wenn die Hecke in 8m Abstand erst knapp 10m hoch sein darf (schräg wie eine Schanze, höhö), wäre der Schattenwurf nur noch wenig über die 10m bis zur Grenze hinaus (im Winter hat es leider auch im Süden dann sogar mittags noch deutlich über 20m Schattenlänge, aber was soll’s)
Dadurch, dass ein Anspruch auf Rückschnitt nicht verjährt, kann man die gute Nachbarschaft genießen, entspannt und unaufdringlich immer wieder darum bitten und muss nicht irgendwelche blödsinnigen Konstrukte fabrizieren, falls der Nachbar nach 5,5 Jahren von seinem Blöden Neffen beerbt wird.
Danke und Grüße