Heftkontrolle in Berufsschule

Hallo,
eine kurze Frage. Wenn jemand 21 ist, in die Berufsschule geht, ist es dann z.B. in Religion dem Lehrer erlaubt, in die Unterlagen des Schülers zu gucken und die Hefte zu benoten?
Würd mich mal interessieren.
Lieber Gruß

Hi!
Wieso sollte es nicht erlaubt sein?
Es gibt den Bereich der „Sonstigen Mitarbeit“ (Oberstufenschülern wahrscheinlich durch die legendäre „SoMiNo“ bekannt)dort fällt alles rein, was zwar mit dem Unterricht, nicht aber mit den Klausuren oder Klassenarbeiten zu tun hat.
Sprich: Alles was dem Lehrer dabei hilft den Schüler leistungsgerecht zu benoten (so die Theorie); das können (un)freiwillige Referate sein, genauso wie Mitarbeit im Unterrichtsgespräch oder auch Kontrolle der Hausaufgaben/Mitschriften etc.

Welche Mittel der Lehrer nutzt um sich ein Bild über die Mitarbeit bildet ist ihm überlassen (Er kann auch jede Stunde mehrere Schüler ins „Kreuzverhör“ nehmen um zu schauen ob sie denn auch alles begriffen haben und ihre HA’s gemacht haben)

Das Alter ist da völlig unerheblich.

Gruß
George

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Auch Hallo,

eine kurze Frage. Wenn jemand 21 ist, in die Berufsschule
geht, ist es dann z.B. in Religion dem Lehrer erlaubt, in die
Unterlagen des Schülers zu gucken und die Hefte zu benoten?

Nun gut, ob Religion ein Fach ist, das in einer Berufsschule unterrichtet werden muss, darüber könnte man streiten, das wäre aber eine völlig andere Diskussion.

Die Berufsschule soll doch einen Ausbildungserfolg hervorbringen, dazu dient selbstverständlich auch die (mögliche) Kontrolle der Hefte/Ordnern o.ä.

Selbst wenn ich erst mit 30 an einer Abendschule mein Abi nachmache, möchte ich doch eine gerechte Beurteilung erhalten, ein Baustein dazu sind die Mitschriften.

Gruß Volker