Moin!
Vor 8 Jahren kaufte ich ein ca 300m² großes Wieseneckstück und zäunte es ein. Das Eckstück schließt an meinem Garten an. Im Herbst des gleichen Jahres pflanzte ich auch entlang des Zaunes eine Hecke. Nun fordert der Wiesenbesitzer von mir drastische Rückschnitte meiner Hecke in Höhe und Breite. Ich entfernte jedes Jahr den Überwuchs (Heckenabstand zur Grundstücksgrenze ca 70cm), auch in der Höhe stutzte ich diese auf ca 3 bis 4 Meter. Die Grundstücksgrenze ist die Südseite, so daß nur mein Grundstück beschattet wird. Im thür. Nachbarschaftsrecht las ich, daß außerhalb der Ortschaft, also Wald, Wiese oder Acker, keine Mindestabstände und Schnittmaßnahmen gefordert werden, obwohl ich dieses aus eigenem Interesse vornehme. Die Hecke dient als Sonnen-,Wind-, Sicht- und auch Naturschutz (insbes. für die Vogelwelt). Die Wiese ist als Hutung einzuordnen, also minerwertig, und wird zur Heuung max 1-2x im Jahr geschnitten. Das Heu dient als Streu.
Von mir wird die Beseitigung bzw. ein Rückschnitt auf 1,5m Höhe verlangt. Ich habe Betretungsverbot für die Wiese, obwohl ich nie belästigt habe, lediglich den Überhang beschnitt und entfernt hatte. Die Auseinandersetzungen laufen seit 1,5 Jahren und wurden durch „Freunde“ des Wiesenbesitzers provoziert.
Liege ich richtig, dass außerhalb von Ortschaften solche Handlungen von mir nicht verlangt werden können, wie soll ich mich verhalten?
OK
Und was genau fordert Dein Nachbar jetzt? Wie stark soll die Hecke zurück genommen werden?
Wie wird das Nachbargrundstück genutzt? Bitte noch mal nachlesen. Das Zauberwort dürfte „Grenzabstände für Pflanzen“ sein.
Und nur um meine Neugier zu stillen: Wo hast das gelesen.
Hallo Joerg_Zabel
Und was genau fordert Dein Nachbar jetzt? Wie stark soll die Hecke zurück genommen werden?
Zuerst wurde Entfernung der Hecke gefordert, nun sind es maximale Höhe 1,50m
Wie wird das Nachbargrundstück genutzt? Bitte noch mal nachlesen. Das Zauberwort dürfte „Grenzabstände für Pflanzen“ sein.
hatte ich geschrieben: Wird als Wiese (ca 5000-6000m²) genutzt -" wird zur Heuung max 1-2x im Jahr geschnitten. Das Heu dient vorwiegend als Streu."
Und nur um meine Neugier zu stillen: Wo hast das gelesen.
Nachbarschaftsrecht ThürNRG §44 und 45 sowie §46 (2) Pkt. 5 insbesondere
Ich glaube schon dass Du mit der Auslegung der § aus dem Nachbarrecht in TH richtig liegst.
Man braucht sich doch nur den Schutzgedanken des Nachbarrechts überlegen, in bebauter Wohngegend sind Zaunhöhen limitiert und Bepflanzungen müssen bestimmte Grenzabstände je nach Höhe haben.
Nur weil es gerade gut passt, wäre die Nachbarwiese ein Wohngrundstück, dann wäre deine 3-4 m Hecke zu hoch und hätte zu geringen Grenzabstand. Hier müsste man ja zu den 0,75 m (bis 2 m Höhe) noch die Überhöhe über den 2m in Metern hinzuzählen = 2,75 m Abstand mind.
Aber da kein Wohngebiet, hat es auch keinen Nachbarn der gestört oder beeinträchtig werden könnte und deshalb Schutz braucht.
Der Ausnahme-§ 46 sagt ja,das die vorgenannten Vorschriften nach § 44 und 45 nicht anwendbar sind wenn die Nachbarfläche eine minderwertige Wiese ist die beweidet wird und zur Heugewinnung gelegentlich gemäht wird. Das ist m-E. nicht unter „land- oder gartenbauliche Nutzung“ zu verstehen.
"Wie soll ich mich verhalten ? " fragst du .
Gibt es in Thüringen auch Schiedsmänner-/frauen ? Also von der Gemeinde bestellte außergerichtliche Schlichter in Nachbarstreitsachen. Die versuchen mit den Beteiligten einvernehmliche Lösungen zu finden. Hier wäre wohl zuerst einmal zu ergründen was den Nachbarn eigentlich stört an der Hecke neben seiner Wiese,was ihn da beeinträchtigt usw.
Ob es für den Nachbarn überhaupt eine rechtliche Grundlage für seine Ansicht gibt wirst Du wohl bei der zuständigen Behörde (Bauamt ?) erfahren können.
MfG
duck313
Danke für Deine mutmachenden Worte, ich lege dieses Nachbarschaftsrecht ebenso aus. Tiere weiden auf der Wiese nicht, es grenzt an dieser Wiese noch eine weitere und größere eines anderen Besitzers, er stört sich nicht an Überwuchs, wir habe auch noch 10m gemeinsame Grenze. Nun liegt alles in Anwaltshänden, ich bekam heute Post!
Schönes Woend
Genau das ist die spannende Frage.
@Heinzotto sollte uns mal von der weiteren Entwicklung berichten.
Dann solltest Du zweifelsfrei belegen können, dass es sich um „geringwertiges Weideland (Hutung) oder Heide“ handelt oder dass es „landwirtschaftlich oder gartenbaulich nicht genutzt“ wird. Dein eigener Augenschein wird da möglicherweise nicht ausreichen. Was sagt denn beispielsweise die Bodenschätzung über die Fläche aus?
was wird vorgeworfen bzw. wie begründet?
Anonymisiert hier mal reinwerfen. Anwälte sind nicht immer… wirklich erforderlich.
Muß allererst mit einem Anwalt Kontakt aufnehmen…